Rheinland-Pfalz Tierärztin muss ins Gefängnis

Chihuahua-Mischling „Wuschel“ war einer von 44 Hunden, die 2017 bei der Razzia der Polizei völlig verwahrlost bei der südpfälzis
Chihuahua-Mischling »Wuschel« war einer von 44 Hunden, die 2017 bei der Razzia der Polizei völlig verwahrlost bei der südpfälzischen Tierärztin gefunden wurden.

«LAndau». Vor der Urteilsverkündung stehen mehrere Menschen vor dem großen Saal des Landauer Landgerichts – aber sie kommen nicht mehr hinein. Die Zuschauerbänke sind bereits voll. Das Interesse am Berufungsprozess gegen die Tierärztin aus dem Kreis Südliche Weinstraße ist groß. Um vier Vorwürfe geht es: Zwei Fälle wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, zwei weitere wegen Betruges. Der erste Fall betrifft die im April 2017 während einer Razzia befreiten 44 Hunde und 18 Katzen. Davon getrennt werden die Leiden der drei zu diesem Zeitpunkt ebenfalls geretteten Kängurus verhandelt. Die Tiere waren in verdreckten Räumen in Käfigen gehalten und größtenteils völlig verwahrlost aufgefunden worden. Das Urteil: neun Monate Haft wegen der Hunde und Katzen, dazu wegen der Betrugsfälle eine Geldstrafe in Höhe von rund 3500 Euro. Dazu kommt ein Tierhalteverbot, begrenzt auf vier Jahre. Ein Berufsverbot zu erteilen – wie dies noch die erste Instanz für drei Jahre verhängt hatte –, sei rechtlich nicht möglich, sagt Richter Daniel Hoffmann. Aber er gehe davon aus, dass der Tierärztin die Zulassung entzogen werde. Im Fall der Kängurus lautet das Urteil: Freispruch. Die Haltung sei nicht artgerecht gewesen, aber: Die geladenen Experten haben ausgesagt, dass die Tiere nicht erheblich gelitten hätten, sagt Richter Hoffmann. Hoffmann erläutert die Gründe für das Urteil in knapp 100 Minuten. Sachlich und unaufgeregt. Der Saal ist voll von Tierschützern, denen der Fall auch heute noch die Zornesröte ins Gesicht treibt. Das Strafmaß bleibt deutlich unter der Forderung von Staatsanwältin Anne Herrmann. Sie hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert – also dieselbe Strafe, die das Landauer Amtsgericht bereits im Vorjahr verhängt hatte. Gegen dieses Urteil hatte die Tierärztin Berufung eingelegt. „Drakonisch“ nennt der Richter das Strafmaß der ersten Instanz. Auf Bewährung wird die nun vom Landgericht getroffene mildere Strafe von neun Monaten aber nicht ausgesetzt. Die Frau habe sich im Laufe des Verfahrens sowie durch ihr Verhalten nach der Razzia und während des ersten Prozesses als „unbelehrbar“ gezeigt. Sie werde eine Bewährungsstrafe nicht als Warnung nehmen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sie Tiere in zwei Fällen als Tierärztin behandelt habe – und das, nachdem ihre Zulassung ausgesetzt wurde. Sie hat zudem Welpen transportiert und züchte in Frankreich weiterhin Hunde. Das sei aber ein Fall für die Behörden des Nachbarlands, die bereits Ermittlungen aufgenommen haben. Für die Angeklagte habe bei der Strafzumessung neben den massiven Anfeindungen auch gesprochen, dass sie ihre Tiere bereits verloren hat, dass ihr hohe Kosten entstanden seien und dass sie ihre Zulassung verlieren werde. Zudem leide sie unter einer psychischen Störung. Diese „Tierhortung“ war von der Gutachterin im Fall der Südpfälzerin als eine Mischung aus Rettungs- und Züchtungsvorsatz beschrieben worden. Laut Gericht steht bei ihr der Wunsch zu retten im Vordergrund. Durch die Haltung der Tiere sind ihre Häuser heruntergewirtschaftet worden. Von ökonomischem Denken könne also nicht die Rede sein. Gegen sie führt der Richter die Anzahl der Tiere und die Dauer der Haltung ins Feld. Dazu kommen die Handlungen in der jüngeren Vergangenheit sowie die Beeinflussung von Zeugen. So sei die Verhandlung teilweise zu einer „Groteske“ mutiert, betont Hoffmann. Ein Nachspiel wird der Prozess für einige Zeugen haben. Sie müssten mit Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage rechnen, sagt Staatsanwältin Herrmann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Anne Herrmann und Verteidiger Christian Süß betonen nach der Urteilsverkündung, dass sie prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen werden. Kommentar

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