Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Was tun, wenn es in der Nachbarschaft stinkt?

Das Asphalt-Mischwerk im südpfälzischen Albersweiler.
Das Asphalt-Mischwerk im südpfälzischen Albersweiler.

Wann kann sich die Nachbarschaft erfolgreich gegen Lärm, Gestank, Staub oder Erschütterungen wehren, die von einem Betrieb ausgehen? Bei üblen Gerüchen ist bis auf die Stunde genau geregelt, wie lange Anwohner solche Belästigungen hinnehmen müssen.

Im südpfälzischen Albersweiler nervt seit Jahren ein Asphalt-Mischwerk die Einwohner. Am schlimmsten sei der Teergestank von 6.30 bis 9.30 Uhr und dann wieder am frühen Nachmittag, beklagte Ortsbürgermeister Ernst Spieß, als das Thema im September wieder den Gemeinderat beschäftigte. Schon längst hat das Problem offenbar auch wirtschaftliche Auswirkungen. Langjährige Feriengäste wollten ihren Urlaub nicht mehr in Albersweiler verbringen, weil sie den Gestank nicht mehr aushielten, sagt Spieß.

"Weit unter dem Grenzwert"

Solche Beschwerden von Anwohnern über aus ihrer Sicht unzumutbare Immissionen von Betrieben sind ein Fall für die Gewerbeaufsicht bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt. Aus der Pfalz hat die Behörde rund 20 Beschwerden vorliegen, die als „Dauerbeschwerden“ eingestuft werden – dazu zählen wohl auch die Unmutsäußerungen aus Albersweiler. Zusätzlich hinzu kommen laut SGD pro Jahr rund 100 weitere Nachbarschaftsbeschwerden, „die alle ernst genommen und zügig im Dialog mit dem Verursacher und Beschwerdeführern bearbeitet werden“. Doch nicht immer dürften die Anwohner mit dem Ausgang zufrieden sein. Bei der Vorstellung des Jahresberichts der SGD am Dienstag in Neustadt informierte deren Präsident Hannes Kopf auch über den aktuellen Stand in Albersweiler: Dort seien von Oktober bis Dezember 76 Stunden mit Geruchsbelästigungen registriert worden. Als grundsätzlich zumutbar gelten bis zu 219 Stunden Gestank in einem Quartal. Kopf: In Albersweiler liege die Belastung also „weit unter dem Grenzwert“. Teerölhaltige Immissionen seien zudem nicht festgestellt worden, der Geruch komme vielmehr aus dem Kamin des Werks.

Beide Konfliktparteien werden gehört

Geregelt ist die Belastungsgrenze in der Geruchsimmissions-Richtlinie, die in Wohn- und Mischgebieten Gerüche dann als unzumutbar einstuft, wenn sie mehr als 876 Stunden im Jahr auftreten. Zum Umgang der Gewerbeaufsicht mit Nachbarschaftsbeschwerden heißt es bei der SGD, die Kommunikation mit allen Beteiligten sei „von elementarer Bedeutung“. In einem sehr frühen Stadium würden deshalb dabei beide Konfliktparteien gehört. So ist es auch bei einem aktuellen Fall in Ludwigshafen: Dort gibt es Beschwerden über Erschütterungen, die von Rammarbeiten auf einer Baustelle am Rheinufer Süd ausgehen. Die Anwohner befürchten dadurch Bauschäden an ihren Gebäuden. Am Dienstag wurden Erschütterungsmessungen in dem Areal vorbereitet, die zeigen sollen, inwieweit die Grenzwerte für die Schwingungsgeschwindigkeit eingehalten werden. Falls Handlungsbedarf besteht, reagiert die SGD mit Anordnungen: „Diesen kommen fast alle nach.“ Wenn nicht, dann kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden – 2018 war dies jedoch nicht der Fall.

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