Hintergrund
Polizistenmorde von Kusel: Behörden im Schweigen vereint
Im westlichen Saarland, direkt an der Landesgrenze zur Pfalz, gibt es eine Stadt, die Bexbach heißt. Oder genauer: Es gibt Oberbexbach, Mittelbexbach und Niederbexbach. Die Unterscheidung ist wichtig. Alles zusammen ist das „Betschbach“, wie man es vor Ort ausspricht.
Der Hauptangeklagte im Polizistenmordprozess von Kusel (hier finden Sie alle Berichte zu dem Verbrechen), der gebürtige Zweibrücker Andreas S., übernahm sein erstes Jagdrevier im Jahr 2004 just in Niederbexbach im Saarpfalz-Kreis. Er hatte seinen Jugendjagdschein zum frühestmöglichen Zeitpunkt 1999 zu seinem 16. Geburtstag erworben. Sein erstes eigenes Jagdrevier übernahm er ebenfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt: zu seinem 21. Geburtstag.
Jagdkameraden angeschossen
Keine fünf Monate danach schoss Andreas S. in seinem Jagdrevier mit seiner Schrotflinte zwar auf Hasen, traf aber seinen Jagdkameraden in Brust, Hals und Gesicht. Der Mann wurde so schwer verletzt, dass er hernach auf einem Auge fast blind war. Ein Gericht hat ihn später wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von mehr als 60 Tagessätzen verurteilt. Eine Strafe, die dazu führt, dass ein Jäger seinen Jagdschein und damit seine Waffen abgeben muss.
Die genauen Umstände jener Tat vom Oktober 2004 und ihrer Folgen sind wichtig. Nur wenn man sie kennt, kann man beurteilen, ob die zuständigen Behörden damals ihrer Aufgabe nachkamen, einen Jäger, der sich – nach der Richtschnur des Gesetzes – als unzuverlässig erwiesen hatte, umgehend zu entwaffnen, dies zu kontrollieren und ihm den erneuten Zugriff auf Waffen, wenn überhaupt, erst nach eingehender Prüfung wieder zu ermöglichen.
Denn die Tat von Kusel, bei der am Morgen des 31. Januar ein Polizist und eine Polizisten erschossen wurden, hat eine lange Vorgeschichte. Und wären in dieser Vorgeschichte Weichen anders gestellt worden, hätte man genauer hingesehen und wäre folglich eine Haftstrafe fällig geworden, dann hätte die Tat von Kusel vielleicht verhindert werden können.
Wer durfte wann wo jagen?
Aus diesen Gründen wollte die RHEINPFALZ am SONNTAG wissen: Wer war von wann bis wann Jagdpächter in Niederbexbach? Wann verlor Andreas S. seinen Jagdschein? Wann musste er seine Waffen abgeben? Wer kontrollierte den Vollzug? Wann erhielt er Jagdschein und Waffen wieder? Da zu hören war, dass Andreas S. regelmäßig auch in anderen Revieren jagte, unter anderem in Bruchmühlbach in der Westpfalz, drängte sich auch die Frage auf, wer dort jagdberechtigt ist.
Fangen wir mit Bruchmühlbach an. Diese Zeitung fragte den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau. Der wusste es nicht und verwies an den Ortsbürgermeister. Der war nicht da, sein Beigeordneter wusste es auch nicht, verwies an die örtliche Jagdgenossenschaft. Die wusste es, wollte es aber nicht sagen und verwies an die Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung. Der Beamte dort wusste es, wollte es aber nicht sagen. Nach vielen Wochen der Telefonate und Mailwechsel endete die Sache schließlich mit einem förmlichen Bescheid. In einem zweiseitigen Schriftstück mit Rechtsbehelfsbelehrung lehnte es die Kreisverwaltung Kaiserslautern ab, auch nur die leiseste Auskunft zu geben. Doch diese Zeitung hatte sich die Auskunft inzwischen anderweitig besorgt. Ergebnis: Andreas S. hatte regelmäßig in Bruchmühlbach und Vogelbach gejagt, die Freundschaft mit dem dortigen Jagdpächter ging laut dessen Aussage in die Brüche.
„Hierzu werden wir keine Informationen geben“
Womit wir wieder in Niederbexbach sind. Zuständig für Auskünfte über die Jagd im Saarpfalz-Kreis ist die Kreisverwaltung mit Sitz in Homburg. Diese Behörde hatte – wie auch die Kreisverwaltung Neunkirchen und die Verwaltung des Regionalverbands Saarbrücken – in den zurückliegenden 23 Jahren immer mal wieder mit Andreas S. zu tun, wenn es um Jagdschein und Waffen ging. Nach der Tat von Kusel beschlossen die drei genannten Verwaltungen, selbst keine Auskunft zu dem Fall zu geben. Sie übertrugen diese Aufgabe einer Behörde, die sich Landkreistag des Saarlandes nennt. Dieser Landkreistag informierte spärlich. Also fragte diese Zeitung nach: Wann genau übernahm Andreas S. die Jagdpacht in Niederbexbach? Wie lange hatte er sie inne? Wer war im Zeitraum von 2004 bis 2020 Jagdpächter dort? Die Antwort des Landkreistags: „Hierzu werden keine Informationen gegeben.“ Also wandte sich diese Zeitung an den Saarpfalz-Kreis.
Landrat: Keine Reaktion
Der Landrat dort ist ein Freund der Presse und der freien Berichterstattung, wie er selbst von sich sagt. Er sitzt der Siebenpfeiffer-Stiftung vor, die sich für Medien- und Pressefreiheit einsetzt und entsprechende Preise an Journalisten verleiht. Am 7. April bat diese Zeitung also Landrat Theophil Gallo um Auskunft. Erst telefonisch, dann per E-Mail. Der Landrat reagierte nicht. Am 25. April traf der Reporter ihn bei einem Empfang im Landtag in Saarbrücken und erinnerte ihn an die ausstehende Antwort. Nichts. Eine Woche später lud Landrat Gallo zu einer Veranstaltung über die Pressefreiheit in Osteuropa ein. Der Reporter antwortete schriftlich mit der höflichen Bitte, doch endlich die Fragen zu Niederbexbach zu beantworten. Keine Reaktion. Bis heute nicht.
Zur Erinnerung: Es geht um drei Fragen. Wann genau übernahm Andreas S. die Jagdpacht in Niederbexbach? Wie lange hatte er sie inne? Wer war im Zeitraum von 2004 bis 2020 Jagdpächter dort?
Alle tot. So kann’s gehen
In der Zwischenzeit hatte sich diese Zeitung wieder informell umgehört. Jäger wussten es ungefähr, aber nicht so genau. Mitglieder der Jagdgenossenschaft Niederbexbach konnten sich nicht mehr richtig erinnern. Der damalige Schriftführer fand die Unterlagen nicht mehr. Also fragte diese Zeitung bei der Stadtverwaltung Bexbach nach. Die reagiert zwei Tage später mit diesem Satz des Bürgermeisters: „Da der Stadt Bexbach keine Zustimmung des Staatsanwaltes vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass Ihnen keine Informationen seitens der Stadt Bexbach zugetragen werden können.“
Ungewöhnlich, aber diese Zeitung holt die Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein und schickt sie nach Bexbach. Die Reaktion: „Da die Staatsanwaltschaft keinerlei Einwände zur Auskunftserteilung hat, erhalten Sie selbstverständlich die der Stadt Bexbach zugrundeliegenden Informationen zu Ihrer Anfrage.“ Dann folgt die Auskunft, dass es keine Auskunft gibt. Der Stadt Bexbach lägen die Listen mit den Jagdpächtern erst ab dem Jahr 2012 vor. Für die Zeit davor sei die Jagdgenossenschaft Niederbexbach zuständig. Doch leider, leider: „Die Mitglieder, die Informationen hätten liefern können, sind vor einigen Jahren verstorben.“ Alle tot, so kann’s gehen.
Endlich: Ein Name wird genannt
Daraufhin will diese Zeitung wenigstens wissen, wie es um die Zeit ab 2012 steht. Denn für diesen Zeitraum liegen ihr nach eigenen Angaben ja alle Unterlagen vor. Antwort der Stadt Bexbach: Nach genauer Prüfung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass für Auskünfte ab 2012 allein die Jagdgenossenschaft Niederbexbach zuständig sei. Nur für die Zeit von Mitte 2011 bis Oktober 2012 sei die Stadt Bexbach zuständig. Neuerliche Nachfrage: Und wer war denn nun Jagdpächter in den 15 Monaten, in denen die Stadt zuständig war? Nach zwölf Mails und etlichen Telefonaten nennt die Stadt Bexbach tatsächlich einen einzigen Namen.
Recherchen der RHEINPFALZ am SONNTAG abseits der zuständigen Behörden haben inzwischen ergeben: Der mutmaßliche Haupttäter von Kusel, Andreas S., war ab Ende Mai 2004 alleiniger Jagdpächter im Revier Niederbexbach. Ein erfahrener Waidmann aus dem Saarpfalz-Kreis, der auch Jäger ausbildet, hatte Andreas S. unter seine Fittiche genommen und ihn der Jagdgenossenschaft Niederbexbach als Pächter ans Herz gelegt.
Platzhalter für Andreas S.
Als Andreas S. im Jahr 2008 seinen Jagdschein abgeben musste – vier Jahre nach dem Schuss auf seinen Jagdfreund –, übernahm dieser erfahrene Jäger die Jagdpacht in Niederbexbach kommissarisch, als Platzhalter von Andreas S. – bis 2012. Am 12. Juni 2012 erhielt Andreas S. seinen Jagdschein wieder. Allerdings übernahm er sein altes Revier nicht mehr, jedenfalls nicht offiziell. Offizieller Pächter des Reviers Niederbexbach war von 2012 bis 2014 der ältere Waidmann.
Einzelne Jäger erinnern sich, dass Andreas S. in den Jahren zwischen 2004 und 2014 regelmäßig im Revier Niederbexbach zu sehen gewesen sei und dort auch intensiv gejagt habe, jedenfalls in der Zeit, in der er den Jagdschein besaß. Er sei auch zwischen 2008 und 2012 oft im Revier unterwegs gewesen, berichten sie. Aber keiner hat nach eigenen Angaben gesehen, dass Andreas S. in der Zeit, in der er ohne Jagdschein war, geschossen hätte. Es sei zwar viel gemunkelt worden, aber keiner berichtet, dass ihm ein konkreter Vorfall zu Ohren gekommen sei.
Auch das: Ein Teil der Vorgeschichte des 31. Januar 2022.