Beziehungskiste RHEINPFALZ Plus Artikel Wenn mit zweierlei Maß gemessen wird

Gabriele Engel (links) und Ursula Klotmann praktizieren als systemische Therapeutinnen in Neustadt.
Gabriele Engel (links) und Ursula Klotmann praktizieren als systemische Therapeutinnen in Neustadt.

Der eine bekommt Blumen, der andere eine große Party. Wie umgehen mit Ungerechtigkeit?

„Ich bin in einem gemeinnützigen Verein ehrenamtlich tätig. Im Frühjahr wurde eine ehrenamtliche Mitarbeiterin nach 15 Jahren mit einem Blumenstrauß verabschiedet. Jetzt steht wieder eine Verabschiedung an, mit einer großen Feier und Geschenk, obwohl diese Person nur fünf Jahre mitgearbeitet hat. Ich finde das ungerecht und weiß nicht, wie ich es ansprechen soll.“


Wir stimmen Ihnen zu, dass hier mit unterschiedlichem Maß gemessen wird. Die gute Gestaltung von Abschieden im Arbeitsprozess halten wir, auch im Ehrenamt, für sehr wichtig. Damit wird sowohl die Person gewürdigt als auch deren Leistung für den Verein. Sie stellen gerade bei sich fest, welche Reaktionen ein nicht gut gestalteter Abschied auslöst. Sie erleben Ungerechtigkeit, und vermutlich geht es anderen im Verein und vor allem der bereits verabschiedeten Person ebenso. Die Folgen sind oft Verärgerung und Verunsicherung, was dem Verein und der Arbeit schadet. Wir raten Ihnen, die Ungleichbehandlung anzusprechen, am besten beim Vorstand. Regen Sie eine Diskussion im Verein an, wie Verabschiedungen generell stattfinden sollten. Sie sind notwendige Formen der Anerkennung und Würdigung und brauchen einen guten Rahmen, damit beide Seiten loslassen können. Dazu zählen vor allem der Dank für die Leistungen sowie Nennung der Tätigkeit, die zeitliche Zugehörigkeit und die Wünsche für die Zukunft. Wenn Sie den Eindruck haben, bei der im Frühjahr gegangenen Kollegin fehlt noch ein expliziter Dank, kann dies immer noch etwa in Form eines Briefes erfolgen.

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