Rheinland-Pfalz kommentar: Gedankenloser Vorstoß

Fünf Rathaus-Chefs wollen für ihre Ordnungsdienste Elektroschock-Pistolen. Dies ausgerechnet jetzt zu fordern, ist Ausdruck von Betriebsblindheit.
Vor einigen Tagen erlitt in Pirmasens ein 56-Jähriger nach einem Polizeieinsatz einen Herzinfarkt. Der Mann sollte in eine psychiatrische Einrichtung gebracht werden, dagegen wehrte er sich heftig. Die Polizei bändigte ihn mit einer Elektroschock-Pistole des US-Herstellers Taser. Der Mann kollabierte im Krankenwagen, starb in der Notaufnahme. Ein Gutachten soll nun klären, ob der Stromstoß für den tödlichen Herzinfarkt ursächlich war. Von daher verwundert es schon sehr, was die Oberbürgermeister von Ludwigshafen, Kaiserslautern, Trier, Koblenz und Mainz nur eine Woche nach Bekanntwerden der Pirmasenser Zusammenhänge in einem Brief an Innenminister Lewentz fordern: Wie die Polizei, so meinen sie, sollten jetzt auch die kommunalen Ordnungsdienste mit Elektroschock-Pistolen ausgerüstet werden. Zum Verständnis: Mit den Tasern soll die Polizei eine Möglichkeit bekommen, gegen aggressive Angreifer vorzugehen, ohne von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Deshalb kann man darüber streiten, ob auch der unbewaffnete kommunale Vollzugsdienst diese Alternative braucht. Inzwischen sind die Oberbürgermeister von Mainz und Ludwigshafen wieder etwas zurück gerudert: Die Aufrüstung des kommunalen Vollzugsdienstes mit Tasern müsse vor dem Hintergrund des Pirmasenser Vorfalls „noch einmal genau geprüft werden“. Aber warum sind die fünf Rathaus-Chefs – allesamt SPD-Politiker – dann überhaupt vorgeprescht? Dem Vernehmen nach war die Abstimmung dazu zwischen den Oberbürgermeistern „suboptimal“. Herausgekommen ist dabei ein Vorstoß, der von Gedankenlosigkeit und Betriebsblindheit zeugt.