Rheinland-Pfalz
Kolumne: Schamlos und voyeuristisch – Spanner im Startblock und auf der Straße
Wie Sport und Politik sich hinsichtlich intimer Bildaufnahmen in die Quere kommen
Bei der Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Doha ist so manches fragwürdig: das schwache Zuschauerinteresse, die enorme Hitze, die hohe Luftfeuchtigkeit. Und dann gab es noch die kleinen Kameras in den Startblöcken, die den Sportlern in den Schritt filmten. Die deutsche Sprinterin Gina Lückenkemper war eine der Athletinnen, die protestierten: „Wir in diesen knappen Sachen müssen da immer drüber steigen, das ist ziemlich unangenehm und doof als Frau.“
Bundesländer gegen „Upskirting“
Die Kameraperspektive ist voyeuristisch. Und solch schamlose Blicke, wie sie der Leichtathletik-Weltverband da eröffnet hat, stehen in völligem Widerspruch zu den aktuellen Debatten über „Upskirting“. Großbritannien hat das heimliche Fotografieren in den Intimbereich von Frauen, vorzugsweise unter den Rock (auf Englisch „Upskirting“), bereits verboten. In Deutschland haben rund 90.000 Menschen in einer Petition Maßnahmen gegen solche Spannerfotos gefordert, die mit dem Smartphone bevorzugt auf Rolltreppen, in der U-Bahn, im Konzert oder im Supermarkt gemacht werden. Und gerade haben mehrere Bundesländer, darunter auch Rheinland-Pfalz, im Bundesrat den Vorstoß unternommen, „Upskirting“ unter Strafe zu stellen.
Justizminister Mertins Eingeständnis
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hatte sich dazu in der jüngsten Sitzung des Bundesrates gleich als erster zu Wort gemeldet. Mit einem ehrlichen Eingeständnis: Er habe eigentlich gedacht, dass dies auf irgendeine Weise vom Strafgesetzbuch erfasst sei. „Ich musste mich aber von meiner Fachabteilung dahingehend belehren lassen, dass eine Strafbarkeit noch nicht gegeben ist, wenn bloß das Foto gemacht wird, sondern dass die Straftat erst entsteht, wenn die heimlich gemachten Fotos weitergegeben werden“, sagte Mertin.
Verfolgung nur nach Anzeige?
Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Doch etliche Fragen sind dabei noch offen. Ein Gesetzentwurf von fünf Bundesländern, darunter auch des Saarlandes, sieht zwar vor, solche „Upskirting“-Fotos mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden. Eine Verfolgung der Taten ist jedoch nach diesem Gesetzentwurf in der Regel nur auf Antrag des Opfers vorgesehen. Der Mainzer Justizminister würde auf ein solches Antragserfordernis gerne verzichten. Viele solcher Fotos in den Intimbereich könnten einer konkreten Person im Nachhinein gar nicht zugeordnet werden, sagt Mertin: „Somit wären die Personen, die Opfer geworden sind, gar nicht in der Lage, einen Strafantrag zu stellen.“
Rheinland-Pfalz hat sich dem Gesetzentwurf der fünf Länder bisher nicht angeschlossen, sondern stattdessen die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Der Bundesrat hat diese Anträge jetzt erst einmal zur weiteren Beratung an den Rechts-, Frauen- und Innenausschuss verwiesen.
Was der Olympische Sportbund zu sagen hat
Das Bundesjustizministerium warnte indes davor, über das Ziel hinauszuschießen. Staatssekretär Christian Lange (SPD) verwies darauf, dass sich der Deutsche Olympische Sportbund schon besorgt an die Bundesregierung gewandt habe. Zu Recht, so meint Lange, habe der Verband darauf hingewiesen, dass in einigen Sportarten, beispielsweise dem Eiskunstlauf, Hebefiguren elementarer Bestandteil seien. Die Sportlerinnen wüssten, dass ihre Unterbekleidung bei regelkonformer Ausführung der Übung sichtbar sei und auch eine Bildberichterstattung erfolge. Lange: „Wir sind uns aber sicher einig, dass eine Medienberichterstattung über solche Sportveranstaltungen auch mit Foto- und Filmaufnahmen in Zukunft straffrei möglich sein muss.“
Widerspruch dazu gab es im Bundesrat nicht. Und Bilder von Hebefiguren beim Eiskunstlauf sind sicher etwas völlig anderes als Fotos aus dem Startblock in den Intimbereich der Sprinterinnen. Doch der Einwand des Olympischen Sportbundes dürfte Herbert Mertin in seiner Ahnung bestärkt haben: „Es zeigt sich, dass der Teufel durchaus im Detail stecken kann, wenn man eine gesetzliche Regelung versucht.“