Rheinland-Pfalz Neue Gefahr durch Reblaus?

Mit bloßem Auge kaum erkennbar: Eine Reblaus wird nur bis zu etwa 1,4 Millimeter lang. Dieses Exemplar saugt gerade an einer jun
Mit bloßem Auge kaum erkennbar: Eine Reblaus wird nur bis zu etwa 1,4 Millimeter lang. Dieses Exemplar saugt gerade an einer jungen Wurzel eines Rebstocks.

Das Insekt, das einst große Schäden im Weinbau anrichtete, tritt in der Pfalz in manchem Jahr stärker auf. Klimawandel und Angepasstheit helfen ihm.

Neustadt. 2017 waren sie an Weinblättern in der Pfalz wieder häufiger zu entdecken: die blasenartigen kleinen Auswölbungen an der Unterseite, die man Reblausblattgallen nennt. Wo solche zu sehen sind, hat eine weibliche Laus ihre Eier abgelegt – oder zumindest die Vorbereitungen dafür getroffen durch Anstich des Pflanzengewebes. Er bewirkt, dass sich jene Ausbuchtung bildet, die später quasi als Mininest für den Nachwuchs dient. Dessen Produktion konnte voriges Jahr aufgrund des recht warmen Frühlings zeitig beginnen und war entsprechend groß. „Der Klimawandel mit dem früheren Austrieb der Reben und der verlängerten Vegetationsperiode sowie der höheren Durchschnittstemperatur ermöglicht höhere Vermehrungsraten der Reblaus“, sagte Joachim Eder vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz gestern als einer der Referenten beim Auftakt der beiden 71. Pfälzischen Weinbautage im Neustadter Saalbau. Mit der Anzahl der Generationen und jeweiligen Individuen wachse wiederum die Wahrscheinlichkeit, dass sich besser an die betreffende Wirtspflanze adaptierte Reblaus-Biotypen entwickeln, so der Fachmann. Derzeit werde wissenschaftlich untersucht, ob ein neuer Reblaus-Typ dahinter steckt, dass vielfach erste Gallen bereits vor der Blüte auftreten und eine massive Vermehrung erfolgt.

Schädling aus Nordamerika

Zum besseren Verständnis der Zusammenhänge muss man zumindest etwas Grundsätzliches über den – 1862 von Nordamerika nach Europa eingeschleppten – Schädling und dessen komplizierten, von Typen- und Verhaltensänderungen geprägten Generationenwechsel wissen: Es gibt Wurzel- und Blattrebläuse. Und jene wiederum können, wenn sie am Ende der Vegetationsperiode vom oberirdischen zum unterirdischen Teil des Weinstocks wandern, zu Wurzelrebläusen werden. Von solchen kann sich andererseits ein Teil zu geflügelten Exemplaren entwickeln. Wirtschaftliche Schäden werden laut Eder in der Regel nur von der Wurzelreblaus verursacht. Sie saugt an den Pflanzenwurzeln, die dadurch anschwellen, faulen und letztlich absterben können. In den USA entwickelten natürlich vorkommende Wildreben Abwehrmechanismen dagegen. Den sogenannten Europäerreben hingegen können Blattrebläuse kaum zusetzen. Beide Vorteile hat man im Weinbau darum geschickt verknüpft: Europäische Edelreißer werden auf amerikanische Unterlagen gepfropft. „Mit den Pfropfreben haben wir den Schädling eigentlich im Griff. Wir machen Weinbau mit der Reblaus“, sagte Eder.

Vom Winde verweht

In den letzten Jahren treten, wie der Agrarwissenschaftler berichtete, allerdings europaweit auch an Keltertrauben, die als widerstandsfähig gegen die Blattreblaus gelten, Gallen auf. „Eine mögliche Ursache dafür könnten besser angepasste Reblaus-Biotypen sein.“ Ein anderer Punkt ist, dass sich Blattrebläuse an austreibenden Unterlagenreben stark vermehren können. Von wildem Rebenaufwuchs in vernachlässigten oder aufgegebenen, verwahrlosten Rebanlagen (Drieschen) sowie auf Nichtkulturflächen an Wegen oder Böschungen nahe bei Ertragsweinbergen gehe daher für jene „erhebliches Gefahrenpotenzial“ aus, so Eder. Bei einem studentischen Praxisprojekt am Weincampus Neustadt sei eine Ausbreitung des Schädlings in Ertragsanlagen nachgewiesen worden. Gefahr, dass Rebläuse dorthin verschleppt werden, könne aber unter anderem auch durch von solchen befallenen Rebbögen in Weindörfern und Zierreben an Häusern drohen: So sei es etwa möglich, dass die – mit bloßem Auge kaum erkennbaren – Insekten vom Wind verweht werden und dann zum Beispiel durch Spaziergänger und Hunde in Weinberge gelangen. „Gerade manche Zierreben haben eine erhöhte Anfälligkeit für die Blattreblaus“, erklärte Eder. Er empfiehlt daher, für „Dekorationszwecke“ Sorten mit höherer Widerstandskraft anzupflanzen.

Reblaus ist meldepflichtig

Wie der Experte betonte, ist die Reblaus grundsätzlich ein meldepflichtiger Quarantäneschädling, dessen weitere Ausbreitung verhindert werden müsse. Die mögliche Entwicklung neuer oder besser angepasster Reblaus-Biotypen sei auch hinsichtlich der Bekämpfung ernst zu nehmen. Für die Blattreblaus seien dazu in Ertrags- und Junganlagen sowie Rebschulen derzeit nur zwei chemische Mittel zugelassen. Gar kein erlaubtes Präparat stehe zur Verfügung, um gegen die Wurzelreblaus vorzugehen. Möglich seien da nur vorbeugende Maßnahmen. Wilden Rebenaufwuchs gelte es daher konsequent zu beseitigen. Eder warnte zudem vor den möglich Folgen, wenn Winzer in Ertragsanlagen „Einlegereben“ fertigen. Diese „Unsitte“ – die nicht zulässig sei und entsprechend geahndet werden könne – greife leider in den letzten Jahren wieder verstärkt um sich. Dabei werden einjährige Ruten am Stock belassen und halb eingegraben in den Boden, damit sie dort Wurzeln bilden. So entstehen wurzelechte Reben. Solche durften jedoch lediglich bis 2006 noch in reblausfreien Gemarkungen gesetzt werden. Seitdem ist in Rheinland-Pfalz bei Neuanlagen von Weinbergen nur noch das Anpflanzen von Pfropfreben erlaubt, die nicht anfällig für die Reblaus sind. Zur Bekämpfung dieses alten Schädlings und hinsichtlich der möglichen neuen Gefahr durch diesen sind laut Eder auf alle Fälle „eigenverantwortliches Handeln der Winzer, Vorsicht und Vorbeugung gefragt“.

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