Rheinland-Pfalz
Mordfall Mia: Gegen Abdul D. wird noch immer ermittelt
Urteil wegen Mordes seit wenigen Tagen rechtskräftig - Mindestens ein weiteres Verfahren noch offen
Als die Mutter seines Opfers als Zeugin aussagt, hält es Abdul D. auf seiner Anklagebank nicht mehr aus. Er springt auf, stürmt zur Tür, wird von Beamten gestoppt. Zwei von ihnen tragen im folgenden Gerangel leichte Verletzungen davon. Und dem Zuwanderer aus Afghanistan beschert der Vorfall im Landauer Gerichtssaal ein weiteres Verfahren. Seit seinem Ausraster am 17. August wird neu gegen ihn ermittelt, nun wegen Widerstands und Körperverletzung. Die Landauer Staatsanwaltschaft allerdings bleibt dabei außen vor, schließlich soll es möglichst unvoreingenommen zugehen – und die Tat wurde in ihrem unmittelbaren dienstlichen Umfeld begangen. Als neutraler Ersatz für die Südpfälzer springen daher deren Frankenthaler Kollegen ein, die auch noch mit anderen Vorfällen rund um Abdul D. und seinen Prozess zu tun bekommen. Denn in ihrem Bezirk steht das Schifferstadter Jugendgefängnis, in dem der Afghane einsitzt, seit er am 27. Dezember 2017 seine 15-jährige Ex-Freundin Mia in Kandel erstochen hat.
Nach einer Knast-Rangelei steht Aussage gegen Aussage
Also muss sich die Frankenthaler Behörde auch um eine Knast-Rangelei zwischen ihm und drei Mitgefangenen kümmern, bei der Beteiligte leichtere Blessuren davontrugen. Abdul D. beteuerte hinterher, sich nur gegen einen Angriff gewehrt zu haben. Seine Kontrahenten wiederum beschrieben es genau umgekehrt: Er habe angefangen, sie selbst hätten sich nur verteidigt. So stand Aussage gegen Aussage, nach Angaben eines Sprechers hat die Staatsanwaltschaft ihre Verfahren rund um diesen Vorfall daher schlussendlich ergebnislos einstellen müssen. Genauso folgenlos blieb eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft, die ein Bericht der „Bild“ ausgelöst hatte. Das Boulevardblatt hatte als erstes Medium einen angeblichen Selbstmord-Versuch des Afghanen in seiner Zelle vermeldet und so etwas öffentlich gemacht, das sich in einem geschützten Bereich zugetragen hatte. Dass Zeitungen über derartige Vorfälle berichten, ist in aller Regel trotzdem legal – auch die RHEINPFALZ hatte anschließend recherchiert und weitergehende Informationen dazu geliefert, wie sich Abdul D. mit einer Klinge an der Brust verletzt hatte.
Justizbeamte unter Ausplauder-Verdacht
Doch strafbar gemacht haben sich in solchen Fällen möglicherweise die Tipp-Geber der Journalisten. Das gilt zum Beispiel, wenn ihr Beruf sie zu Verschwiegenheit verpflichtet. Also prüfte die Staatsanwaltschaft wegen des „Bild“-Berichts, ob Schifferstadter Justizbeamte Dienstgeheimnisse ausgeplaudert hatten. Doch weil Journalisten ihre Quellen vor den Behörden schützen dürfen, konnten sich die Ermittler nur an den Anstaltsleiter wenden. Der teilte mit: Von dem Vorfall wussten Dutzende Bedienstete – und viele Häftlinge, für die ohnehin keine Schweigepflicht gilt. Weil es keine Spur zur jeweiligen Quelle gab, ist auch ohne juristische Folgen geblieben, dass Informationen aus dem Landauer Prozess um den Mord an Mia in die Öffentlichkeit sickerten. Eigentlich wurde das Verfahren hinter verschlossenen Türen geführt, denn wer bei seiner Straftat weniger als 18 Jahre alt war, genießt als Angeklagter besonderen Schutz. Und der ohne amtliche Papiere nach Deutschland gekommene Afghane könnte noch gerade so minderjährig gewesen sein, als er die 15-Jährige in einem Kandeler Drogeriemarkt mit einem Küchenmesser erstach
Telefonische Morddrohung in der Verteidiger-Kanzlei
Im Rückblick sagt sein Verteidiger Maximilian Endler: Es könnte das öffentliche Bild seines Mandanten zusätzlich verdunkelt haben, dass ihn kein Außenstehender im Gerichtssaal erleben konnte. Doch andererseits ist der Anwalt überzeugt: „Es hat dem Verfahren gutgetan, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. Mit Zuschauern wäre es nicht so ruhig und ordentlich abgelaufen.“ Wie empört viele Menschen waren, hat der Jurist trotzdem recht unmittelbar mitbekommen. Schließlich gingen auch in seiner Mannheimer Kanzlei Beschimpfungen und Drohungen ein. Doch Endler sagt auch: „Das war ungefähr das, was ich auch schon in anderen Fällen erlebt habe.“ Schließlich hat er schon häufiger Täter verteidigt, deren Verbrechen besonders viel Abscheu erregt hatten. Allerdings war diesmal eine telefonische Morddrohung dabei, die ihn dann doch die Polizei einschalten ließ. Der Anwalt berichtet: Obwohl der Anrufer seine Nummer unterdrückt hatte, konnten ihn die Ermittler aufspüren – irgendwo in Norddeutschland. Anschließend habe sich der Mann förmlich entschuldigt, trotzdem sei ein Strafverfahren eingeleitet worden.
Ausraster-Verfahren könnte eingestellt werden
Ob es inzwischen abgeschlossen ist, hat Endler bislang allerdings nicht erfahren. Klar ist hingegen: Während das Landauer Mord-Urteil gegen seinen Mandanten kurz vor Weihnachten rechtskräftig geworden ist, dauern die Ermittlungen zu dessen Ausraster im Gerichtssaal noch an. Denkbar ist allerdings, dass dieses Verfahren schon bald ohne weitere Konsequenzen für den Afghanen eingestellt wird – weil eine weitere Verurteilung an den achteinhalb gegen Abdul D. verhängten Gefängnis-Jahren ohnehin nicht mehr viel ändern würde.