Rheinland-Pfalz Tod auf Spielplatz: Fremdverschulden wird ausgeschlossen

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«LANDAU/OFFENBACH.»Die Landauer Staatsanwaltschaft schließt Fremdverschulden in Zusammenhang mit dem Tod eines Vierjährigen vor Monaten auf einem Spielplatz in der Südpfalz aus. Deshalb sind die Ermittlungen eingestellt worden. Das hat die Behörde gestern mitgeteilt. Eine Obduktion des Jungen aus Landau, der an Karsamstag auf einem Indoorspielplatz in Offenbach gestorben war, habe gezeigt, dass dieser keine Verletzungen gehabt habe, die für dessen Tod hätten verantwortlich sein können. Die Todesursache scheint indes geklärt zu sein. Das Kind ist wohl an Herzversagen infolge einer akuten Herzrhythmusstörung gestorben.

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