Rheinland-Pfalz Keine Ermittlungen zu US-Drohneneinsatz
«Zweibrücken». Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken wird wegen eines Drohneneinsatzes, der von der US-Airbase Ramstein gesteuert worden sein soll und bei dem es Tote in Somalia gegeben haben soll, kein Ermittlungsverfahren einleiten. Aufgrund des Nato-Truppenstatuts seien in diesem Fall deutsche Behörden an der Strafverfolgung gehindert, sagte gestern die stellvertretende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt.
Die Staatsanwaltschaft hatte, wie mehrfach berichtet, seit September 2015 die Strafanzeige eines Somaliers geprüft. Darin hatte der Mann den Vorwurf erhoben, sein Vater sei 2012 beim Einsatz amerikanischer Drohnen ums Leben gekommen. Der unbemannte Flugkörper sei zur gezielten Tötung eines Terroristen in Somalia eingesetzt worden. Sein Vater habe sich als Hirte zufällig in der Nähe des Ziels aufgehalten und sei bei dem Drohnenangriff getötet worden. Die Anzeige landete bei der Zweibrücker Staatsanwaltschaft, weil das US-Militär auf der Airbase Ramstein eine Relaisstation betreibt, von der weltweit Drohneneinsätze gesteuert werden sollen. Das Departement of the Air-Force hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft so zu dem Vorgang geäußert: Bei den Drohneneinsätze handele es sich um eine Kernaufgabe des US-Militärs, Nicht-Militärangehörige, wie beispielsweise deutsche Zivilangestellte, seien daran nicht beteiligt. Da die in Ramstein „geleisteten Beiträge des US-Militärs zu den Drohneneinsätzen dienstbezogene Handlungen“ seien, ständen die Bestimmungen des Nato-Truppenstatuts einer Verfolgung etwaiger Straftaten entgegen, sagte die stellvertretende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt. Zuständig für die Verfolgung von Straftaten seien in diesen Fällen zunächst die amerikanischen Militärbehörden. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe den Sachverhalt zusätzlich unter dem Gesichtspunkt des Völkerrechts geprüft und ebenfalls keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren gesehen. Zum Sachverhalt selbst, wonach bei dem Drohneneinsatz in Somalia 2012 eine Zivilperson getötet worden sein soll, habe sich das US-Militär nicht geäußert, sagte Weingardt. Abgeschlossen ist der Fall freilich noch nicht: Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat der Anwalt des Somaliers inzwischen Beschwerde eingelegt. Bis Mitte August hat er Zeit, sie zu begründen. Bleibt die Behörde bei ihrer Position, muss über die Beschwerde die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken befinden.