Rheinpfalz Absperrung bleibt noch länger

Der Gemeinderat Waldfischbach-Burgalben gab am Dienstag in nichtöffentlicher Sitzung ein Rechtsgutachten im Zusammenhang mit der Sanierung der Stützmauer in der Kappesdelle in Auftrag.
Beantwortet werden müssen Fragen zum Ausbau. Es geht dabei um die Zufahrt zu einem Grundstück innerhalb des abgesperrten Bereichs. Hierbei muss zum Beispiel geklärt werden, zu was die Gemeinde genau verpflichtet ist; wie breit die Zufahrt sein muss, ob die Treppe wiederherzustellen ist oder ob es reicht, wenn die Gemeinde die Kosten für einen Fußweg übernimmt. Will der Grundstücksbesitzer später mehr als jene verpflichtenden Baumaßnahmen, müsste er auch für die Kosten aufkommen. Gilt ein Bestandsschutz für den in den 50er Jahren hergestellten Fahrweg, muss alles wieder so hergestellt werden, wie es vorher war. Bis diese Fragen geklärt sind, wird die Mauer nicht saniert. In der Zwischenzeit laufen Kosten auf, die alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde zahlen müssen. Die Sanierung wird nämlich über die wiederkehrenden Beiträge für Straßen finanziert. Vor fast genau einem Jahr hieß es, dass zu der Mietsumme für die Absperrung von 1735 Euro noch die Kosten für den Transport der Betonteile kommen, so das sich wöchentliche Kosten von 134 Euro und eine Gesamtsumme von fast 3500 Euro für vorläufig ein halbes Jahr ergaben. Die Mietkosten fallen nach wie vor an. Saniert wird nur die Mauer. Die Straße selbst ist seit September kein Thema mehr. Diese wird eventuell in die Fortführung des Straßenausbau-Programms aufgenommen. Franz Ullrich (CDU) forderte das Installieren von einigen Lampen im Baugebiet Pirminiusring. Ab dem letzten Grundstücks bis zur Bushaltestelle in der Welschstraße sei keine Beleuchtung installiert. Man solle prüfen, ob an einigen der vorhanden Anschlüsse Lampen installiert werden können, vor allem wegen der Kinder, die im Winter im Dunkeln zur Haltestelle laufen. Michael Lehmann (FWG) sagte, dass die Finanzierung der Wasserhauptleitungen nicht in den wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenausbau enthalten seien und laut Satzung durch Einmalbeiträge von allen Grundstückseigentümern der Doppelgemeinde und nicht nur von jenen in den auszubauenden Straßen erhoben würden. (jn)