Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Lehren aus der Ahrflut: So rüstet sich das Land für Katastrophen

Als Reaktion auf die Flut im Ahrtal vor gut drei Jahren bekommt Rheinland-Pfalz ein Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz.
Als Reaktion auf die Flut im Ahrtal vor gut drei Jahren bekommt Rheinland-Pfalz ein Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz.

Menschenleben sollen in Gefahrensituationen künftig besser geschützt und gerettet werden als bei der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021. Nach dem Entwurf des neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz ist das Land an deutlich mehr Stellen gefordert als bisher.

Wenn ein Wald brennt, ein Haus einstürzt oder eine Sturzflut Menschenleben bedroht, werden auch in Zukunft ein Oberbürgermeister oder eine Landrätin die Gesamtverantwortung innehaben. Aber das Land soll eine deutliche größere Rolle als bisher bei der Prävention spielen. Es wird außerdem in der Lage sein, Führungsunterstützung anzubieten. Das sieht ein grundlegend überarbeitetes Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz vor, das Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Innenminister Michael Ebling (beide SPD) am Montag in Mainz vorgestellt haben, ohne den Gesetzestext vorzulegen. Der Entwurf ist vom Ministerrat genehmigt, erst nach der Beratung und Verabschiedung durch das Parlament wird er gültig.

Ab Januar neue Behörde

Die größte Änderung auf Landesebene ist die Einrichtung des Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz, das im Januar an den Start geht und zukünftig mit einem Lagezentrum 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche besetzt sein soll. Wenn eine Lage irgendwo in Rheinland-Pfalz größer zu werden droht, wird es dort erkannt. Dann, so die Planung, werden Personen in die örtlichen Einsatzzentralen entsandt, die Führungsunterstützung anbieten. Sollten ein Landkreis oder eine Stadt überfordert sein mit der Lage, können sie die Einsatzleitung an die Landesebene abgeben. Das Land kann einen Einsatz auch an sich ziehen.

Bisher war die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier für den der Brand- und Katastrophenschutz zuständig. Das neue Landesamt ist bei der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie angesiedelt, landläufig auch als „Landesfeuerwehrschule“ bekannt. Bis 2030 sollen dort 300 Stellen geschaffen werden, aktuell sind es 124, weitere 37,6 Stellen sind im nächsten Landeshaushalt vorgesehen.

Land künftig weisungsbefugt

Die Kommunen müssen künftig die Stellen der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure (BKI) hauptamtlich besetzen. Dafür soll es mehr Geld vom Land geben. „Viele Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht“, sagte Ebling. Verpflichtet werden die Kommunen auch zu einem sogenannten „Zwei-Stabs-Modell“. Neben einer technischen Einsatzleitung, die Einsätze der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen führt, soll ein Verwaltungsstab administrative Fragen klären.

In der Flutnacht im Ahrtal hatte ein ehrenamtlicher BKI die Leitung der technischen Einsatzleitstelle inne, einen Verwaltungsstab gab es nicht, und der damalige Landrat Jürgen Pföhler (CDU) war abwesend. Die Kommunen werden auch zu Risiko- und Gefahrenanalysen verpflichtet, die sie in sogenannte Bedarfs- und Entwicklungspläne packen müssen. Diese Pläne müssen dem Landesamt als Fachaufsicht vorgelegt werden, sie sind Grundlage für die Alarm- und Einsatzpläne. Das Land kann künftig den Kommunen Weisungen erteilen, wenn sie ihren Aufgaben nicht nachkommen.

Nach Flut Debatte um Einsatzleitung

In einer Verordnung, die das Gesetz ergänzen wird, soll geregelt werden, wie häufig beispielsweise Schulungsintervalle stattfinden müssen. Neu eingeführt werden die Begriffe „Großschadensereignis“ und „Katastrophenfall“. Wenn es zum Katastrophenfall kommt, soll dieser öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht werden. Die Menschen im Land sollen mittels der Kampagne „#sei bereit“ erfahren, wie sie sich richtig verhalten. „Das beste Signal, auch das von Sirenen hilft nichts, wenn die Leute nicht wissen, was sie tun sollen“, sagte Ebling.

Während der Aufarbeitung der Flutkatastrophe im Ahrtal, die im Juli 2021 mehr als 130 Menschenleben forderte und mehr als 700 Verletzte, war eine Kontroverse über die Auslegung des aktuellen Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes ausgebrochen, genauer über die Frage, wer die Einsatzleitung bei einer solch großen Lage innehaben muss. Der Landkreis Ahrweiler hatte die Einsatzleitung am Abend des 14. Juli von den Gemeinden übernommen. In der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier war eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Erst am 17. Juli übernahm die ADD und damit das Land die Einsatzleitung. Damals waren noch ganze Ortschaften im Ahrtal von der Außenwelt abgeschnitten, Tausende ehrenamtliche Helfer mit und ohne Ausbildung im Katastrophenschutz waren vor Ort. Bei der Koordinierung der Helfenden gab es Mängel bei der ADD, wie viele Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des Landtags ausgesagt haben.

Mehrere Städte und Kreise betroffen

Strittig war unter den Abgeordneten, aber auch unter den Sachverständigen, ob die ADD nicht schon in der Nacht verpflichtet gewesen wäre, die Einsatzleitung zu übernehmen. In Paragraph 24 des aktuellen Katastrophenschutzgesetzes ist geregelt, dass ein Landrat oder Oberbürgermeister an der Spitze der Einsatzleitung steht, wenn mehrere Gemeinden in einem Kreis betroffen sind. Der ADD-Präsident hat laut Gesetz die Einsatzleitung inne, wenn es um Einsätze rund um kerntechnische Anlagen geht, außerdem bei „sonstigen Gefahr bringenden Ereignisse, von denen Gefahren ausgehen können, die mehrere Landkreise oder kreisfreie Städte betreffen und zentrale Abwehrmaßnahmen erfordern“. In der Flutnacht im Sommer 2021 waren neben dem Landkreis Ahrweiler die Stadt Trier, der Landkreis Trier-Saarburg und drei weitere Landkreise vom Extremhochwasser betroffen.

Das damals von Roger Lewentz (SPD) geführte Innenministerium sah die Verantwortung bei den Kommunen. Diese Rechtsauffassung vertrat auch die Staatsanwaltschaft Koblenz, die nicht gegen Vertreter des Landes ermittelt hat. Das Verfahren gegen den damaligen Landrat wurde im Frühjahr 2024 eingestellt.

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