Rheinland-Pfalz
Rechtswidrige Bescheide Pflegekammer: Zu welchen Fragen das Ministerium schweigt
Bisher habe es „keine durchgreifenden Beanstandungen“ bei den Jahreshaushalten der Kammer gegeben, schreibt das Ministerium auf Anfrage dieser Zeitung. Das sieht das Verwaltungsgericht Koblenz ganz anders. Das Gericht hatte am Dienstag geurteilt, dass die Beitragserhebung der Kammer in vier Fällen im Jahr 2025 rechtswidrig war.
Vier Pflegekräfte hatten gegen ihre Jahresbescheide in Höhe von 117 bis 139 Euro geklagt und bekamen nun Recht. Das Gericht begründete die vier Urteile unter anderem damit, dass die Beitragsberechnung auf zu wenigen Personen beruht: lediglich auf den registrierten Mitgliedern. Die Kammer habe nicht genug Anstrengungen unternommen, ausgebildete Pflegefachkräfte etwa in Arztpraxen oder Sanitätshäusern, die gesetzlich ebenfalls zur Mitgliedschaft verpflichtet seien, heranzuziehen. Dadurch hätten alle weniger zu zahlen. Als rechtswidrig wurden auch Elemente des Jahreshaushalts 2025 der Kammer bewertet, die sich ebenfalls auf die Beitragshöhe auswirkten.
Gericht: Rücklagen in der Höhe unrechtmäßig
Unter anderem ging es um die Höhe gebildeter Rücklagen von rund einer Million Euro und nicht korrekt verbuchter Jahresvorträge. Das Gericht betont, dass die Rücklagen nicht in voller Höhe zu Unrecht gebildet worden seien und dass durchaus Rücklagen hätten gebildet werden dürfen. Allerdings sei der jeweilige Bedarf „nicht hinreichend plausibel ermittelt beziehungsweise prognostiziert worden“, die Rücklagen seien daher in der angesetzten Höhe unrechtmäßig.
Die Behörde unter Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) betont einmal mehr die Autonomie der Landespflegekammer mit ihrem Vorstand sowie deren alle fünf Jahre gewählter Vertreterversammlung. Diese Versammlung entscheide unter anderem über den Haushalt, die Jahresrechnung und überwache die ordnungsgemäße Verwendung der Beiträge. Ein Wirtschaftsprüfer prüfe den Haushalt.
Wie genau kommt Ministerium seiner Pflicht nach?
Bisher habe das Ministerium in seiner Funktion als Rechtsaufsicht über die Kammer nicht einschreiten müssen. „Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben“ habe man die Rechtmäßigkeit der Haushalte zwar zu überprüfen, wie genau dies geschieht und ob im eigenen Haus oder durch externe Prüfer – diese Frage ließ das Ministerium unbeantwortet. Ebenso die Frage, warum frühere Vorwürfe des Bundesverbands für freie Kammern zur Unrechtmäßigkeit der Kammerhaushalte in Millionenhöhe nicht besser geprüft wurden. Abschließend heißt es in der Antwort des Ministeriums: „Sollte beispielsweise die Kammer ein rechtskräftiges Urteil missachten, oder außerhalb ihrer Zuständigkeit agieren, wäre dies ein klarer Fall für ein Einschreiten der Rechtsaufsicht.“ Die Kammer habe man nun darauf hingewiesen, dass sie die „Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen ihrer Haushaltsführung einzuhalten habe“.
Auch wenn die Urteile in den vier Fällen noch nicht rechtskräftig sind und die Landespflegekammer dagegen vorgehen kann, dürfte das Gericht schwerwiegende Fehler aufgedeckt haben. Haben die Urteile am Ende Bestand, dürfte das weitreichende Folgen für alle Beitragsbescheide 2025 der rund 40.000 Pflichtmitglieder haben und für den Jahreshaushalt 2025 sowie womöglich auch frühere Jahre.
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