Landau-Land / Mainz
Nach Haftentlassung: Krimineller Flüchtling schon wieder auffällig
Innerhalb weniger Wochen nach seiner Haftentlassung ist ein Flüchtling aus Somalia von der Polizei bereits zum dritten Mal in Gewahrsam genommen worden. Der Grund für den jüngsten Einsatz in der Nacht auf Montag: Ruhestörung. Ein Sicherheitsdienst, der die Obdachlosenunterkunft wegen des Mannes in der Verbandsgemeinde Landau-Land (Kreis Südliche Weinstraße) überwacht, hatte die Polizei gerufen, nachdem der 35-Jährige nicht zu beruhigen war.
Beamte nahmen den Intensivstraftäter mit. Auf der Wache schlug er dann plötzlich seinen Kopf gegen die Wand, daraufhin entschieden die Polizisten, den Somalier in die Psychiatrie in Klingenmünster (ebenfalls Kreis Südliche Weinstraße) zu bringen. Seit Dienstag ist der Mann allerdings wieder auf freiem Fuß. Psychiater können nach wie vor keine psychische Erkrankung bei ihm feststellen, deshalb ist er wieder zurück in der südpfälzischen Gemeinde.
Fall sorgt bundesweit für Schlagzeilen
Das berichtete am Mittwoch Andreas Sarter, Vizepräsident des Polizeipräsidiums Rheinpfalz mit Sitz in Ludwigshafen, vor dem Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags in Mainz. Auf Antrag der CDU diskutierte das Gremium über den Fall des kriminellen Flüchtlings, der in den vergangenen Wochen bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hat. Der Mann war 2013 nach Deutschland eingereist. 2018 wurde sein Asylantrag abgelehnt. 2020 sollte er abgeschoben werden. Corona verhinderte das Vorhaben zunächst. Dann änderte sich jedoch die politische Lage, denn inzwischen stellt Somalia nach Angaben des rheinland-pfälzischen Integrationsministeriums keine Papiere mehr für seine Bürger aus. Das bedeute, dass der Mann aktuell nicht abgeschoben werden könne, heißt es.
Der Somalier lebt seit dem Jahr seiner Einreise in der Verbandsgemeinde Landau-Land und sorgt dort seitdem für Probleme. Die Liste seiner Vergehen ist lang, sie reicht über Hausfriedensbruch, Diebstahl, Einbruch bis hin zu Sachbeschädigung. Vor über zwei Jahren war der Mann dann wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Er verbüßte seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal. Doch seit wenigen Wochen ist der Somalier frei und wieder zurück in der Verbandsgemeinde.
Ministerium: Abschiebehaft nicht möglich
Dabei hatte die Kommune sich schon vor der Haftentlassung an das zuständige Integrationsministerium gewandt, die Gefährlichkeit des Mannes geschildert und erklärt, dass die Gemeinde nicht die personellen Ressourcen habe, um sich um den Flüchtling zu kümmern und ihn zu überwachen. Mehrfach bat die Kommune das Land, den Somalier in einer Einrichtung des Landes unterzubringen, wo eine engere Betreuung gewährleistet wäre. Das Ministerium erklärte sich jedoch für nicht zuständig und verwies auf die Rechtslage, wonach die Gemeinde verpflichtet sei, den Flüchtling wieder aufzunehmen – ob kriminell oder nicht. Die Verbandsgemeinde zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht Neustadt, doch die Richter bestätigten die Sicht des Landes.
Bei dieser Haltung blieb es auch am Mittwoch bei der Sitzung des Innenausschusses. Staatssekretär Janosch Littig (Grüne) erklärte, das Land könne den Mann nicht in Abschiebehaft nehmen. Die Kommune sei nun mal rechtlich für die Unterbringung zuständig. Das Ministerium sei aber mit den Verwaltungen im Austausch, auch mit dem Landkreis, dem die zuständige Ausländerbehörde untersteht, die für Rückführungen verantwortlich zeichne. Das Ministerium habe den Kreis rechtlich beraten. Littig sagte auch, der Landkreis hätte den Somalier auch nicht in der Verbandsgemeinde Landau-Land unterbringen müssen. Es stehe ihm frei, den Mann auch in einer anderen Kommune im Kreisgebiet unterzubringen, wo er bisher nicht war und die Leute keine Angst hätten.
Banner an Kirchturm entdeckt: „Somalier go home“
Polizei-Vizepräsident Sarter sagte, die Polizei kontrolliere die Unterkunft des Somaliers jeden Tag, Beamte erinnerten ihn regelmäßig daran, sich gesetzeskonform zu verhalten. Sarter sagte auch, der Mann sei alkoholabhängig, nehme zudem manchmal Drogen. Darin sieht er den Hauptgrund für dessen kriminelles Verhalten. Der Austausch mit den Behörden vor Ort und dem Sicherheitsdienst laufe inzwischen reibungslos. Er, Sarter, lasse sich täglich darüber informieren, ob etwas vorgefallen sei. „Bisher erreichen uns keine Meldungen von Bürgern, die sagen, dass sie Angst haben.“ Die Redaktion hat jedoch solche Hinweise bekommen.
Eine Sprecherin des Justizministeriums teilte in der Sitzung am Mittwoch aber auch mit, dass in dem Ort, in dem der Mann derzeit lebt, ein Banner am Kirchturm aufgehängt worden sei. Das bestätigten die Staatsanwaltschaft Landau und das Polizeipräsidium Rheinpfalz am Mittwoch auf Anfrage der RHEINPFALZ. Demnach stand auf dem Banner „Somalier go home. Abschieben“. Das Banner wurde laut Polizei bereits Anfang Mai entdeckt. Der Ortsbürgermeister habe es an sich genommen, den Vorfall Ende Mai dem Integrationsministerium gemeldet. Die Polizei habe erst vor wenigen Tagen davon erfahren. Die Staatsanwaltschaft prüft nun eigenen Angaben zufolge, ob das Banner strafrechtlich von Bedeutung ist.