Landau/Neustadt Intensivtäter vor Entlassung: Verbandsgemeinde muss straffälligen Flüchtling unterbringen

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[Aktualisierung: 17 Uhr] Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Verbandsgemeinde (VG) Landau-Land in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, einen straffälligen Geflüchteten aus Somalia nach seiner Haft-Entlassung aus der JVA Frankenthal am morgigen Freitag in einer Obdachlosenunterkunft unterzubringen, teilt die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mit.

Die VG Landau-Land hat die Kreisverwaltung bereits um Amtshilfe gebeten, um weitere Möglichkeiten der Unterbringung zu finden. Es werde nun auch in Absprache mit der Polizei geprüft, wie die Sicherheit der Mitbewohner, Mitarbeiter und von der Bevölkerung gewährleistet werden kann, erklärt Verbandsbürgermeister Torsten Blank (SPD).

Wie berichtet hat sich der Somalier, der seit 2015 in der VG Landau-Land untergebracht ist, in den vergangenen Jahren zu einem Intensivstraftäter mit einem umfangreichen Strafregister im Bereich Drogen- und Gewaltkriminalität entwickelt. Deshalb hatte die Verbandsgemeinde das Integrationsministerium bei der Unterbringung um Hilfe gebeten, da sie sich nicht mehr in der Lage sieht, den Flüchtling zu betreuen und unterzubringen. Vor allem auch, weil es laut Blank immer wieder zu Konflikten bis hin zu Straftaten innerhalb der Einrichtungen und Wohngruppen gekommen ist und Mitarbeiter massiv bedroht wurden.

Das Land hatte seinerseits auf das Landesaufnahmegesetz verwiesen, wonach eine Verpflichtung zur Aufnahme und Unterbringung für den somalischen Staatsbürger seitens des Landkreises Südliche Weinstraße beziehungsweise der Verbandsgemeinde Landau-Land als nachgeordneter Delegationskommune besteht. Die gesetzliche Betreuerin des Somaliers hatte sich an das Verwaltungsgericht gewandt, da sie nicht wusste, wo sie den Flüchtling nach der Haft-Entlassung unterbringen soll.

Zum Hintergrund des Mannes: Er ist kein Asylbewerber, sondern ausreisepflichtig. Die Kreisverwaltung SÜW teilt mit, dass sie sich schon mehrfach darum bemüht habe, den Aufenthalt des Geflüchteten in Deutschland zu beenden. Die somalische Regierung lehne es allerdings ab, ihre Bürger zurückzunehmen „Wir suchen nun nach Wegen, wie es weitergehen kann“, so die Kreisverwaltung.

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