Rheinland-Pfalz Landtagswahl 2021: Maskenaffäre kostete die CDU Stimmen
Der Frage nach der Strahlkraft von Skandalen sind Politikwissenschaftler der Uni Konstanz und der Technischen Uni Chemnitz nachgegangen. Die Forscher taten das nach eigenen Angaben am Beispiel der „Maskenaffäre“, die Deutschland im März 2021 beschäftigte. Mehreren Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU war kurz vor den Landtagswahlen 2021 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vorgeworfen worden, in der frühen Phase der Corona-Pandemie Provisionen angenommen zu haben, um Aufträge für die Beschaffung von überteuerten medizinischen Masken zu vermitteln. „Für unsere Studie eignete sich dieser Skandal besonders gut, da er genau zu dem Zeitpunkt aufkam, als die Briefwahlen liefen“, sagte laut Pressemeldung Lukas Rudolph, Juniorprofessor für Politisches Verhalten an der Uni Konstanz. Als der Skandal am 7. März 2021 eine breite Öffentlichkeit erreichte, hätten bereits gut zwei Drittel der Briefwähler ihre Stimme abgegeben gehabt, so die Forscher. Die Briefwahl-Ergebnisse stellten sie den späteren Urnenwahlergebnissen gegenüber.
Dabei habe sich gezeigt, dass der Skandal dem Ansehen von CDU/CSU als Ganzes geschadet habe. „Durch den Vergleich der Brief- und Urnenwahlergebnisse konnten wir nachweisen, dass sich das Bekanntwerden des Skandals mit einem Verlust von vier Prozentpunkten für die CDU/CSU auswirkte“, sagt Rudolph – obwohl die betroffenen Politiker nicht zur Wahl standen. Es habe schon ihre Partezugehörigkeit ausgereicht, um dem Ansehen der Partei zu schaden.
Bei der Landtagswahl 2021 war die SPD in Rheinland-Pfalz auf 35,7 Prozent der Stimmen gekommen, die CDU auf 27,7. Die SPD konnte danach weiter mit Grünen und FDP in einer Ampel regieren. Die Strafverfahren gegen die Abgeordneten waren eingestellt worden. Der BGH entschied: Es sei Wille des Gesetzgebers gewesen, das außerparlamentarische Wirken von Mandatsträgern nicht als Bestechlichkeit zu bestrafen. Das Gericht könne das nicht missachten, „selbst wenn die hier zu beurteilenden Handlungen ähnlich strafwürdig erscheinen mögen“.