Andernach
Tret-Attacke auf einen Polizisten: Warum die Justiz von versuchtem Totschlag spricht
Ohne seinen Papa hat ein Mädchen im Raum Koblenz am Wochenende seinen fünften Geburtstag feiern müssen. Denn der 36-Jährige ist Polizist – und bei einem Einsatz in der Nacht von Freitag auf Samstag fast totgetreten worden. Immerhin: Nachdem er mit einem Schädel-Hirn-Trauma und Brüchen im Gesicht zunächst Intensivpatient war, wird er mittlerweile auf einer normalen Krankenhaus-Station behandelt. Und der mutmaßliche Täter war schnell gefasst. Er sitzt in Untersuchungshaft und muss sich einem besonders schwerwiegenden Vorwurf stellen.
Denn die Staatsanwaltschaft hat die brutale Attacke gar nicht erst als Körperverletzungs-Fall eingestuft, sondern gleich als versuchten Totschlag. Doch ob es dabei bleibt, muss sich erst noch zeigen. Denn so unterstellen die Ankläger: Dem 29-Jährigen war klar, dass er mit seinem Angriff den Polizisten sogar umbringen könnte. Und trotzdem zugetreten hat er demnach, weil er den Tod seines Opfers wollte oder zumindest in Kauf nahm. Der Bundesgerichtshof als oberste Kontrollinstanz für Strafverfahren allerdings mahnt bei der Beurteilung solcher Fälle zur Vorsicht.
Schwer zu beweisen
Denn er sagt sinngemäß: Auch Gewalttäter haben eine innere Hemmschwelle, die sie normalerweise davon abhält, andere Menschen einfach umzubringen. Weshalb einem Angeklagten selbst nach einer lebensgefährlichen oder gar tödlichen Attacke nicht vorschnell unterstellt werden darf, dass er seinem Opfer tatsächlich ans Leben wollte. Doch im Andernach-Fall ist den Ermittlern ein Detail aufgefallen, das am Ende zu einem überzeugenden Beleg für finsterste Absichten des Angreifers werden könnte. Und sie haben rekonstruiert, was vor dem Tritt passiert war.
Demnach waren die Beamten in der Nacht auf Samstag wegen einer Kneipenschlägerei ausgerückt. Die allerdings war schon beendet, als sie eintrafen. Doch die Stimmung wurde wieder aggressiv, als die Polizisten herausfinden wollten, wer da auf wen losgegangen war. Vier Männer bedrängten die Polizisten – bis sie den Haupt-Störer mit einer Elektroschock-Pistole bändigten. So ein Taser-Stromstoß lässt einen getroffenen Menschen wehrlos zu Boden stürzen. Und weil er nur für einen Moment lang gelähmt bleibt, muss er dann sofort gefesselt werden.
Im Internet verhöhnt
Doch als sich der 36-Jährige deshalb auf den Boden kniete, traf ihn der verhängnisvolle Tritt. Und anschließend wurde der schwer verletzte Polizist auch noch im Internet verhöhnt. Jemand veröffentlichte ein Bild des bewusstlos mit dem Kopf auf den Steinboden gestürzten Uniformierten und schrieb dazu: „Nickerchen am Arbeitsplatz“. Was nicht nur geschmacklos war, sondern auch weitere Ermittlungen ausgelöst hat: Wer Menschen in hilfloser Lage unerlaubt fotografiert oder derartige Aufnahmen weitergibt, kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
Der 29-jährige mutmaßliche Treter wiederum soll gleich nach der Attacke auf den 36-Jährigen auch noch einen weiteren Polizisten verletzt haben: Diesem Beamten hat ein Faustschlag die Nase gebrochen. Doch entscheidend für das weitere Schicksal des Verdächtigen wird vor allem sein, ob die Justiz beim Vorwurf des versuchten Totschlags bleibt. Dafür spricht vor allem die Wucht, mit der er auf sein Opfer losgegangen sein muss. Die Ankläger sagen: Er kam angerannt und trat „aus dem Lauf heraus“ zu – so heftig, dass er dabei seinen Schuh verlor.
Wie es der Tochter erklären?
Die Frau des Polizisten hat danach bei Facebook geschrieben: Eigentlich müsste sie ihrer Tochter jetzt irgendwie erklären, warum jemand ihren Papa beinahe totgetreten hat. Aber sie weiß nicht, wie sie das tun soll – weil sie selbst nicht verstehen kann, wieso der Täter das gemacht hat.
„Ein Angriff auf uns alle“ – ein Kommentar zu dem Fall steht hier.

