Fussball
Warum die Saison in der Dritten Liga juristisch fortgesetzt werden könnte
Der akut vom Abstieg bedrohte SC Preußen Münster hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) bereits Einspruch gegen die Wertungen der Partien beim FC Bayern München (2:3) und beim Chemnitzer FC (0:1) eingelegt. Die Westfalen begründen ihren Einspruch damit, dass die Austragung der Partien „gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen“ haben. Mit dem 1. FC Magdeburg und Jena haben weitere Klubs durchblicken lassen, rechtliche Schritte gegen die Saisonwertung zu prüfen, da die Vereine beim Re-Start nach der Corona-Pause keine gleichen Bedingungen vorgefunden haben.
Besonders brisant könnte für den DFB die Tatsache werden, dass sich die Klubs ganz klar die Option offenhalten, ihre Forderungen vor Zivilgerichten durchzusetzen, wenn die Sportgerichte gegen sie urteilen. „Wir halten uns alle Rechtsmittel offen, natürlich auch die zivilen“, sagt Marcel Weskamp, Pressesprecher des SC Preußen. Im Klub herrscht Einigkeit darüber, dass es schwer wird, in der Sportgerichtsbarkeit des Verbandes Recht zu bekommen. Vor einem Zivilgericht rechnen sich die Preußen nach juristischer Beratung bessere Chancen aus.
Dynamo Dresden prüft rechtliche Schritte
In der Zweiten Liga prüft Dynamo Dresden ebenfalls rechtliche Schritte, in diesem Fall gegen die Deutsche Fußball-Liga (DFL). Wegen positiver Corona-Fälle musste die Mannschaft in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne, konnte kein Training absolvieren und musste anschließend drei Partien nachholen. Vor dem finalen Spieltag haben die Sachsen nur noch kleine theoretische Chancen auf den Klassenerhalt. Eine mögliche Klage wolle der Klub daher jetzt „genau prüfen. Wir werden das intensivieren und schauen, ob es Möglichkeiten gibt und Chancen“, sagte Michael Born. Sein Team sei unnötig „in einen engen Terminplan gezwängt worden“, erklärte der Geschäftsführer.
Sport- und Wirtschaftsrechtler sehen gute Anhaltspunkte, gegen die Wertung einzelner Spiele beziehungsweise der Saison vorzugehen. In jedem Fall ist damit zu rechnen, dass einzelne Klubs aus der Dritten und Zweiten Liga nach dem Ende der Spielzeit zunächst den Weg der Verbandsgerichtsbarkeit fortführen, ehe sie anschließend vor Zivilgerichten versuchen, ihre Ansprüche geltend zu machen. DFB wie DFL bewegen sich in einem schwierigen Umfeld, denn Juristen halten es für denkbar, dass Zivilgerichte gegen den Standpunkt der Verbände entscheiden.
Gibt es sportliche Absteiger?
Rückwirkend könnte deshalb ein Beschluss, der auf dem außerordentlichen Bundestag des DFB am 25. Mai gefasst wurde, an Bedeutung gewinnen. Unter Tagesordnungspunkt 5, Antrag 3, wurde der DFB-Vorstand ermächtigt, „über einen etwaigen vorzeitigen Abbruch oder eine sonstige Änderung des Wettbewerbs (…) zu entscheiden“. Das bedeutet, dass der Vorstand ohne Zustimmung der Delegierten beschließen könnte, auf Absteiger zu verzichten. Angesichts der drohenden Rechtsstreitigkeiten mit Vereinen ist das eine notwendige Hintertür, um nicht mit Rechtsunsicherheit in die nächste Spielzeit starten zu müssen.
Eine für den Verband elegante Lösung könnte darauf hinauslaufen, dass es in der Zweiten und Dritten Liga keine sportlichen Absteiger gibt. Das würde dazu führen, dass im Unterhaus in der kommenden Spielzeit 20 Klubs antreten und eine Etage tiefer 22 Mannschaften im Wettbewerb stehen. Sportrechtler, die mit der Materie vertraut sind, sich aber nicht öffentlich äußern können, halten dieses Szenario für wahrscheinlich.
Die Juristen der Klubs sitzen in den Startlöchern: Das Ende der Spiele auf dem Rasen dürfte nicht mit dem Ende der Spielzeit gleichzusetzen sein.