Rheinpfalz am Sonntag RHEINPFALZ Plus Artikel Sparen für Kids: Tipps vom Finanzexperten

Wer für ein Kind Geld anlegen will, muss zuerst das Sparziel festlegen. Davon hängen Anlageform und -dauer ab.
Wer für ein Kind Geld anlegen will, muss zuerst das Sparziel festlegen. Davon hängen Anlageform und -dauer ab.

Eltern und Großeltern wollen Kinder oft auch finanziell unterstützen. Was müssen sie bei einer mehrjährigen Geldanlage fürs Kind beachten?

Das Sparziel ist entscheidend. Davon hängen nämlich Anlagezeitraum und Anlageform ab. „Vermögensaufbau zur Vorsorge der Kinder“ ist dabei zu pauschal. Soll es tatsächlich die Altersvorsorge sein? Dann reden wir über Jahrzehnte. Oder geht um ein finanzielles Polster für Studium, Auslandsaufenthalt oder die erste eigene Wohnungseinrichtung? Oder geht es um die „magische 18“, die Volljährigkeit, in die der junge Mensch mit einem Vermögensbetrag in die finanzielle Eigenständigkeit entlassen werden soll? Dann sind es immerhin einige Jahre, über die wir sprechen.

Und noch eine Überlegung sollten Sie vorab anstellen: Wann soll das Kind ganz allein über das Vermögen verfügen können? Mit Volljährigkeit oder später zu einem Zeitpunkt, den Sie dann bestimmen wollen?

Inflation, Risiko und Rendite beachten

Geld fürs Kind können Sie auf unterschiedliche Weise beiseitelegen. Dabei sollten Sie vor allem drei Aspekte im Blick behalten: Inflation, Risiko und Rendite. Klassische Sparformen im Geldvermögen wie Sparschwein, Sparbuch oder Tages- und Festgeldkonto wirken auf den ersten Blick zwar relativ sicher. Durch die Inflation verlieren diese Geldanlagen jedoch stetig an Kaufkraft und bringen nach Inflation kaum Rendite oder fahren sogar einen „sicheren Verlust“ ein. Höhere Renditechancen bieten Aktien (Sachvermögen), am besten in einem preiswerten, breit gestreuten Aktien-ETF im Wertpapierdepot, gerne auch als Sparplan angelegt.

Hier übertrifft die Wertentwicklung mittel- bis langfristig in der Regel die Inflation, dafür schwanken die Kurse an der Börse. Mehr Rendite bedeutet eben auch mehr (Kurs-)Risiko. Andere Sachwerte, außer vielleicht Gold, eignen sich für Kinder meist kaum: Entweder sind die Einstiegsbeträge sehr hoch oder die Anlagen sind nur schwer liquidierbar, also wieder zu Geld zu machen.

Das Schwankungsrisiko von Aktien können Sie auf zwei Arten relativieren: Zum einen durch Risikostreuung, also eine breite Diversifikation über viele Aktien aus verschiedenen Ländern und Branchen. Streuung macht Sie unabhängig von einzelnen Ausreißern. Zum anderen durch einen langen Anlagehorizont. Wer genügend Zeit hat, auch Kursschwankungen an der Börse auszusitzen, erzielt langfristig mit Sachvermögen in aller Regel höhere Renditen als mit klassischen Geldanlagen. Je länger die mögliche Anlagedauer ist, desto mehr verlieren die Kursschwankungen ihren Schrecken. Denn sowohl Über- als auch Unterbewertungen von Sachwertpreisen sind meist nur vorübergehend und gleichen sich mit der Zeit wieder aus. Fachleute sprechen hier von der „Rückkehr zum Mittelwert“.

Noch zwei Tipps – für Konto wie für Depot: Achten Sie konsequent auf niedrige Kosten, denn Kosten schmälern zwangsläufig die verbleibende Rendite. Und keine Kombiprodukte, bitte: Trennen Sie Sparen und Versichern, auch wenn Bank- oder Versicherungsvermittler Kinderpolicen, Ausbildungsversicherungen, Bausparverträge oder sonstige Lebensversicherungen anbieten.

Anlegen mit Wertpapierdepot

Im Folgenden erläutere ich die Geldanlage für Kinder mittels Wertpapierdepot näher. Im Gegensatz zu einem Konto, auf dem nur jeweils Geld in einer einzigen Währung verbucht werden kann, ermöglicht ein Depot die Lagerung verschiedener Wertträger, wie Aktien, Anleihen und Fondsanteile aller Arten. Ins Depot kauft man also zum Beispiel die bereits erwähnten Aktien-ETFs oder bei kürzerfristigem Anlageziel auch Anleihen-ETFs. Der Kaufpreis wird gleichzeitig dem zugehörigen Verrechnungskonto belastet. Dieses besitzt eine eigene IBAN und dient lediglich den Ein- und Auszahlungen. Auszahlungen vom Verrechnungskonto gehen nur aus zwei Gründen ab: zum einen für Wertpapierkäufe, zum anderen für Überweisungen an ein anderes Konto (Referenzkonto) – zum Beispiel, wenn Geld für den Führerschein des Kindes benötigt wird.

Die frühere Spardose hat ausgedient. Wer für Kinder Geld zurücklegt, sollte das Ertrag bringend tun.
Die frühere Spardose hat ausgedient. Wer für Kinder Geld zurücklegt, sollte das Ertrag bringend tun.

Einzahlungen können auf dem Verrechnungskonto landen, weil Wertpapiere aus dem Kinderdepot verkauft wurden oder Dividenden ausgeschüttet wurden. Oder weil von außen auf das Verrechnungskonto Geld überwiesen wurde, zum Beispiel von Großeltern oder der Patentante. Diese Geldgeber müssen also lediglich die IBAN des Verrechnungskontos wissen, um darauf Geld zu überweisen.

Auf welchen Namen anlegen?

Fast alle Depotbanken bieten Sparpläne an, bei denen automatisch einmal im Monat oder Quartal festgelegte Geldbeträge vom Verrechnungskonto in die zuvor ausgewählten Wertpapiere angelegt wird.

Es gibt zwei Möglichkeiten für ein solches Wertpapierdepot zugunsten eines Kindes. Entweder (Lösung 1) wird das Depot direkt auf den Namen des Kindes eröffnet: Alles darin gehört also sofort und kaum widerruflich dem Kind. Oder (Lösung 2) der Geldgeber führt das Depot auf seinen eigenen Namen – wahlweise als separates Zweit-Depot innerhalb seines eigenen Depots oder als gesondertes Depot. In diesem Fall behält der Geldgeber zunächst die Verfügungsgewalt über das Vermögen, auch wenn es letztlich für das Kind vorgesehen ist.

Derzeit wird massiv für „Kinderdepots“ oder „Junior-Depots“ geworben. Sie werden in der Regel auf den Namen des Kindes eröffnet und das Depotvermögen gehört auch rechtlich sofort dem Kind – also die Lösung 1. Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter eröffnen und verwalten das Depot bis zur Volljährigkeit des Kindes treuhänderisch und dürfen das Geld ausschließlich zu dessen Wohl verwenden. Ab dem 18. Geburtstag erhält das Kind selbst die volle Verfügungsgewalt über das Depotvermögen.

Viele Anbieter bewerben vor allem steuerliche Vorteile dieser Lösung Nummer 1: So hat jedes Kind von Geburt an einen eigenen Sparerpauschbetrag (aktuell 1000 Euro pro Jahr), der genutzt werden kann. Dies geschieht sehr bequem automatisch, wenn beim Depotanbieter ein Freistellungsauftrag eingerichtet wird. Zusätzlich hat jedes Kind einen eigenen steuerlichen Grundfreibetrag, der sich Stand 2025 auf 12.096 Euro beläuft. Es wird also keine Einkommensteuer fällig, solange die Summe aller Einkünfte des Kindes unter der jeweiligen Grenze bleiben. Dies wird bei jüngeren Kindern die Regel sein, ist jedoch bei älteren Jugendlichen nicht immer selbstverständlich.

Sozialabgaben bedenken

Zu beachten ist, dass Rückbuchungen oder Entnahmen aus dem Kinderdepot, die nicht dem Wohl des Kindes dienen, steuerschädlich sind und als Missbrauch der Freibeträge oder gar als Steuerstraftat gewertet werden können. Das Vermögen im Kinderdepot muss dem Kind endgültig geschenkt werden und darf nicht nur als vorübergehendes „Zwischenlager“ benutzt werden.

Bei dieser Variante gibt es auch sonst einiges zu beachten. Sobald die Kapitalerträge und sonstigen regelmäßigen Einkünfte des Kindes – etwa aus Zinsen, Dividenden, Jobs, Ausbildung, Wehrdienst – eine bestimmte Grenze überschreiten (Stand 2025: 535 Euro monatlich und 6420 Euro jährlich), ist das Kind nicht mehr beitragsfrei über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Ist diese Grenze überschritten, muss das Kind eigene Sozialversicherungsbeiträge zahlen oder eine separate Krankenversicherung abschließen.

Zudem ist das Vermögen des Kindes bei der Berechnung von BAföG relevant. Hier gilt 2025 für Kinder bis 29 Jahren ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro. Sie sehen: einerseits steuerliche Vorteile des Kindes zu nutzen und gleichzeitig den Staat für Transferleistungen in Anspruch zu nehmen, funktioniert – völlig zu Recht –nicht.

Zwei Möglichkeiten kombinieren

Hinzu kommen folgende Überlegungen: Wenn das Kind volljährig wird, kann es selbst über das Geld verfügen – ganz gleich, ob es für den Umgang mit dem Vermögen schon reif genug ist. Die Verfügungsberechtigung des oder der gesetzlichen Vertreter endet automatisch und abrupt. Auch können sich ab Volljährigkeit die Gebühren des Depots ändern, was aber das vergleichsweise kleinere Problem sein dürfte.

Anders ist dies, wenn die Geldgeber das Depot fürs Kind auf ihren eigenen Namen führen (Lösung 2). Hier betreffen zwar alle steuerlichen Behandlungen wie Sparerpauschbetrag, Kapitalertragsteuer und mehr die Geldgeber als Depotinhaber – die steuerlichen Vorteile durch Nutzung von Freibeträgen des Kindes entfallen also. Jedoch bleibt den Geldgebern die volle Verfügungsgewalt über das Geld. So könnten große Auszahlungen anstehen, wenn das Kind schon vor dem 18. Geburtstag ein Auslandsjahr machen möchte oder schwer krank wird. Auch können die Geldgeber noch flexibel entscheiden, ob und wann das Kind des Geldes würdig ist. Mit anderen Worten: Bei Lösung 2 ist die Schenkung zwar geplant, aber wirtschaftlich noch nicht vollzogen.

Eine Kombination der beiden Möglichkeiten erweist sich in vielen Fällen als sinnvoll. Dabei können Sie mit überschaubaren Beträgen ein Kinderdepot (Lösung 1) befüllen und idealerweise sogar den Nachwuchs sukzessive mit einbeziehen und ihm die Welt der Finanzen erläutern. So wird finanzielle Unterstützung gleich zu anschaulicher und gelebter finanzieller Bildung. Über das andere Depot behalten Sie die Verfügungsgewalt, wie und so lange es Ihnen passt.

Wenn Ihnen ein Wertpapierdepot unangenehm ist oder der Anlagehorizont zu kurz ist, sind Tages- oder Festgeldkonten eine Alternative. Informationen dazu gibt es etwa im jeweils aktuellen Vergleich der Stiftung Warentest.

Der Autor

Professor Hartmut Walz lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen. Der Wirtschaftswissenschaftler setzt sich für Verbraucherschutz bei Geldanlage, Vorsorge und Versicherungen ein und schreibt darüber auch in seiner regelmäßigen Finanz-Rubrik „Hohe Kante“ für die RHEINPFALZ am SONNTAG.

Info

Dieser Artikel stammt aus der RHEINPFALZ am SONNTAG, der Wochenzeitung der RHEINPFALZ. Digital lesen Sie die vollständige Ausgabe bereits samstags im E-Paper in der RHEINPFALZ-App (Android, iOS). Sonntags ab 5 Uhr erhalten Sie dort eine aktualisierte Version mit den Nachrichten vom Samstag aus der Pfalz, Deutschland und der Welt sowie besonders ausführlich vom Sport.

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