Rheinland-Pfalz Zur Sache: Bis zu 700 Euro für Akteneinsicht

Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen soll nach dem Willen des Gesetzgebers kostenfrei sein – für kleinere Auskünfte. Wenn die Bearbeitungszeit 45 Minuten überschreitet, kann die Behörde den Aufwand nach der Gebührenordnung abrechnen. Das muss sie aber nicht. Gebühren bis zu 700 Euro (Obergrenze) können demnach für die Einsicht in Akten fällig werden, zuzüglich Kosten für Auslagen wie Kopien oder elektronische Datenträger. Aus Sicht von Antragsteller Thomas Hauptmann stellt die unterschiedliche Handhabung der Gebührenordnung durch die Behörden ein „unkalkulierbares Risiko“ dar, das von machen Behörden bewusst zur Abschreckung eingesetzt werde. So habe das Bergbauamt ihm trotz mehrfacher Nachfrage erst nach einem Jahr eine konkrete Auskunft zu den Kosten erteilt: Mit 700 Euro Gebühren müsse die Insheimer Interessengemeinschaft rechnen, plus „geringe Mehrkosten“, sofern die IG einen Datenträger zur Verfügung stelle. Auch der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Dieter Kugelmann, hatte Ende 2016 an Behörden appelliert, Bürger nicht mit Gebührenbescheiden abzuschrecken. Für besonders umfangreiche Informationsanträge von Bürgerinitiativen halte er 700 Euro aber für verhältnismäßig und „nicht so abschreckend“. Ähnlich äußert sich die CDU-Landtagsfraktion: Die „moderate Ausgestaltung“ der Gebühren gewährleiste, dass nur Anfragen mit ernsthaftem Hintergrund gestellt würden: „Hier musste zum Schutz der bearbeitenden Behörde vor Missbrauch eine Grenze gezogen werden.“ Das Landesamt für Geologie und Bergbau teilte auf Nachfrage mit, eine genaue Kostenkalkulation könne in den meisten Fällen erst erfolgen, wenn festgestellt wurde, welches Material eine Anfrage umfasst.
