Rheinland-Pfalz Kommentar: Naheliegend

Der für den BASF-Prozess engagierte Tüv-Gutachter hat eindrückliche Auftritte hingelegt. Zum Beispiel, als er gefragt wurde, warum es am Unglücksort keine fest installierten Löscheinrichtungen gab. Da bekannte er: Er habe den Konzern vorab ausdrücklich um Argumente gebeten, mit denen er das begründen kann. So eine Aussage mag verräterisch klingen, könnte aber einfach unglücklich formuliert sein. Doch der Experte verstieg sich auch zu Theorien wie dieser: Benachbarte Pipelines zwecks besserer Unterscheidbarkeit in verschiedenen Farben anzupinseln, sei sinnlos, weil der Anstrich bald wieder abblättere. So blieb tatsächlich der Eindruck zurück, dass dieser Mann sehr einseitig argumentiert. Dass ihn ein Opfer-Anwalt jetzt der Befangenheit bezichtigt, ist naheliegend. Fragen lässt sich allenfalls, warum nur er den Vorstoß wagt. Und warum der nicht früher kam.