Rheinland-Pfalz
Rechnungshof rügt Personalpolitik der Landesregierung
In seinem Jahresbericht kritisiert der Rechnungshof, Landesbeamten sei in 21 Fällen mehr als zehn Jahre lang Sonderurlaub gewährt worden. Nach Auffassung des Rechnungshofs können Beamte ohne Dienstbezüge jedoch nur in besonders begründeten Fällen für mehr als drei Monate beurlaubt werden. Diese und andere rechtliche Vorgaben würden häufig nicht beachtet.
Sonderurlaub: 26 Fälle problematisch
Wie aus dem Jahresbericht hervorgeht, haben die Rechnungsprüfer landesweit 244 Fälle von Sonderurlaub unter die Lupe genommen. Davon seien 182 Fälle „unproblematisch“ gewesen, sagte Rechnungshofpräsident Jörg Berres. 26 Fälle in der Landtagsverwaltung sowie im Wissenschaftsministerium seien noch in der Prüfung. 36 Fälle seien problematisch. Betroffen seien Landesoberbehörden sowie alle Ministerien außer dem Integrationsministerium. Häufig würden die Beamten freigestellt, um in einem Landesbetrieb oder in einem privatrechtlichen Beteiligungsunternehmen des Landes Leitungsaufgaben zu übernehmen und dort auch die Interessen des Landes zu vertreten. Dennoch seien ihrer Beurlaubung rechtliche Grenzen gesetzt. Zu welchen Unternehmen des Landes die beurlaubten Beamten gewechselt sind, geht aus dem Bericht nicht hervor. Beteiligt ist das Land zum Beispiel an der Investitions- und Strukturbank ISB, an der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH oder an der Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Die Kritik des Rechnungshofs im Einzelnen: 30 Beamte bekamen Sonderurlaub von sechs Jahren und länger. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stünden bei dieser Dauer eindeutig dienstliche Interessen entgegen. Ebenso unzulässig sei die geübte Praxis, die langen Sonderurlaube als Dienstzeiten bei der Altersversorgung anzurechnen. 15 Beamte seien während ihrer Beurlaubung sogar befördert worden, kritisiert der Rechnungshof weiter. Sieben Beamte bezögen Jahresgehälter zwischen 100.000 Euro und 200.000 Euro und damit deutlich mehr als zuvor auf ihren Amtsstühlen. In diesen Fällen sieht der Rechnungshof überwiegend private Interessen am neuen Job, was eine Beurlaubung verbiete.
Kritik an Vergabe von VIP-FCK-Karten
Kritik hat der Rechnungshof auch an den Vergütungen für besondere Leistungen geübt, die Professoren an Hochschulen und Universitäten bekommen. Die Kriterien, nach denen das Geld verteilt wird, seien unzureichend und vielfach ungeeignet. Überprüft wurden die Zahlungen an insgesamt 250 Professoren unter anderem an den Hochschulen in Ludwigshafen und Kaiserslautern sowie an der Uni Koblenz-Landau.
Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die mehrheitlich dem Land gehört, kauft von Fußballvereinen wie Mainz 05 oder 1. FC Kaiserslautern Eintrittskarten für VIP-Logen und Tribünenplätze im Wert von durchschnittlich 500.000 Euro im Jahr. Die Kritik des Rechnungshofs: Für die Weitergabe der Karten habe es keine nachvollziehbaren Kriterien gegeben. Die Lotteriegesellschaft habe zugesagt, die Vergabe von Tribünenkarten in einer Richtlinie neu zu regeln und Ticket-Kontingente künftig im Wesentlichen an karitative Einrichtungen zu geben. Der Rechnungshof kritisierte aber auch zu hohe Personalausgaben der Gesellschaft. Der Anteil von teilweise außertariflich bezahlten Führungskräften an der 160-köpfigen Belegschaft sei seit 1993 von drei auf mehr als zwölf Prozent gestiegen.
Zu viele Beratungsstellen?
Geprüft wurden auch die landesweit 135 Pflegestützpunkte, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine unabhängige Beratung anbieten sollen. Rheinland-Pfalz besitze das bundesweit mit Abstand dichteste Netz solcher Anlaufstellen, bemängelte der Rechnungshof. Die Anzahl der vor Ort geführten Beratungsgespräche schwanke sehr stark. Es fehle ein Analyse, wie viele Beratungsstellen gebraucht werden.
Unausgewogen nannte der Rechnungshof die Finanzierung der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, die gemeinsam von Bund und Ländern getragen wird. 2018 hat Rheinland-Pfalz 8,8 Millionen Euro zur Finanzierung beigetragen. Von den übrigen Ländern kamen 2,3 Millionen Euro, vom Bund nur 174.300 Euro. Außerdem sei die Anzahl der Studierenden im verwaltungswissenschaftlichen Ergänzungsstudium seit 2004 stark rückläufig. Die Auslastung der Studienplätze im Wintersemester 2019/20 lag bei 42 Prozent.
