Rheinland-Pfalz
Inkasso-Firma: UGV-Verantwortliche auf Anklagebank
Vor dem Frankenthaler Landgericht geht es seit Freitag um die umstrittenen Geschäftspraktiken der Pfälzer Inkasso-Firma UGV. Dass sich deren Chefs und ihre Anwälte einem Strafverfahren stellen müssen, haben Staatsanwälte mühsam erkämpft. Ihre Behörde hat den Angeklagten aber auch schon Munition für deren Verteidigung geliefert.
Eine ansehnliche Streitmacht haben sie aufgeboten: Neben jedem der fünf sommerlich-leger gekleideten Angeklagten sitzen in schwarzen Roben gleich zwei Rechtsanwälte; einige dieser Juristen haben sich in der Pfalz als besonders gewiefte Rechtsbeistände einen Namen gemacht, andere kommen aus Baden-Württemberg und tragen Professoren-Titel. In den nächsten Monaten – angesetzt sind mehr als 30 Verhandlungstermine – werden sie Mandanten beistehen, die viele Jahre lang die Geschicke Inkasso-Firma UGV gelenkt haben. Die sitzt im 3000-Einwohner-Dorf Harthausen im Rhein-Pfalz-Kreis, ist aber in ganz Deutschland bekannt: Verbraucherschützer kritisieren sie immer wieder als ein Unternehmen, das beim Schuldeneintreiben besonders unfair vorgehe. Weshalb die UGV auch immer wieder Gerichte beschäftigt hat. Diesmal allerdings wird im großen Frankenthaler Verhandlungssaal kein Zivilprozess ausgetragen, in dem darum gerungen wird, ob die eine Seite zahlen oder die andere auf ihre Forderung verzichten muss. Oder ob öffentlich gemachte Kritik an der Firma zurückzuziehen ist.
Um welche Dimensionen es geht
Denn jetzt müssen sich UGV-Verantwortliche einem Strafverfahren stellen, die Staatsanwaltschaft hat sie unter anderem wegen Betrugs angeklagt. Und Schäden aufgelistet, die sich zu einem zweistelligen Millionenbetrag addieren lassen. Doch die gigantische Summe könnte im Prozess schon bald nach unten korrigiert werden: Die Juristen wollen sich zu „Rechtsgesprächen“ treffen und im Hinterzimmer aushandeln, was im Saal überhaupt zu verhandeln ist. Denn wenn es nach den Frankenthaler Richtern gegangen wäre, würde dieser Prozess gar nicht stattfinden. Nach einer Prüfung der Anklageschrift hatten sie im Dezember 2014 zunächst entschieden: Was den Beschuldigten vorgeworfen wird, ist gar nicht strafbar. Damit war das Verfahren eigentlich schon gestoppt, doch die Frankenthaler Staatsanwaltschaft blieb hartnäckig: Sie beschwerte sich beim Pfälzer Oberlandesgericht in Zweibrücken. Und bekam von dort im August 2015 einen Zwölf-Seiten-Beschluss, der den Weg für eine Hauptverhandlung doch noch frei machte – aber zugleich den Eifer der Strafverfolger bremste.
Wo übergeordnete Richter schon abgewunken haben
Zwar gehen auch die übergeordneten Richter in der Westpfalz offenbar davon aus, dass die UGV säumigen Schuldnern zu viel Geld abverlangt haben könnte: etwa, indem sie in Mahnschreiben behauptete, es sei neben den eigentlichen Verbindlichkeiten inzwischen auch noch ein „Verzugsschaden hinsichtlich der Inkassogebühren“ entstanden. Ob sich Eintreiber mit diesem Kniff eine Provision verschaffen dürfen, sei unter Juristen umstritten, erläutert das Oberlandesgericht. Was bedeutet: In den umstrittenen Briefen sei nur eine Rechtsauffassung vertreten worden. Die, argumentieren die Westpfälzer Richter sinngemäß, mag vielleicht falsch gewesen sein. Aber es war trotzdem kein Betrug, wenn sie angeführt wurde. Denn strafbar macht sich nur, wer das Vermögen einer anderen Person schmälert, indem er sie mit falschen Tatsachenbehauptungen hinters Licht führt. Was die Briefe aus Harthausen dem Zweibrücker Beschluss zufolge mit dem Wort „Verzugsschaden“ nicht getan haben – schon allein, weil kein normaler Mensch weiß, welche Tatsachen dieser komplizierte juristische Fachbegriff überhaupt beschreiben soll.
Warum ein Schuldspruch als möglich gilt
Doch neben solchen bereits als gegenstandslos eingestuften Punkten gibt es in der UGV-Anklage einen Aspekt, der die übergeordneten Richter einen Schuldspruch für doch noch denkbar halten lässt. Dabei geht es um das Wirken zweier Anwälte, die nun zusammen mit zwei hochrangigen UGV-Managern und dem Hauptgesellschafter der Firma als Angeklagte im Gerichtssaal sitzen. Den Ermittlungen zufolge haben sie manchen Schuldnern mit weiteren Schreiben zusätzlichen Druck gemacht. Und von den Adressaten für diesen Extra-Aufwand weitere Gebühren verlangt. Das allerdings hätten die Juristen nur tun dürfen, wenn sie sich eigenverantwortlich – als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ – für Mandanten engagiert hätten. Die Ankläger hingegen meinen: In Wirklichkeit waren die beiden Anwälte wie Untergebene fest in den Inkasso-Betrieb eingebunden. Und dafür gibt es in den Akten auch einige Belege. Doch während ihres jahrelangen Ringens mit der Staatsanwaltschaft hat sich bereits abgezeichnet, mit welcher Strategie sich die Angeklagten dieses Vorwurfs erwehren könnten.
Wie sich die Angeklagten verteidigen können
Demnach könnten sie sogar einräumen, dass sie in diesem Punk tatsächlich gegen Regeln verstoßen haben. Aber nur, weil sie die gar nicht richtig verstanden hatten. Nachdem jeder Bürger sich über Gesetze zu informieren hat, hilft so eine Argumentation zumeist nur wenig. Ganz ausnahmsweise kann ein „Verbotsirrtum“ aber doch zu einem Freispruch führen. Ungeschoren davonkommen können Beschuldigte, wenn ihnen zugestanden wird: Sie hatten wirklich keine Chance, die Rechtslage korrekt zu verstehen. Zum Beispiel, weil ihnen Behörden absegneten, was sie taten. Also werden die Angeklagten im UGV-Prozess wohl anführen, dass ihre Geschäftsmethoden wieder und wieder von verschiedensten Staatsanwaltschaften durchleuchtet wurden. Und dass diese Ermittlungsverfahren dann wieder und wieder eingestellt wurden, weil auch die Ankläger nichts gefunden hatten, was sie für strafbar hielten. Doch ehe solche Fragen in Frankenthal debattiert werden, muss der Prozess überhaupt in Gang kommen. Und am ersten Verhandlungstag dürfen die beiden Staatsanwälte noch nicht einmal ihre dicke Anklageschrift vorlesen. Denn einige Juristen aus der ansehnlichen Verteidiger-Streitmacht wollen erst einmal prüfen, ob die Schöffen korrekt ausgewählt wurden.