Rheinland-Pfalz Das Warten auf die Transparenz

Seit einem Jahr wartet Thomas Hauptmann auf Zugang zu Akten des Landesamts für Geologie und Bergbau. Es geht um Akten, die das G
Seit einem Jahr wartet Thomas Hauptmann auf Zugang zu Akten des Landesamts für Geologie und Bergbau. Es geht um Akten, die das Geothermie-Kraftwerk Insheim betreffen, das 2012 in Betrieb ging.

«Mainz.»Als Bürger einen Blick in die Akten der Landesbehörden werfen? Das geht. Darauf haben Bürger seit drei Jahren einen Rechtsanspruch, festgeschrieben im Landestransparenzgesetz. Ein neues Denken – weg von Geheimniskrämerei, hin zu Transparenz – solle so in die Verwaltung einziehen, begründete die Landesregierung das Gesetz. Bürger sollen Politik besser verstehen und auch kontrollieren können. In der Umsetzung sorgt das Gesetz allerdings mitunter für viel Frust.

Thomas Hauptmann (Mutterstadt) ist sauer. Das Landestransparenzgesetz hält er für einen „Rohrkrepierer“, einen „unkalkulierbaren Kostenfaktor“; das Recht der Bürger, amtliche Informationen einzusehen, nennt er „eine Farce“. Seit einem Jahr wartet er auf Zugang zu Akten des Landesamts für Geologie und Bergbau (LGB). Akten, die das Geothermie-Kraftwerk Insheim (Kreis Südliche Weinstraße) betreffen, das 2012 in Betrieb ging: Er will den Hauptbetriebsplan sehen, Sonderbetriebspläne, den Abfallwirtschaftsplan, Entsorgungsbilanzen und Akten, die ihm Aufschluss darüber geben, wie das Geothermie-Kraftwerk radioaktives Material lagert. Bei Hauptmanns Antrag auf Akteneinsicht gehe es um Tausende Seiten, sagt das LGB. Nicht eine davon haben die Mitglieder der „Interessengemeinschaft (IG) gegen Tiefe Geothermie Pfalz Parterre“ bisher zu Gesicht bekommen, sagt Hauptmann, der sich für die IG engagiert. Die Situation erinnert stark an einen anderen Fall: den der Interessensgemeinschaft „Kein Öl für Otterstadt“ (Rhein-Pfalz-Kreis), die bereits seit zwei Jahren mit dem Bergbauamt um Einsichtnahme in Akten ringt (wir berichteten mehrfach). Mit einem Unterschied: Während die Otterstadter Initiative der Behörde eine „bewusste Strategie des Nicht-Handelns, Abwartens und Aussitzens unter Verstoß gegen geltendes Recht“ vorwirft, bescheinigt die Insheimer Initiative dem LGB durchaus „guten Willen zur Offenlegung“. Zur Akteneinsicht ist es bisher trotzdem noch nicht gekommen. Was ist also los beim Bergbauamt? In beiden Fällen weist das LGB auf das Recht betroffener Unternehmen hin, vor der Herausgabe der Akten Schwärzungen zu verlangen – zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, geistigem Eigentum und persönlichen Daten. Bei der Anfrage der IG Pfalz Parterre sei es im Abstimmungsprozess zu „unterschiedlichen Auffassungen“ zwischen dem LGB und der Betreiberin des Insheimer Geothermie-Kraftwerks, der Pfalzwerke Geofuture GmbH, gekommen, sagt Geologiedirektor Thomas Dreher. Sprich: Die Kraftwerkbetreiberin will mehr schwärzen lassen, als das LGB es für angemessen hält. Dass die Behörde die Interessen und Rechte von Unternehmen und Bürgern überhaupt gegeneinander abwägen kann, ist im bundesweiten Vergleich nicht selbstverständlich. Nur fünf Bundesländer, darunter Rheinland-Pfalz, räumen den Behörden bei Anträgen auf Informationszugang die Möglichkeit ein, sich über die Geheimhaltungswünsche der Unternehmen hinwegzusetzen. In der Praxis bereitet gerade das den Verwaltungsmitarbeitern Probleme, wie der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit und Datenschutz, Dieter Kugelmann, auf RHEINPFALZ-Nachfrage berichtet. Auch deshalb, weil die Mitarbeiter nicht immer das nötige juristische oder fachliche Wissen haben, etwa um bewerten zu können, ob eine Information tatsächlich ein Betriebsgeheimnis ist. Die Unsicherheit führe zu Angst vor Klagen und Schadenersatzforderungen, sagt Kugelmann. In der Praxis zeige sich, dass Behörden „den Forderungen der drittbeteiligten Unternehmen sehr gerne entgegenkommen“. Ein weiteres Problem, das Kugelmann beim LGB ausmacht, sind die Personalkapazitäten. Das bestätigt auch Geologiedirektor Dreher: Da zur Umsetzung des Transparenzgesetzes keine zusätzliche Stelle beim LGB geschaffen wurde, übernehmen einige Mitarbeiter die Bearbeitung der Anträge zusätzlich zu ihren Aufgabengebieten. 1200 Arbeitsstunden – das sind etwa 80 Prozent einer Vollzeitstelle – haben sie 2017 den LGB-Angaben zufolge für die Umsetzung des Gesetzes aufgewendet. 2018 seien bis Ende August schon 940 Arbeitsstunden angefallen, die Anzahl der Anträge auf 27 gestiegen (2016: 17). Gerade Anträge mit Drittbeteiligungsverfahren brauchten viel Zeit. Ob Personalmangel oder Unsicherheit im Umgang mit den Forderungen der betroffenen Betriebe: Thomas Hauptmann, der seit einem Jahr auf Akteneinsicht wartet, sieht Unternehmen im Vorteil, wenn diese die Einsichtnahme verhindern wollen. Sie könnten das Verfahren in die Länge ziehen, indem sie sich viel Zeit lassen mit der Stellungnahme zum Informationsantrag des Bürgers. Oder indem sie die Behörde mit unsinnigen Forderungen beschäftigen. Die Pfalzwerke Geofuture soll etwa die Schwärzung von Informationen verlangt haben, die frei im Internet zugänglich seien, sagt Hauptmann. Eine solche Verzögerungstaktik bescheinigt das LGB der Kraftwerkbetreiberin nicht. Sowohl die Pfalzwerke Geofuture als auch die Behörde betonen – trotz ihrer Kontroversen über den Umfang des Schwärzens einzelner Passagen – eine „konstruktive Zusammenarbeit“. Zu Hauptmanns Vorwürfen äußert sich die Pfalzwerke-Tochter darüber hinaus nicht. Das Transparenzgesetz war in der vergangenen Legislaturperiode mit den Stimmen der damaligen Regierungsfraktionen SPD und Grüne beschlossen worden, die CDU-Opposition hatte dagegen votiert. Probleme mit der Umsetzung des Gesetzes scheinen auf der politischen Ebene in Mainz derzeit kein Thema zu sein. „Da das Transparenzgesetz eine neue Rechtsmaterie darstellt, braucht es seine Zeit, bis alle Anträge auf Informationszugang reibungslos bearbeitet werden können“, sagt Pia Schellhammer für die Landtagsfraktion der Grünen. Selbstverständlich sehe das Gesetz eine Evaluation vor, die prüfen werde, wie es sich in der Praxis bewährt habe. So sieht es auch die Landesregierung: Man werde die Auswirkungen des 2016 in Kraft getretenen Gesetzes prüfen und vier Jahre nach seinem Inkrafttreten dem Landtag einen Bericht vorlegen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Hauptmann hat sich mit dem Fall der IG Pfalz Parterre inzwischen hilfesuchend an den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit gewendet – und nach zwei Monaten die Antwort erhalten, dass er sich noch etwas gedulden müsse. Der Sachverhalt sei komplex, zum Prüfen brauche man mehr Zeit.

x