Meinung
Rüge des Rechnungshofs: Dreiste Versorgung von Beamten
Das Land schickt eine Beamtin oder einen Beamten auf eine Position in einem Beteiligungsunternehmen, damit sie oder er dort den Interessen des Landes Gehör verschafft. Der Staatsdiener wird für diesen Job auf Zeit beurlaubt, damit er irgendwann in sein Amt zurückkehren kann. Soweit ist daran nichts zu meckern. Wenn der neue Job allerdings über viele Jahre geht, wenn dabei der Beamtenstuhl über ganze lange Zeit frei gehalten wird, dann darf man nach dem Sinn und der Rechtmäßigkeit dieser Praxis fragen. Man darf es aber auch als großzügige Fürsorge des Dienstherrn werten. Wenn im neuen Job allerdings deutlich mehr verdient wird und/oder trotz Beurlaubung befördert und damit die Altersversorgung angehoben wird, dann wird aus der Fürsorge rasch eine dreiste Vollkaskoausstattung. Die Landesregierung muss die Kritik des Rechnungshofs ernster nehmen als sie es bisher offenbar tut.
