Rheinland-Pfalz Lebenslänglich für Messerstiche

«Frankenthal.»Der 26 Jahre alte Türke aus Ludwigshafen, der einen älteren Landsmann im Januar 2018 vor dem Frankenthaler Hallenbad mit Messerstichen tödlich verletzt hat, ist vor dem Landgericht wegen Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Zwei zentrale Motive nannte die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt dafür, warum der Angriff auf den 51-jährigen Kontrahenten für die Kammer aus niedrigen Beweggründe passiert sei: Es sei um Rache für einen Vorfall in Mannheim im Februar 2015 gegangen, bei dem der Angeklagte von Angehörigen einer rivalisierenden türkischen Gruppe verletzt wurde. Und es sei darum gegangen, im persönlichen Umfeld die Ehre wiederherzustellen. Dass sich sein Hass auf den erfahrenen Kampfsportler konzentriert habe, führt das Schwurgericht auf die „wilde Gerüchteküche“ zurück, die nach dem Mannheimer Ereignis in Gang kam. Tatsächlich sei das Opfer aber nicht aktiv an den damaligen Vorkommnissen beteiligt gewesen. Die Überzeugung, dass der Angeklagte sich am 8. Januar 2018 von einem Freund zur Sporthalle Am Kanal in Frankenthal bringen ließ, um dort seinen vermeintlichen Widersacher zu treffen und sich zu rächen, stützt das Gericht nicht zuletzt auf sichergestellte Chatverläufe aus dem Nachrichtendienst Whatsapp. Diese dokumentierten, wie Hütt ausführte, dass bei dem 26-Jährigen zwei Tage vor der Tat ein extremer Stimmungswandel zu beobachten gewesen sei. Nach Lesart des Gerichts, weil er erfahren hatte, dass der Kontrahent am bewussten Tag seinen Sohn zum Boxtraining nach Frankenthal begleiten werde – und zwar allein. Diese Gelegenheit habe der Angeklagte genutzt. Den im Verlauf des Prozesses von ihm geschilderten Varianten, wonach er spontan und angestachelt von Beleidigungen seines späteren Opfers gehandelt habe, glaubte das Gericht nicht. Der 26-Jährige habe seine Darstellung der Geschehnisse „immer wieder angepasst“. Untermauert sehen die Richter ihre Sicht der Dinge von den Einschätzungen des psychiatrischen Gutachters. Der hatte den Angeklagten als planvoll handelnde Persönlichkeit eingestuft, die Gewalt gezielt einsetze. Dafür spreche die Brutalität, mit der er seinen Rivalen attackiert habe, sagte Richterin Hütt. Die Kammer folgte mit ihrem Urteil im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern. Auf den Vorbehalt einer späteren Sicherheitsverwahrung verzichtete das Gericht allerdings. Pflichtverteidiger Heinrich Maul hatte für seinen Mandanten eine Haftstrafe „nicht länger als acht Jahre“ wegen Totschlags gefordert. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.