Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Kita-Gesetz: Freie Träger hängen in der Luft

Mittagessen, Zähneputzen, Mittagsschlaf: Das alles gehört zum Alltag in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten.
Mittagessen, Zähneputzen, Mittagsschlaf: Das alles gehört zum Alltag in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten.

Seit mehr als einem Jahr streitendie Kirchen und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege mit den Kommunen um die Finanzierung der Kindertagesstätten. Was ist die Folge?

Einen „angemessenen“ Beitrag sollen die Freien Träger zum Betrieb einer Kindertagesstätte leisten. So steht es im Kita-Zukunftsgesetz, das der rheinland-pfälzische Landtag im August 2019 verabschiedet hat. Was „angemessen“ ist, bleibt unklar. Darüber sollen sich die Freien Träger mit den Kommunen in einer Rahmenvereinbarung verständigen. Die Freien Träger, das sind die evangelische und die katholische Kirche, die Wohlfahrtsverbände wie Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und Arbeiterwohlfahrt (AWO), Elterninitiativen oder Institutionen wie Montessori oder Waldorf.

Vernünftige Konditionen gefordert

Die beiden Kirchen betreiben in der Pfalz nach früheren Angaben mehr als 430 Einrichtungen, landesweit sind es etwa 1300. Hinzu kommen laut Liga der Freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz etwa 130 Kitas von nicht-kirchlichen Freien Trägern. Alles in allem fast die Hälfte der Kitas im Land. Drei Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes und ein Jahr, nachdem es in Kraft getreten ist, gibt es diese Vereinbarung mit den Kommunen aber immer noch nicht. Was sie leisten soll, umreißt Dieter Skala, Leiter des Katholischen Büros in Mainz so: „Gut ist die Rahmenvereinbarung dann, wenn wir unsere Kitas zu vernünftigen Konditionen weiterbetreiben können.“

Wer in den vergangenen Wochen mit Personen gesprochen hat, die nahe am Prozess sind, gewann den Eindruck, dass sie sich in einem Punkt einig sind: Die Landesregierung habe es sich in der Ausgestaltung des Kita-Gesetzes zu einfach gemacht. Geregelt ist nur die anteilige Förderung des Personals. Bei kommunalen Trägern übernimmt das Land 45 Prozent der Personalkosten, bei Freien Trägern sind es 47,5 Prozent. Betriebskosten kommen im Gesetz nicht vor, Investitionszuschüsse bei der Schaffung neuer Kita-Plätze sind freiwillige Leistungen. „Wir wollen die Vielfalt der Kitalandschaft erhalten, weil das dem Elternwillen entspricht. Dafür ist aber eine sichere Finanzierung notwendig“, sagt Anke Marzi, Vorsitzende der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz und Vorstandsvorsitzende des DRK.

Gewerkschaft beklagt ebenfalls das Gesetz

Eine fehlende Regelungstiefe des Gesetzes hatte im Januar die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert. Zwar sei klar, was das Land an die Jugendämter zahle. Aber nicht, wie das Geld auf die Träger aufgeteilt werde, hieß es damals. Nach den Gewerkschaften wirkt sich das bereits jetzt auf die Qualität in den Kitas aus.

Was die Einigung erschwert, ist die Geldnot auf allen Seiten. Den Kirchen brechen Einnahmen weg, sie müssen die Ausgaben im Kita-Bereich senken. Viele Kommunen sind überschuldet, wollen Kosten eher abdrücken. Doch wie soll es weitergehen? Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) verweist auf die kommunale Selbstverwaltung, bietet aber Hilfe an: „Das Land kann da nur eine vermittelnde Rolle einnehmen. Wir alle haben ein großes Interesse daran, dass es bald eine gute Lösung gibt.“

Wesentliche Eckpunkte vereinbart

Auch Karl-Heinz Frieden, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, ist nach dem jüngsten Treffen aller Beteiligten und dem Ministerium zuversichtlich: Man habe sich auf wesentliche Eckpunkte verständigt. „Diese müssen in der Folge noch präzisiert werden, um den unterschiedlichen Strukturen der Trägerlandschaft gerecht zu werden.“ Alle beteiligten Träger und die Kommunalen Spitzenverbände seien guten Willens, zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu kommen, sagte er am Montag auf Anfrage. Ein Sprecher der Evangelischen Kirche der Pfalz will sich am Dienstag äußern.

Alternativen zu einer Einigung werden nur hinter vorgehaltener Hand aufgezeigt: Die Schließung von Einrichtungen, wenn die Kosten für Freie Träger zu hoch werden oder eine Klage. Doch solange noch keine Abrechnungen vorliegen, weil es noch die Hoffnung auf eine Rahmenvereinbarung gibt, ist auch das graue Theorie.

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