Rheinland-Pfalz In seinen Grundrechten verletzt

Sieg in Karlsruhe: Alexander Klein rechnet damit, dass sein Mandant bald freikommt.
Sieg in Karlsruhe: Alexander Klein rechnet damit, dass sein Mandant bald freikommt.

Die Pfälzer Justiz hat den Angeklagten im Frankenthaler Babymord-Prozess in seinen Grundrechten verletzt, weil sie ihn schon zu lange ohne Urteil in Haft sitzen lässt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss erklärt. Hinter Gittern bleibt der Mann vorerst trotzdem. Sein Fall wird derweil zum Politikum.

«Karlsruhe/Frankenthal.»Der Bundesadler prangt über dem 16-Seiten-Beschluss, in dem das Bundesverfassungsgericht feststellt: Die Pfälzer Justiz hat einen mutmaßlichen Babymörder aus Frankenthal in seinen Grundrechten verletzt, weil sie ihn schon so lange ohne Urteil in Untersuchungshaft sitzen lässt. Dieses Verdikt trifft vor allem das Oberlandesgericht in Zweibrücken, das Beschwerden des Angeklagten und seines Verteidigers Alexander Klein zunächst abgeschmettert hatte. Nun müssen die Westpfälzer Juristen erneut entscheiden, ob sie den Mann einstweilen freilassen. Im Gefängnis sitzt er, seit er im Mai 2016 seine wenige Wochen alte Tochter Senna im Drogenrausch vom Balkon in den Tod stürzen ließ. Dass bis heute kein Urteil über ihn gefällt wurde, hat mehrere Gründe: Der Fall ist kompliziert. Und ein erster Prozess gegen den Mann musste abgebrochen werden, weil eine Richterin schwer erkrankte. Außerdem hatte das Frankenthaler Landgericht parallel noch andere Großverfahren zu stemmen - und so waren zeitweise nur relativ selten Termine für das Babymord-Verfahren angesetzt. Dass seine Richter zu viel zu tun hatten, kann allerdings nicht als Grund dienen, um den Frankenthaler in Haft zu behalten. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder erklärt: Niemand darf nur deshalb ohne Urteil und auf unbestimmte Zeit im Gefängnis schmoren, weil die Justiz überlastet ist. Damit dem mutmaßlichen Babymörder die einstweilige Freiheit trotz eines schleppend geführten Prozesses weiter verweigert werden kann, hätten aus Zweibrücken demnach andere Argumente kommen müssen. Doch die Grundrechte-Hüter aus Karlsruhe haben in den Schreiben der Pfälzer Kollegen nichts gefunden, was sie überzeugt hat. Also müssen die Juristen in Zweibrücken in den nächsten Tagen noch einmal eine ganz neue Begründung liefern - oder den Angeklagten aus dem Gefängnis entlassen. In die Haft zurückkehren müsste er dann wohl erst, wenn endgültig über seine Tat geurteilt ist. Wie lange das noch dauern kann, ist offen: Sein Verteidiger Klein hat gerade erst gefordert, dass weitere Gutachter und Zeugen einbezogen werden. Die CDU will den Fall derweil auch im Rechtsausschuss des Landtags aufgreifen. Begründung: Das Land hat die Gerichte so auszustatten, dass sie ihre Arbeit zügig erledigen. Was der zuständige Minister Herbert Mertin (FDP) erwidern wird, lässt sich allerdings schon erahnen. Dem Bundesverfassungsgericht hatte sein Ministerium mitgeteilt: Dass 2017 und 2018 so viele große Prozesse in Frankenthal auflaufen würden, war nicht vorhersehbar. Und trotzdem wurden dafür mehr Juristen abgestellt, als eigentlich vorgesehen. Einwurf

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