Rheinland-Pfalz Mit Scheinrechnungen Schwarzgeld getarnt?

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«Ludwigshafen.» Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, die pfalzweit für Wirtschaftsstrafsachen zuständig ist, hat Anklage gegen einen 55-jährigen Geschäftsmann aus Ludwigshafen erhoben, der Unternehmen im gesamten Bundesgebiet Scheinrechnungen zur Verfügung gestellt haben soll. Damit sollen Schwarzgeldzahlungen in erheblichem Umgang verschleiert worden sein.

In dem Ermittlungskomplex war es im August zu einer Durchsuchung von über 100 Geschäfts- und Privaträumen vor allem im Raum Ludwigshafen/Mannheim sowie im Großraum Köln gekommen, an der rund 650 Einsatzkräfte von Polizei, Steuerfahndung und Zoll beteiligt waren (wir berichteten). Bei den Vorwürfen geht es um Wirtschaftskriminalität, vor allem in der Baubranche, in Leiharbeitsfirmen und im Reinigungsgewerbe. Einen ersten Teil der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft jetzt mit der Anklage gegen den Ludwigshafener abgeschlossen. Insgesamt gelten in dem Komplex drei Ludwigshafener als Hauptverdächtige. Die Rechnungen erweckten laut Staatsanwaltschaft den Eindruck, dass die Adressaten Subunternehmer beauftragt hatten, während sie tatsächlich die Leistungen mit eigenen, schwarz bezahlten Arbeitnehmern erbracht hatten. Der 55-Jährige schrieb die Rechnungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen als Verantwortlicher verschiedener GmbHs mit Sitz im Rhein-Neckar-Raum und kassierte dafür Provisionen in einer Größenordnung von zehn Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrags. Die konkreten Fälle aus diesem Geschäftsbetrieb, die nunmehr zur Anklage kamen, betreffen Scheinrechnungen an eine Ludwigshafener Firma in den Jahren 2013 und 2014. Dem 55-Jährigen wird deswegen Beihilfe zum Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen in der Größenordnung von 200.000 Euro und zur Lohnsteuerhinterziehung in der Größenordnung von 50.000 Euro vorgeworfen. Der 55-Jährige hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Er befindet sich zurzeit wegen anderer Vorwürfe aus demselben Verfahrenskomplex in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Ludwigshafen hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

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