Reise
Wenn die Krankenkasse versagt: So sichern Sie sich im Ausland richtig ab
Viele Auslands-Urlauber sitzen auf einem Pulverfass – und wissen es noch nicht einmal: Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist am Ferienort oft keinen Cent mehr wert. Wer bei der AOK oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse (zum Beispiel Barmer, DAK, Techniker) versichert ist, der muss bereits in Kenia oder auf den Kapverden den Doktor selbst entlohnen.
Doch auch noch viel näher wird der Arztbesuch ziemlich sicher teuer: Die drei Millionen Deutschen, die pro Jahr auf einem Kreuzfahrtschiff Urlaub machen, sind sicher dankbar, dass auf modernen Vergnügungsschiffen stets ein Arzt mitfährt. Aber der behandelt erkrankte Passagiere stets privat – Rechnung folgt. Denn mit der sogenannten Gesundheitskarte (offizieller Name: EHIC) lässt sich die Arztrechnung nur am Festland begleichen - und das auch nur in der EU, dem EWR (Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen) und in Ländern, mit denen ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen besteht. Das sind zum Beispiel Israel, die Türkei, Tunesien und Marokko sowie die Länder des ehemaligen Jugoslawien. Die Kunden der Privatkassen (zum Beispiel bei DKV, Beamten-Kassen) sind vergleichsweise fein raus: Sie können die meisten Auslandsrechnungen einreichen. Auch sie müssen das Geld allerdings vorher auslegen.
In der EU wird nicht alles gleich von einem Arzt anerkannt
Keine Leistungen zu erwarten hat der gesetzlich Versicherte von seiner Kasse bei Erkrankungen außerhalb der Vertragsstaaten, vor allem in den USA. Dabei sind dort die Krankenhäuser besonders teuer. Wenn schließlich noch ein Rettungsflug zurück nach Hause nötig wird, dann gute Nacht: Der kostet nämlich gern mal 70.000 Euro, hat die Stiftung Warentest recherchiert.
Aber auch in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist man in Wirklichkeit oft schlecht dran: Denn erstens muss man für die Türkei oder Tunesien offiziell vorher in Deutschland bei der Krankenkasse einen Krankenschein abgeholt haben und zweitens sogar in der EU oft noch darum betteln, dass der Arzt dieses Papier auch anerkennt. Häufig tut er es nicht und behandelt nur gegen Bares.
Und dann ist der deutsche Amtsschimmel gnadenlos: Wer erst einmal den Geldbeutel gezückt hat, bekommt auch bei Vorlage einer ordentlichen Arztrechnung daheim von der Kasse nur wieder, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte – und das ist unter Umständen nur ein Bruchteil.
Unterschiede bei den Krankenrücktransporten
Was also tun? Der vernünftigste Ausweg heißt: Eine eigene Auslandsreiseversicherung muss her. Sie zahlt Behandlungskosten für akute Krankheiten und Notfälle weltweit. Da gibt es „sehr gute“ schon für unter zehn Euro. Noch besser sind laut Stiftung Warentest Jahrespolicen für die ganze Familie. Die Berliner Tester empfehlen die Angebote von DKV und Münchener Verein, letzterer kostet pro Familie und Jahr gerade mal 18,60 Euro. Die Testsieger (laut „Stiftung Warentest Finanzen“ 5/25) kosten pro Jahr und Familie 29,99 beziehungsweise 44 Euro, sie heißen „Reise-Krankenschutz Tarif RD“ von Ergo und JRV von Hanse-Merkur. Unverheiratete Paare mit Kindern kommen bei TravelSecure (Würzburger) im Tarif „TravelSecure-AR ohne SB“ unter. Die meisten Versicherungen lassen sich online in wenigen Minuten abschließen, auch noch kurz vor Beginn der Reise. Leistungsunterschiede bei den Policen gibt es bei der erlaubten Reisedauer (zwischen sechs und zehn Wochen). Für längere Reisen ab zehn Wochen bis zu einem Jahr empfiehlt das Verbraucherportal finanztip.de die LVM (ARTop) und das Angebot der SDK (AR/ARU online).
Großzügigere und weniger großzügige Versicherungen gibt es auch beim Höchstalter der mitversicherten Kinder (es schwankt zwischen 20 und 25 Jahren) und bei der Frage der besonders teuren Krankenrückflüge. Da sollte man auch darauf achten, dass nicht nur „medizinisch notwendige“, sondern auch „medizinisch sinnvoll und vertretbare“ Krankenrücktransporte bezahlt werden.
Zuschläge im Alter
Feine Unterschiede machen manche Versicherer auch bei stationären Behandlungen: Die sollten ohne Beschränkung erstattet werden und nicht auf „unaufschiebbare Behandlungen oder Operationen“ beschränkt sein. Auch Senioren sind nicht überall gern gesehen: Viele Versicherer verlangen ab dem 60., 65. oder 70. Geburtstag Alterszuschläge. Einige „sehr gute“ Tarife für 70-Jährige fand die Stiftung Warentest ab knapp 20 Euro.
Wer einen Überblick über den teilweise verwirrenden Markt sucht, der kann bei der Stiftung Warentest kostenlos ein PDF mit den untersuchten 81 Jahrestarifen für Einzelpersonen und Familien herunterladen. Sie zeigen neben dem Qualitätsurteil auch, wie hoch der Beitrag ist, welche Reisedauer zulässig ist, bis zu welchem Alter die Kinder mitversichert sind und wie hoch die Preiszuschläge für ältere Urlauber sind.
Ganz wichtig: Nachweise nicht vergessen
Besonders vorsichtig sein heißt es für alle, die „vorerkrankt“ sind – und dazu zählt in der Versicherungssprache auch eine Schwangerschaft! Wer chronische Leiden hat (zum Beispiel einmal einen Herzinfarkt hatte) oder in den letzten sechs Monaten wegen eines Wehwehchens beim Arzt war (beispielsweise Meniskus), der kann sich gegen diese Risiken für eine Auslandsreise meist überhaupt nicht versichern. Reisende, die unter einer chronischen Erkrankung leiden, fragen sinnvollerweise vor Abschluss der Versicherung beim Anbieter nach, ob der die Rechnung begleicht, wenn sich der Zustand unterwegs verschlechtert. Hilfreich ist es in so einem Fall auch immer, sich die Reisefähigkeit vor Beginn des Urlaubs vom Hausarzt bestätigen zu lassen.
Ist dann die Versicherung abgeschlossen, gilt es, das auch nachweisen zu können. Dazu packt man eine Kopie des Versicherungsscheins ins Handgepäck und speichert die Bestätigung zusätzlich digital auf dem Smartphone. Die Notrufnummer der Versicherung samt Versicherungsnummer gehört ins Portemonnaie oder in die Handy-Kontaktdaten. So können Behandler und Versicherung sich im Fall des Falles gleich kompetent verständigen.
Info
Dieser Artikel stammt aus der RHEINPFALZ am SONNTAG, der Wochenzeitung der RHEINPFALZ. Digital lesen Sie die vollständige Ausgabe bereits samstags im E-Paper in der RHEINPFALZ-App (Android, iOS). Sonntags ab 5 Uhr erhalten Sie dort eine aktualisierte Version mit den Nachrichten vom Samstag aus der Pfalz, Deutschland und der Welt sowie besonders ausführlich vom Sport.