Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Landtag: Weg frei für Entschuldung der Kommunen

Ein vertrauter Anblick auf Pfälzer Gemeindestraßen: Schlaglöcher.
Ein vertrauter Anblick auf Pfälzer Gemeindestraßen: Schlaglöcher.

Ersehnter Lichtblick für die überschuldeten Kommunen in Rheinland-Pfalz: Am Mittwoch haben die fünf Landtagsfraktionen von SPD, CDU, Grünen, FDP und Freien Wählern (FW) einen gemeinsamen Entwurf vorgestellt, wie die Landesverfassung geändert werden könnte. Dieser würde es dem Land ermöglichen, Altschulden der Kommunen in Höhe von drei Milliarden Euro zu übernehmen. Eine breite Mehrheit ist dem Plan sicher, gleichwohl gibt es noch Knackpunkte.

„Historisch“ war das Wort, das oft fiel in der illustren Runde aus fünf Fraktionsvorsitzenden im rheinland-pfälzischen Landtag, als sie die Eckpunkte des Vorhabens erläuterten. Historisch, weil CDU oder Freie Wähler ebenso wie die Kommunen selbst schon lange darauf gedrängt hatten, die Kreise, Städte und Gemeinden finanziell zu entlasten. Und historisch gemessen an der Höhe, in der diese Entlastung erfolgen soll. Demnach würde für kommunale Altschulden in Höhe von drei Milliarden Euro künftig das Land einstehen.

Damit es jedoch diese Lasten übernehmen darf, muss Artikel 117 der Landesverfassung um einen entsprechenden Passus ergänzt werden. Nötig ist dazu eine Zwei-Drittel-Mehrheit, welche durch die Zustimmung der fünf Fraktionen – nicht berücksichtigt wurde die AfD – gesichert ist. Der gemeinsame Entwurf soll nach den Worten der SPD-Fraktionsvorsitzenden Sabine Bätzing-Lichtenthäler am 16. Februar in den Landtag eingebracht und im März verabschiedet werden. Ein Umsetzungsgesetz soll im Detail regeln, wie das Land für die Kommunen in den Schuldendienst einsteigt. Ziel sei es, dass dieses Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft trete.

Die Hilfe des Landes greift also frühestens im kommenden Jahr. Und sie umfasst auch nicht alle Schulden der Kommunen, sondern nur diejenigen, die vor dem Stichtag 31. Dezember 2020 bestanden haben – und zwar in Form von Kassenkrediten. Das ist eine Art der Schuldenaufnahme, die dazu dient, die Liquidität einer Kommune zu sichern und die in etwa mit einem Überziehungskredit eines Bankkunden vergleichbar ist. Der Landesrechnungshof beziffert die Höhe der Kassenkredite rheinland-pfälzischer Kommunen auf 6,1 Milliarden Euro.

Dass das Land die Hälfte davon bediene, reiche nicht aus, verdeutlichte Philipp Fernis (FDP). Es gehe nicht darum, Schulden umzuschichten. Sie müssten langfristig über den Landeshaushalt abgetragen werden. Darauf werde seine Partei achten. Die Schuldenbremse könne dennoch eingehalten werden. CDU-Fraktionschef Christian Baldauf (Frankenthal) verwies darauf, dass der gemeinsame Vorstoß nur ein erster Schritt sein könne. Nun gelte es, die Kommunen langfristig angemessen auszustatten: „Es muss aufhören, dass die Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion die Haushalte vorgibt.“ Die Kommunen müssten wieder selbst gestalten können.

Auch Grünen-Sprecher Bernhard Braun (Ludwigshafen) betonte, dass man es „nicht wieder so weit kommen lassen“ dürfe, dass sich solche Schuldenberge anhäuften: „Die Kommunen müssen handlungsfähig sein.“ Es dürfe gar nicht sein, dass Kommunen Kredite aufnehmen müssten, um ihre Liquidität zu sichern, mahnte Joachim Streit (FW): „Wir reden jetzt nur über das Giro-Konto, das man zum täglichen Leben braucht.“ Das allein sei noch kein Blick nach vorn.

Die vier am höchsten mit Kassenkrediten verschuldeten Kommunen liegen laut Landesrechnungshof in der Pfalz: Pirmasens mit 8418 Euro pro Kopf, Kaiserslautern mit 6353 Euro, Zweibrücken mit 5365 Euro und Ludwigshafen mit 4494 Euro.

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