Rheinland-Pfalz
Kommentar: Note Mangelhaft für die SGD-Kontrolleure
Wer seinem eigenen Anspruch auf Transparenz gerecht werden will, muss auch auf Fragen schnell antworten können.
Da wollte eine Behörde unter öffentlichem und politischem Druck für mehr Transparenz sorgen und ist diesem Anspruch auf zehn Seiten Papier doch nicht gerecht geworden. Denn die staatliche Kontrollinstanz, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt, wirft mit dem am Donnerstag veröffentlichten Zwischenbericht über ihre Kontrollen nach dem tödlichen Unfall bei dem Sonderabfall-Zwischenlager in Heßheim mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Ohne konkrete Beispiele oder Erläuterungen der Verstöße werden Inspektionstage und die Mängel aufgelistet. Hinter fast jeden Aspekt ließe sich ein Fragezeichen setzen. Etwa hinter den, warum der Überwachungszyklus der Vor-Ort-Inspektionen im Abfalllager vor dem Unfall von einem auf drei Jahre ausgedehnt wurde. Die Störfall-Verordnung sieht laut SGD diese Option vor.
Keine Beanstandungen vor dem Unfall
Doch ausgerechnet als dies 2017 beschlossen wurde, waren zwei Überprüfungen am 14. und 21. März nicht ohne Beanstandungen bei Süd-Müll geblieben. Die Mängel wurden zwar als „nicht gravierend“ eingestuft, doch gab es beim Abfallunternehmen auch früher schon Störfälle: Einmal hatten Altbatterien gebrannt, dann hatten sich Magnesiumspäne entzündet. Hätte die Schlussfolgerung nicht eine andere sein müssen? Was aber viel schwerer wiegt, ist die Tatsache, dass weder die SGD noch das Umweltministerium gestern bereit oder imstande waren, Fragen zu beantworten. Fragen, mit denen zumindest die SGD rechnen konnte. Denn der Bericht war diese Woche mehrfach Thema bei Anfragen der RHEINPFALZ. Unterdessen war SGD-Präsident Hannes Kopf lieber bei Johannes B. Kerner zu Gast in der Sendung „Da kommst Du nie drauf.“ Stimmt.
