Rheinland-Pfalz Zur Sache: Kinder als Straftäter

Placeholder-Image

Kinder unter 14 Jahren sind nach § 19 Strafgesetzbuch nicht strafmündig und können laut Gesetz nicht verurteilt werden. Begehen sie so wie auf dem Friedhof in Landau eine Straftat, verfolgt das die Polizei zwar, die Akte wird dann jedoch von der Staatsanwaltschaft geschlossen. Die Landauer Polizei hat die beiden Jungs gefunden. Sie und ihre Familien werden bei der Polizei angehört, das Jugendamt wird wie immer in solchen Fällen informiert und schaltet sich dann später unabhängig ein. Es geht zunächst um ein freiwilliges Angebot an die Familien. Die allermeisten Kinder fallen bei der Polizei nicht auf. In der Statistik der beiden Polizeipräsidien in der Pfalz machten Kinder (nicht älter als 14 Jahre) mit 3,3 Prozent (Rheinpfalz) und 2,6 Prozent (Westpfalz) einen sehr geringen Anteil unter den Tatverdächtigen aus. Unter allen rund 26.000 Tatverdächtigen waren 2018 im Zuständigkeitsgebiet der Vorderpfalz 843 Kinder, mehr als die Hälfte (460) davon im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren. Diebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung sind die häufigsten Delikte. Noch vor zehn Jahren sah die Bilanz schlechter aus: 5,3 Prozent aller Tatverdächtigen waren damals unter 14 Jahren. 

x