Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Gasthof an der B 10: 18 Jahre Ungewissheit – und kein Ende in Sicht

Der Landgasthof Frauenstein an der B10 zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein soll dem B-10-Ausbau weichen, heißt es seit Jahr
Der Landgasthof Frauenstein an der B10 zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein soll dem B-10-Ausbau weichen, heißt es seit Jahren.

Kommt der B-10-Ausbau zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein noch? Das fragen sich die Gastronomen des Landgasthofs Frauenstein, der dem Ausbau weichen soll.

Der 26. September 2024 markiert für Steffen Brand und seinen Bruder Roman Dörr ihre ganz persönliche Zeitenwende. Dieses Datum steht auf einem Schreiben des Mainzer Wirtschafts- und Verkehrsministeriums, das den Betreibern des Landgasthofes Frauenstein an der B10 bei Hinterweidenthal deutlich vor Augen führt, wie ungewiss ihre wirtschaftliche Existenz ist. Denn das Mainzer Ministerium übermittelt ihnen eine unerwartete Absage des Bundesverkehrsministeriums: Dieses will erst einmal nicht das Grundstück des Gasthofes an der B10 kaufen. Das hatte zuvor der Landesbetrieb Mobilität (LBM) angeregt, weil das Grundstück aus seiner Sicht für den vierspurigen Ausbau der B10 benötigt wird und ein Erwerb Planungssicherheit brächte – für beide Seiten. Doch der Bund will sich nicht festlegen. Immer noch nicht. Seine Begründung im Schreiben: Für den B10-Abschnitt sei noch keine Vorzugsvariante festgelegt worden. Was heißt: Wo die künftige vierspurige Trasse der Bundesstraße, die aktuell vor dem Gasthof verläuft, geführt wird, ist noch nicht entschieden. Immer noch nicht. Obwohl der LBM bereits Ende 2021 dem Bund unter drei Varianten einen Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt hatte.

Grundstück für den Ausbau eingeplant

Drei Jahre Wartezeit sind für die Gastronomenfamilie allerdings keine lange Zeit. Zumindest gemessen an ihrer persönlichen Warteschleife. Seit fast 18 Jahren warten sie im Landgasthof nämlich auf eine klare Perspektive, wie es mit ihrem Betrieb weitergehen kann. So lange es die nicht gibt, können sie dort baulich nichts wesentlich verändern oder gar erweitern. Der Grund: Ihr Grundstück wurde für den vierspurigen Ausbau der B10 eingeplant, der Gasthof mit Restaurant und zehn Gästezimmern würde demnach abgerissen. Würde. Denn ob es tatsächlich so kommen wird, wissen sie immer noch nicht.

„Wir hängen seit 18 Jahren in der Luft“, sagt Roman Dörr. Und zwar die Familie wie auch ihre bis zu 20 Mitarbeiter. Sämtliche Kollegen in der Region investierten in ihre Häuser, sagt Dörr. Aus gutem Grund: Die Übernachtungszahlen in der Südwestpfalz, vor allem im Wasgau, sind in den zurückliegenden Jahren stetig gestiegen. Auch sie würden gerne erweitern, betont Steffen Brand: mehr Zimmer und eventuell auch Ferienwohnungen anbieten, dazu ihren Biergarten vergrößern. Doch dafür gebe es ja keine Genehmigung wegen des geplanten B10-Ausbaus.

Ein „Sterben auf Zeit“

Im Jahr 1989 hat die Familie das Gasthaus, zu dem 13.000 Quadratmeter Fläche gehören, gekauft. 2000 wurde das erste Mal erweitert. Doch als sie 2007 nochmals erweitern und ihre Terrasse weg von der Straße nach hinten zum Wald hin verlegen wollten, erfuhren sie vom LBM, dass ihr Haus der künftigen vierspurigen B10 sehr wahrscheinlich weichen muss. Deswegen, berichtet Steffen Brand, hätten sie damals auch davon abgesehen, einen Bebauungsplan für ihr im Außenbereich gelegenes Grundstück bei der Gemeinde zu beantragen. Das letzte Zugeständnis sei dann der neue kleine Hofladen im Eingangsbereich des Restaurants gewesen. Auch Wohnmobilplätze seien nicht erlaubt worden. Ein „Sterben auf Zeit“ sei das, sagt Steffen Brand. Nicht nur, weil ihnen durch die fehlende Erweiterungsmöglichkeit Wettbewerbsnachteile entstanden seien, sondern auch, weil sie infolge ausbleibender Investitionen keine Abschreibungen mehr hätten und somit die maximale Steuerlast trügen.

Die B10 zwischen Pirmasens und Hinterweidenthal wurde bis 2022 vierspurig ausgebaut.
Die B10 zwischen Pirmasens und Hinterweidenthal wurde bis 2022 vierspurig ausgebaut.

Stattdessen haben sie nun Anfang 2025 ihre zehn Gastzimmer, die vor allem bei Durchreisenden gefragt waren, geschlossen, wegen des Renovierungsstaus. Im Haus dürften sie zwar modernisieren, doch dafür noch viel Geld in die Hand zu nehmen, erschien ihnen bisher wenig sinnvoll. Mit der Absage des Bundes an einen vorzeitigen Grunderwerb hat sich für die Familie jedoch die Lage geändert. „Wir müssen jetzt so tun, als ob die vierspurige Straße nicht kommt“, sagt Steffen Brand. Und das bedeutet: Investieren, zumindest im Inneren des Hauses. Angefangen haben sie nun bei der technischen Ausstattung ihrer Küche. Außerdem holen sie sich juristischen Rat – dazu, wie sie mit der weiteren Unsicherheit umgehen können. Und ob sie vielleicht sogar Anspruch haben auf eine Entschädigung für die Geschäftseinbußen, die ihnen durch die verwehrte Erweiterung entstanden sind.

Gibt’s eine Entschädigung?

Der Gesetzgeber sieht tatsächlich Entschädigungen vor, wenn Grundstückseigentümer wegen übergeordneter Bauvorhaben unverhältnismäßig lange ihr Eigentum nicht angemessen nutzen können. Im Baurecht könnte dies zum Beispiel der Fall sein, wenn die Kommune für ein Gebiet eine Veränderungssperre verhängt und infolgedessen ein privater Bauherr sein Gebäude dort nicht erweitern dürfte. Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre, kann der Betroffene für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine Entschädigung fordern. Das gibt es auch im Straßenverkehrsrecht, das in im vorliegenden Fall greift.

Allerdings gibt es dafür eine Voraussetzung: Eine Veränderungssperre kann im Straßenbau erst verhängt werden, wenn das Planfeststellungsverfahren angelaufen ist. Und das ist beim B10-Abschnitt vor dem Landgasthof Frauenstein noch nicht der Fall. Dazu müsste, man ahnt es, erst die endgültige Entscheidung in Berlin über die Trassenführung fallen.

Wann diese Entscheidung fallen wird, darüber mag niemand mehr spekulieren. Seit Ende 2021 geht es hin und her zwischen den Behörden in Rheinland-Pfalz und dem Bund, werden Kommunal- und Landespolitiker vorstellig, haken Befürworter und Gegner nach. Im Oktober 2021 hatten die Landesbehörden die Voruntersuchung zur Festlegung der Vorzugsvariante für den Abschnitt Hinterweidenthal/Hauenstein vorgelegt. Im Sommer 2022 bat der Bund das Land um ergänzende Unterlagen, die eine weitere Gutachtertätigkeit erforderten, vor allem im Bereich des Naturschutzes.

Sind die Daten überhaupt noch aktuell?

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums liegen die angeforderten Unterlagen nun seit November 2024 vor und werden derzeit bewertet. Dabei sei unter anderem zu klären, heißt es aus Berlin, ob und inwieweit die vorhandenen Datengrundlagen ausreichten und erforderliche Aktualisierungen in der nachfolgenden Planungsstufe durchgeführt werden können. Nach einer kurz bevorstehenden Entscheidung hört sich dies eher nicht an. Womöglich sind ja nun andere, zuvor erhobene Daten nach drei Jahren schon nicht mehr aktuell.

Bei den Kostenschätzungen dürfte das der Fall sein. Ende 2017 waren für den Abschnitt der B10 zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein drei Varianten beim LBM Kaiserslautern für die künftige Trassenführung im Gespräch. Die vom LBM unter ökologischen und ökonomischen Gründen favorisierte Variante mit Abriss des Gasthauses war am Ende die sogenannte Bündelungstrasse, die teilweise auf der bestehenden B10 verläuft, dann nach Süden schwenkt und kurz vor Hauenstein wieder auf die B10 trifft. Sie war mit Kosten von damals 117 Millionen Euro auch die günstigste Variante. Die dritte Variante, die sogenannte Südtrasse, war wiederum die einzige, die um den Landgasthof einen Bogen gezogen hätte. Allerdings war sie auch der teuerste Vorschlag und vom LBM eigentlich schon abgeschrieben worden.

Dass die Entscheidung über den weiteren Ausbau in diesem Abschnitt so lange dauern würde, hätten 2021 Befürworter der B10 nicht vermutet. Im Gegenteil. Schließlich war mit Volker Wissing, der von 2016 bis 2021 FDP-Verkehrsminister in Mainz war, Ende 2021 ein Befürworter des B10-Ausbaus ins Bundesverkehrsministerium eingezogen. Und dass ihm nicht daran gelegen war, das umstrittene Projekt zu verschleppen, hatte er bewiesen: Als er von der Möglichkeit Gebrauch machte, auf Erörterungstermine mit physischer Präsenz zu verzichten – was ihm prompt Kritik von Ausbaugegnern bescherte

Warten für nichts?

Dass in Berlin nun aber die Akte B10 wieder zu verstauben droht, dürfte mit grundsätzlichen Erwägungen zu tun haben, die auch der Bundesrechnungshof angestoßen hat. Vor allem mit der Frage, inwieweit das gesamte Projekt B10-Ausbau angesichts weiterer hoher Kosten vor allem im Bereich der Tunnel noch vertretbar sein wird. Bleibt es also dabei oder wird das Geld knapp? Eine Antwort auf diese Frage hat das Bundesverkehrsministerium nicht gegeben. Nur so viel: Die B10 sei eine wichtige West-Ost-Verbindung im Raum der Süd- und der Südwestpfalz. Und der Bedarf des vierstreifigen Ausbaus der B10 zwischen Hinterweidenthal und Landau sei ja durch die Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen dokumentiert worden.

Eine Antwort hat das Ministerium der RHEINPFALZ am SONNTAG allerdings auf die Frage gegeben, warum der vorzeitige Grundstückserwerb des Gasthofes derzeit nicht möglich sei. Diese Entscheidung liege insbesondere darin begründet, so eine Sprecherin, dass eine der diskutierten Varianten keine Flächen des Gasthauses beanspruche. Im Gasthaus sind sie bass erstaunt über diese Wendung: Nun doch die teuerste Variante? Und 18 Jahre Abwarten für nichts? Wie auch immer: Im Gasthaus an der B10 wollen sie sich jetzt nicht mehr abspeisen lassen.

Zur Sache: Die Gutachten

Der zuletzt fertiggestellte Südwestpfälzer Bauabschnitt der B10 zwischen Walmersbach und Hinterweidenthal (3,75 Kilometer) kostete etwa 52 Millionen Euro. Wie teuer der anstehende Ausbau bis Hauenstein wird, ist unbekannt. Für die Vorplanung wurden 21 Fachbeiträge und Gutachten im Naturschutzbereich erstellt, die insgesamt 417.244 Euro kosteten. Dies teilte das Mainzer Verkehrsministerium im Januar dem Zweibrücker Landtagsabgeordneten Christoph Gensch (CDU) auf dessen Kleine Anfrage hin mit. Er hatte auch nach der Haltbarkeit von Gutachten gefragt. Diese ist laut Ministerium vor allem abhängig von Veränderungen des Untersuchungsgegenstandes und Änderungen in Regelwerken oder Urteilen. Die Prüfung erfolge im Einzelfall.

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Dieser Artikel stammt aus der RHEINPFALZ am SONNTAG, der Wochenzeitung der RHEINPFALZ. Digital lesen Sie die vollständige Ausgabe bereits samstags im E-Paper in der RHEINPFALZ-App (Android, iOS). Sonntags ab 5 Uhr erhalten Sie dort eine aktualisierte Version mit den Nachrichten vom Samstag aus der Pfalz, Deutschland und der Welt sowie besonders ausführlich vom Sport.

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