Fragen und Antworten
Zwangspause für die Gastronomie: Schnapsidee oder ohne Alternative?
Restaurants, Bars und Kneipen sind wegen des Corona-Lockdowns auch in Rheinland-Pfalz seit Montag geschlossen. Vorerst für vier Wochen. Eine überzogene Maßnahme? Oder ein notwendiger Schritt, um die Infektionsketten zu unterbrechen? Hier ein Blick auf die Aussagen von Studien und die Erfahrungen der Corona-Krisenmanager:
Das seit Monaten praktizierte Hygienekonzept für die Gastronomie in Rheinland-Pfalz umfasste gleich ein Dutzend Punkte: Verlangt wurde unter anderem die Maskenpflicht im Innenbereich, die nur am Platz entfällt. Wieso muss die Gastronomie dennoch zumachen?
Dass sie mit dieser Frage konfrontiert wird, war Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) wohl klar, als sie vergangenen Freitag im Landtag ihre Regierungserklärung zu den Maßnahmen des erneuten Lockdowns abgab: Viele Veranstalter, Gastronomen oder Hoteliers hätten in den vergangenen Monaten „Phantasie, Kraft und auch einiges Geld“ in Hygienekonzepte gesteckt und fragten sich jetzt zurecht, ob dies alles umsonst war, sagte Dreyer. Die Antwort liege aber nicht im Hygienekonzept, sondern im Charakter des Virus. Dreyer: „Die Hygienepläne bleiben richtig und wichtig; aber wir können die zweite Welle der Corona-Pandemie nur brechen, wenn wir dem Virus die Möglichkeit nehmen, auf andere Personen überzuspringen.“
Wie hoch ist das Infektionsrisiko in der Gastronomie tatsächlich?
Dazu gibt es nur wenige Studien. Vielfach zitiert wird eine Untersuchung der US-Gesundheitsbehörde CDC. Deren Fachleute sehen in einem Restaurantbesuch einen wichtigen Risikofaktor für eine SARS-CoV-2-Infektion. Befragungen hatten ergeben, dass Personen mit einer Infektion in den zwei Wochen vor dem Erkrankungsbeginn wesentlich häufiger – nämlich doppelt so oft – ein Restaurant oder eine Bar besucht hatten als Nicht-Infizierte. Eingeschränkt wird die Aussagekraft dieser Studie allerdings dadurch, dass dafür nur knapp 320 Probanden befragt wurden und beispielsweise unter anderem nicht erhoben wurde, ob diese im Innen- oder Außenbereich des Lokals gegessen hatten.
Sind die Erkenntnisse aus den USA zur Ansteckungsgefahr in Gaststätten auf Deutschland übertragbar?
Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht jeweils dienstags ein Schaubild zur Art des Infektionsumfelds – also zu den Bereichen, in denen sich jemand angesteckt hat. Ganz weit vorne liegen dabei seit Wochen stets die privaten Haushalte, Speisegaststätten spielen nur eine untergeordnete Rolle. Aber: Die Gesundheitsämter können nur in einem Viertel der Fälle dem Ausbruch überhaupt einen Ort oder ein Umfeld zuordnen. Bei 75 Prozent der Infektionsfälle gibt es dazu keine Angaben. Dass die Gesundheitsämter wegen der dramatisch steigenden Fallzahlen inzwischen mit der Kontaktverfolgung immer mehr überfordert sind, macht die Datenlage nicht besser. Dazu kommt: Dass der private Bereich und die Familien vorrangig als Infektionsherd genannt werden, sagt für sich genommen nicht viel aus: Denn von wo wurde denn das Virus nach dorthin eingeschleppt? Vom Arbeitsplatz? Vom Sport? Aus der Bar oder dem Lokal?
Für die Risikogebiete in Rheinland-Pfalz wurden zuletzt überall Task Forces eingerichtet, welche Erkenntnisse haben diese über die Ansteckungsgefahr in Gaststätten gewonnen?
Koordiniert wird die Arbeit der regionalen Krisenstäbe vom Präsidenten des Landesamtes für Soziales. In Rheinland-Pfalz habe es Infektionsherde und einzelne Übertragungen im Gastronomiebereich gegeben, „von denen zum Teil ein erhebliches Folgegeschehen ausging“, sagt ein Sprecher des Mainzer Gesundheitsministeriums. Selbst dort, wo die vorgeschriebenen Mindeststandards durch die Betreiber grundsätzlich eingehalten worden seien, habe die Gefahr von Übertragungen bestanden. Der Ministeriumssprecher: „Dies gilt insbesondere dort, wo viel Alkohol getrunken, laut Musik gehört, laut geredet, gelacht und gesungen wird.“
Welche Auswirkungen hat es, wenn es in der Gastronomie zu einem Infektionsfall kommt?
Die Folgen beschreibt das Mainzer Gesundheitsministerium an zwei konkreten Beispielen: In einem Fall seien mehrere Kneipen in Landstuhl betroffen gewesen, die überwiegend von US-Bürgern besucht werden. Zuerst wurden Anfang Oktober einige Mitarbeiter positiv getestet, durch die Kontaktnachverfolgung ergaben sich zahlreiche weitere positive Fälle. Das Geschehen in der dortigen US-Kneipenszene habe maßgeblich zur Steigerung des Infektionsgeschehen in diesem Teil des Landkreises Kaiserslautern beigetragen.
Ein zweiter Fall: Rund um das Mainzer Café „Salon 3Sein“ war Anfang Oktober zunächst ein positiver Fall im Umfeld bekannt, wenige Tage später berichtete das Gesundheitsamt von insgesamt sieben positiven Fällen, darunter auch Partner direkt anwesender Personen. Über einen dieser Fälle war auch ein Sportverein mit mehreren Infektionen betroffen. Über einen Folgefall aus dem „Salon 3Sein“-Cluster ergab sich laut Gesundheitsamt zusätzlich eine größere Anzahl weiterer positiv getesteter Kontaktpersonen.
Was sagen die Gerichte?
Im Vorfeld der Regierungserklärung von Malu Dreyer hatte der rheinland-pfälzische Hotel- und Gaststätten-Verband (Dehoga) der Ministerpräsidentin mit Klagen gedroht, falls sie an der Schließung der Gastronomie festhält. Inzwischen ist der Verband wieder etwas zurückgerudert; man will jetzt erst prüfen, inwieweit die angekündigten finanziellen Hilfen des Bundes die Einnahmeausfälle während des Lockdowns ausgleichen.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zeigt indes, wie Richter den Gastronomie-Lockdown bewerten. Im Landkreis Berchtesgadener Land war bereits Mitte Oktober wegen der stark steigenden Infektionszahlen die Schließung der Gasthäuser angeordnet worden. Den dagegen gerichteten Eilantrag eines Wirts wies das Münchener Verwaltungsgericht vergangene Woche ab: Es liege auf der Hand, dass die Schließung von Gaststätten eine geeignete Maßnahme zur Reduzierung von – nicht unbedingt notwendigen – Kontakten sei. Auch das strengste Hygienekonzept könne nicht verhindern, dass sich Menschen während der Einnahme von Mahlzeiten im Restaurant ohne Mund-Nasen-Bedeckung gegenübersitzen und über Tröpfcheninfektion oder Aerosolbildung das Virus weitergeben.