Rheinpfalz 37-Jähriger verfolgt Ex-Freundin mit Auto

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Weil er seine Ex-Freundin mit dem Auto verfolgte, gleich dreimal abdrängte und einen Unfall provozierte, verurteilte das Schöffengericht Pirmasens am Donnerstag einen 37-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Die 29-jährige Ex-Freundin des Angeklagten berichtete, sie habe am 12. März gegen 21 Uhr einen Verband an der Hand des 37-Jährigen wechseln wollen. Doch er habe sich ungewöhnlich verhalten, es sei zum Streit gekommen. Sie habe ihren Schlüssel genommen und sei gefahren. Doch wie die Zeugin berichtete, folgte der Angeklagte ihr mit seinem Auto. Er habe sie überholt, ausgebremst und mehrmals gegen ihre Scheibe geschlagen. Sie sei in Panik geraten, sagte die 29-Jährige. Durch mehrmaliges Vor- und Zurücksetzen habe sie es geschafft, mit dem Auto freizukommen. Ihr Ex-Freund habe sie erneut überholt, ausgebremst und ihr Auto gegen eine Hauswand gedrückt. Sie sei sich „wie eine Sardine in der Öldose vorgekommen“, so die Zeugin. Es habe „laut gescheppert und geknallt“. Sie habe ihr Auto befreien können, sei so schnell wie möglich nach Pirmasens gefahren, doch der Mann habe sie weiter verfolgt. An einer Ampel habe sie seinen Hausschlüssel, den sie noch besaß, aus dem Fenster geworfen und sei zu ihren Eltern gefahren. „Ich hatte Angst und Panik“, sagte die Frau. Der Angeklagte schilderte die Geschichte anders: Er habe keinen Haustürschlüssel gehabt und deshalb den seiner Ex-Freundin gewollt. Deshalb sei er ihr nachgefahren. Der Mann bestritt, die 29-Jährige zur Notbremsung gezwungen zu haben. An einem Vorfahrtsschild habe sie verkehrsbedingt halten müssen. Danach habe er sie „langsam ausgebremst“. Beim dritten Mal sei es zum Unfall gekommen: Er habe nach links gezogen, sie nach rechts. Die Autos hätten sich vorne an der Seite berührt. Danach sei er der Frau weiter gefolgt, um sie zu warnen, dass ihr Auto nicht mehr verkehrssicher sei. Sie habe nicht auf ihn gehört, ihm den Schlüssel vor die Füße geworfen. Schließlich sei er nach Hause gefahren. Staatsanwältin und Gericht hielten die Angaben der Zeugin für glaubwürdig. Die Schäden an den beiden Autos passten eher zu ihrer Version. Gegen den Angeklagten spreche die „Gefährlichkeit und Rücksichtslosigkeit der Handlung“, sagte Richterin Kathrin Schmitt. Der Angeklagte habe in seiner Aussage die Sache „für sich netter gemacht“, sagte Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann. Sie plädierte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Verteidiger Christian Zinzow wies darauf hin, dass sein Mandant in kurzer Zeit Rückschläge in seiner Entwicklung erlitten habe. Dies sei keine Rechtfertigung, betonte er. Er bat aber darum, dass das Auto des Angeklagten nicht eingezogen wird, da es von geringem Wert sei und der Angeklagte eine starke emotionale Bindung dazu habe. Der Wagen habe zuvor seiner verstorbenen Mutter gehört. Zudem habe der Mann das Auto nicht willentlich als Waffe eingesetzt. Das Gericht entsprach dem Wunsch des Anwalts. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Richterin bezog dabei eine Verurteilung wegen einer weiteren Straftat ein. Als Bewährungsauflage muss der Mann 250 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Seinen Führerschein bekommt er mindestens weitere sechs Monate nicht zurück.

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