Bad Dürkheim
Sicherheit im Pfälzerwald: Was Waldbesitzer beachten müssen
Ein Spaziergang oder eine Wanderung im Pfälzerwald bedeuten für viele Menschen Erholung. Zwischen hohen Bäumen und zwitschernden Vögeln lässt sich der Alltagsstress schnell vergessen. Doch auch mitten in der Natur lauern manchmal Gefahren – und nicht immer ist auf den ersten Blick klar, wer eigentlich für die Sicherheit auf den Wegen im Wald sorgt. Hier kommt die Verkehrssicherungspflicht ins Spiel. Diese erstreckt sich zwar nicht nur auf Wälder und ist laut Bad Dürkheimer Forstamtsleiter Frank Stipp auch nicht gesetzlich definiert – soll aber trotzdem für klare Verantwortungsbereiche sorgen.
Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer haben eine Verkehrssicherungspflicht, das heißt, sie müssen dafür sorgen, dass keine ungewöhnlichen Gefahren von ihrem Wald für andere ausgehen – etwa an Straßen, Wegen, Spielplätzen am Waldrand oder Sitzbänken im Wald. Eigentümer sind in den meisten Fällen Kommunen, aber auch Privatleute. Allerdings gilt: Wer den Wald betritt, tut dies grundsätzlich auf eigene Gefahr – unterschieden wird zwischen waldtypischen und waldatypischen Gefahren.
Typische Waldgefahren wie herabfallende Äste, umstürzende Bäume oder unebene Wege ergeben sich „aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes“ und müssen von Waldbesuchern selbst in Kauf genommen werden. Der Waldbesitzer muss also nicht jede denkbare Gefahr beseitigen, sondern nur auf besondere, sogenannte atypische Waldgefahren achten, mit denen niemand rechnen kann. Das betrifft zum Beispiel Treppen, Geländer oder Sitzgelegenheiten wie Bänke – also „vom Waldbesitzer selbst oder Dritten geschaffenen Gefahrenquellen, mit denen ein vorsichtiger Waldbesuchender nicht rechnen muss.“ Grundlegend sind dabei nicht nur die Bauten selbst inbegriffen, sondern auch alle Bäume in Fallweite. Doch müssen deswegen bald alle Sitzbänke im Wald weichen?
Geteilte Meinungen über Verkehrssicherungspflicht
Die Forstämter in Rheinland-Pfalz haben die Verkehrssicherungspflicht laut Frank Stipp juristisch geprüft und Hinweise an Kommunen herausgegeben, wann, wie oft und wie gründlich potenzielle Gefahrenquellen zu überprüfen sind. „Die Kollegen in den Revieren haben durchschnittlich zwei Hektar große Reviere mit einer Vielzahl von Bänken, die kontrolliert werden müssen“, so Stipp, gleichzeitig Forstamtsleiter in Bad Dürkheim. „Es ist eben eine Sache der Waldbesitzer zu entscheiden, wie viel Kontrollaufwand geleistet werden kann. Diesen muss man aber schon betreiben.“
Mit der Regelung der Verkehrssicherungspflicht im Pfälzerwald zeigen sich aber längst nicht alle Kommunen glücklich. „Wir als Gemeinde wollen den Menschen einen naturnahen Raum zur Erholung bieten“, betont beispielsweise der Wachenheimer Bürgermeister Torsten Bechtel. „Aber was uns inzwischen abverlangt wird – regelmäßige Kontrollen jedes Baumes an jeder Bank, jede Tafel, jedes Geländer unter ständiger Beobachtung – das ist schlicht nicht mehr leistbar.“ In Wachenheim stehe man unter einem enormen Druck und fürchte den Rückbau und Rodung von Teilen des Waldes. „Das kann niemand wollen und vor allem ich will das nicht“, so Bechtel. Wer in den Wald gehe, wisse, dass Natur kein Wohnzimmer sei und man müsse aufpassen, dass nicht zerstört wird, was man eigentlich schützen will.
Stadt Bad Dürkheim optimistisch
In Wachenheim würden Standorte von neuen Bänken mittlerweile so gewählt, dass der Baumbestand in der Umgebung so weit entfernt steht, dass grundsätzlich keine Gefahr davon ausgehen dürfte. Kontrollen finden laut Bechtel durch die Mitarbeiter des Forstzweckverbandes statt, die potenzielle Gefahrenquellen identifizieren und beseitigen. Nicht, oder nur wenig frequentierte Plätze werden aufgegeben und die Sitzmöglichkeiten abgebaut.
In Bad Dürkheim ist man weitaus glücklicher über die Verkehrssicherungspflicht. Die Stadt hat einen Gestattungsvertrag mit Landesforsten, vertreten durch das Forstamt Bad Dürkheim, abgeschlossen, welcher Rechte und Pflichten regelt. Laut Stadtsprecherin Sonja Lutz ist die Stadt in Bezug auf waldatypische Gefahren für die Verkehrssicherung der eigentlichen baulichen Elemente (Sitzbänke, Geländer, etc.) verantwortlich, während Landesforsten für die Sicherheit der Bäume in Fallweite dieser Einrichtungen sorgt.
Verkehrssicherung im Wald: Nötig, aber flexibel
„Dass touristische Infrastruktur, die eine Stadt im Wald unterhält, regelmäßig kontrolliert werden muss und die Stadt die Verkehrssicherungspflicht hat, ist für uns selbstverständlich“, so Lutz. „Dass Landesforsten die Sicherung der Bäume übernimmt, ist dabei eine große Erleichterung.“ 2021 habe die Stadt sämtliche Möblierungselemente untersuchen lassen und im Einzelfall über eine mögliche Sanierung oder einen Rückbau entschieden.
Auch Frank Stipp betont verschiedene Lösungen, um den Aufwand für Kommunen und Waldeigentümer so gering wie möglich zu halten und beruft sich auf den mit der Stadt Bad Dürkheim geschlossenen Vertrag. „Für uns ist das ein gutes Modell, das sich bewährt hat“, so Stipp. Weitere Möglichkeiten für Eigentümer seien vertragliche Vereinbarungen mit dem Pfälzerwald-Verein oder örtlichen Verschönerungsvereinen. „Es ist und bleibt aber eine individuelle Entscheidung des Waldbesitzers“, erklärt er.
Waldbesucher müssen aufmerksam sein
Trotz der Verantwortung der Waldeigentümer appelliert Stipp auch an die Besucher des Pfälzerwaldes. Spaziergänger und Wanderer sollten stets aufmerksam sein – auch durch den Klimawandel gebe es eine Menge Totholz und die Gefahren im Wald würden steigen. „Ich warne nicht davor, in den Wald zu gehen und freue mich über jedes Interesse am Pfälzerwald“, sagt Stipp. „Aber der Klimawandel macht etwas mit unseren Wäldern – eine gesunde Vorsicht sollte stets geboten sein.“
