Rheinland-Pfalz Keine Zusatz-Strafe für Abdul D.

Auf dem Weg ins Gericht: Abdul D. wird im Sommer 2018 zu seinem Prozess um den Mord an Mia in Kandel gebracht.
Auf dem Weg ins Gericht: Abdul D. wird im Sommer 2018 zu seinem Prozess um den Mord an Mia in Kandel gebracht.

«Landau/Frankenthal.» Zwei Beamte wurden leicht verletzt, als Abdul D. im vergangenen August ausrastete: Der Afghane wollte aus dem Landauer Gerichtssaal stürmen, in dem er sich für den Mord an der 15-jährigen Mia in Kandel verantworten musste. Nun ist klar: Der Vorfall im Prozess bleibt für den Afghanen ohne Folgen. Warum sie auf eine Strafe verzichten, haben die Ankläger gestern ausführlich begründet.

Die Justiz hat dem Afghanen einen Übersetzer gestellt, doch beleidigen kann er auch auf Deutsch: „Hurensöhne“ nennt er die Beamten, die sich ihm am 17. August 2018 in den Weg stellen. Sie wollen verhindern, dass er aus einem Landauer Gerichtssaal stürmt. Dort wird ihm der Prozess gemacht, weil er Ende 2017 seine 15-jährige Ex-Freundin Mia in Kandel erstochen hat. Doch er rastet aus, als er sich anhören soll, was die Mutter seines Opfers zu berichten hat. Was dann passiert, wird die Staatsanwaltschaft später so rekonstruieren: Polizisten wollen den Angeklagten zunächst noch beruhigen, aber das gelingt ihnen nicht. Also greifen sie nach seinen Armen, doch er will sich immer wieder entwinden. Schließlich lässt ihn ein Beamter mit einem Hebelgriff zu Boden stürzen. Doch durch seinen Fall trägt ein Wachtmeister leichte Wunden an den Händen davon. Und einem anderen Beamten wird das Handgelenk schmerzhaft gestaucht. Für Abdul D. bedeutet das nicht nur, dass er von da an im Gerichtssaal gefesselt bleibt. Die Justiz eröffnet auch ein neues Verfahren gegen ihn, aus Neutralitätsgründen übernimmt es die Staatsanwaltschaft in Frankenthal. Die hat nun aber beschlossen, dass der Afghane ohne zusätzliche Strafe bleibt. Hubert Ströber, der Chef der Anklagebehörde, versicherte gestern: „Bei jedem anderen Beschuldigten hätten wir in dieser Situation genauso entschieden.“ Entscheidend ist für die Juristen dabei, dass die Beamten in Landau ihre Verletzungen erst erlitten, als der Hebelgriff ihres Kollegen Abdul D. stürzen ließ. Der Afghane hat ihnen ihre Blessuren also nicht absichtlich zugefügt, sondern allenfalls fahrlässig: weil er mit seinem Ausraster eine Situation heraufbeschworen hat, in der so etwas leicht passieren kann. Doch selbst dafür kann er nicht unbedingt in die Verantwortung genommen werden. Denn er dürfte im Affekt losgestürmt sein – was bedeuten würde, dass er in dem Moment nicht mehr voll schuldfähig war. Also hätte die Staatsanwaltschaft wieder einen psychiatrischen Gutachter bemühen müssen, falls sie den Afghanen erneut vor Gericht gestellt hätte. Aber weil Abdul D. wegen des Mordes an Mia schon zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, hätte eine zusätzliche Buße seine Strafe kaum noch verschärft. Außerdem schrieben die Landauer Richter in die Begründung ihres Urteils: Sie haben sein Verhalten im Prozess bereits mit eingerechnet.

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