Pfälzerwald
Wegen Verkehrssicherungspflicht: Wald-Events in Rheinland-Pfalz vor dem Aus?
Kein Wandermarathon und kein Trail am Donnersberg, abgesagte Gästeführungen in Bad Dürkheim für das gesamte Jahr: Vermehrt mussten zuletzt Veranstaltungen im Wald abgesagt werden. „Der Hinkelsteinmarathon bei Winnweiler hat dieses Jahr noch stattgefunden, allerdings musste dafür ein fünfstelliger Betrag investiert werden“, erklärt Tobias Kauf, Geschäftsführer des Vereins Pfalz-Touristik, dem 70 Kreise, Städte, Verbands- und Ortsgemeinden sowie touristische Vereine und Betriebe angehören. „Viele Veranstalter werden sich das künftig nicht mehr leisten können.“ Auslöser dieser Entwicklung ist die Verkehrssicherungspflicht im Wald – ein rechtlicher Rahmen, der bei Veranstaltungen immer häufiger zum entscheidenden Kostenfaktor wird.
„Das ist ein akutes, flächendeckendes Problem“, sagt Simon Lauchner, Geschäftsführer des Donnersberg-Touristik-Verbandes. „Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder betreffen ganz Rheinland-Pfalz.“ Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt Uwe Rahm, Vorsitzender des Leichtathletik Clubs (LC) Donnersberg, der den Donnersberg-Trail organisiert und die siebte Auflage des 70 Kilometer langen Laufs absagte. „Die Qualität des Waldes hat sich deutlich verschlechtert“, so Rahm. Auch deshalb müssten Besucher jederzeit mit waldtypischen Gefahren rechnen.
Kostspielige Verkehrssicherung im Wald
„Wir müssen Gutachter bezahlen und die Kosten für die Gefahrenbeseitigung übernehmen“, erklärt Vereinschef Uwe Rahm. „Beim Donnersberg-Trail hätten über 250 Bäume gefällt werden müssen.“ Die Maßnahmen hätten über 20.000 Euro gekostet – für die Veranstalter um Lauchner und Rahm nicht stemmbar. Die Situation im Donnersbergkreis sei deshalb auch ein Alarmsignal gewesen. „Es ist wirklich ein akutes Problem“, betont Rahm. „Wenn sich die Gesetzgebung nicht ändert, wird es für alle genehmigungspflichtigen Veranstaltungen im Wald schwierig.“
Grund für die vermehrten Absagen von Veranstaltungen in rheinland-pfälzischen Wäldern ist das Landeswaldgesetz beziehungsweise die Verkehrssicherungspflicht. Sie bereitet Veranstaltern zunehmend Probleme und lässt die Forderungen nach einer schnellen Lösung lauter werden.
Die Verkehrssicherungspflicht im Wald verpflichtet Waldbesitzer dazu, erkennbare und vermeidbare Gefahren entlang von Wegen und Einrichtungen in zumutbarem Umfang zu beseitigen oder abzusichern. „Im Landeswaldgesetz steht grundsätzlich, dass das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr erfolgt – zumindest bei waldtypischen Gefahren“, erklärt Andreas Grauer, Leiter des Forstamts Donnersberg. „Dazu gehört etwa, dass Äste herabfallen oder Bäume umstürzen können.“ Solche Gefahrenlagen führen dazu, dass bestimmte Waldabschnitte für Veranstaltungen nicht freigegeben werden – ein Problem für viele Organisatoren.
Unklare Gesetzeslage für Veranstalter
„Teilnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass im Vorfeld einer Veranstaltung ein gewisses Maß an Sicherheit gewährleistet wird“, sagt Grauer. „Bei organisierten Veranstaltungen spricht man deshalb von einer höheren Verkehrssicherungspflicht.“ Heißt konkret: Veranstalter müssen genutzte Strecken und Flächen kontrollieren und mögliche Gefahren beseitigen lassen – ein organisatorischer und finanzieller Aufwand, den viele nicht stemmen können.
Gestattungsverträge regeln die Nutzung des Waldes für organisierte Veranstaltungen. Geschlossen werden sie zwischen Organisator und Waldbesitzer beziehungsweise Forstverwaltung. Darin wird unter anderem die Verantwortung für die Verkehrssicherung festgelegt. Gerade wegen der zunehmenden Gefahr durch abgestorbene oder geschädigte Bäume infolge von Trockenheit und Klimawandel verzichten Waldbesitzer derzeit häufiger auf solche Genehmigungen oder sagen Veranstaltungen vorsorglich ab.
„In den Verträgen steht inzwischen, dass Strecken vollständig und fachkundig kontrolliert sowie potenzielle Naturgefahren beseitigt werden müssen“, erklärt der Touristiker Simon Lauchner aus dem Donnersbergkreis. Früher sei das deutlich weniger konkret geregelt gewesen. „Es herrscht die Angst, dass im Schadensfall jemand haftbar gemacht wird“, so Lauchner. „Das Gesetz regelt nicht klar genug, was in solchen Fällen gilt.“
Genau darin sehen die Veranstalter den zentralen Streitpunkt: Sie tragen die Verantwortung für die Beseitigung möglicher Gefahren auf Veranstaltungsflächen. Andernfalls könne eine Veranstaltung nicht genehmigt werden. „Das ist ein großes Problem für den Tourismus“, sagt Tobias Kauf. „Es betrifft nicht nur große Events, sondern auch geführte Wanderungen oder kleinere Touren.“
Was ist die Lösung?
„Wir fordern ganz klar, dass sich die Landesregierung mit einer Änderung des Landeswaldgesetzes befasst“, sagt Pfalztouristik-Geschäftsführer Kauf. „Sicherheit steht an erster Stelle, aber es braucht Verhältnismäßigkeit.“ Ähnlich sieht es Simon Lauchner: „Jeder muss damit rechnen, dass aufgrund waldtypischer Gefahren etwas passieren kann.“ Der Aufenthalt im Wald solle deshalb – unabhängig vom Anlass – grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolgen. In Baden-Württemberg wurde das Landeswaldgesetz inzwischen geändert, um mehr Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.
„Wir brauchen die gesetzliche Zusage, dass Menschen in Rheinland-Pfalz den Wald auf eigene Gefahr betreten. Dann könnten auch Veranstaltungen wieder stattfinden“, sagt Uwe Rahm. Schließlich bestünden Waldgefahren unabhängig davon, ob eine Veranstaltung stattfinde oder nicht. Mit Landesforsten und dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium stehen die Veranstalter bereits im Austausch und zeigen sich vorsichtig optimistisch. Das Ministerium verweist auf RHEINPFALZ-Anfrage an Forstamtsleiter Grauer, der dazu erklärt: „Das Thema steht durch den Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung definitiv auf der politischen Agenda.“ Mit den lokalen Forstämtern herrscht also weitgehend Einigkeit. Auch politisch scheint der Handlungsbedarf erkannt worden zu sein.
