Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Gutachten: Ersatzvorschläge für Begriff „Rasse“ in der Landesverfassung

Sie hat die heute in einem Tresor der Landtagsverwaltung aufbewahrte Originalfassung der rheinland-pfälzischen Landesverfassung
Sie hat die heute in einem Tresor der Landtagsverwaltung aufbewahrte Originalfassung der rheinland-pfälzischen Landesverfassung von 1947 getippt: Annemarie Holst-Steinel.

Der Wissenschaftliche Dienst des rheinland-pfälzischen Landtags hat den Fraktionen einen Vorschlag unterbreitet, wie der umstrittene Begriff „Rasse“ aus der Landesverfassung gestrichen werden könnte. Ein im Auftrag der Fraktionen erstelltes Gutachten spricht sich dabei klar gegen Ersatzformulierungen wie „ethnische Zugehörigkeit“ oder „ethnische Herkunft“ aus.

Auch diese Begriffe seien problematisch und würden beispielsweise Diskriminierungen wegen der Hautfarbe nicht zwingend miterfassen. Stattdessen plädiert der Wissenschaftliche Dienst dafür, Formulierungen mit dem Wort „rassistisch“ zu verwenden. In der 1947 verabschiedeten Landesverfassung von Rheinland-Pfalz kommt das Wort „Rasse“ an zwei Stellen vor. Beispielsweise legt Artikel 4 fest, dass Beleidigungen unter anderem aufgrund „Zugehörigkeit zu einer Rasse“ vom Staat zu verfolgen sind. Er könnte laut Landtagsgutachten die Formulierung erhalten: „Rassistische Beleidigungen oder solche, die sich gegen einzelne Personen oder Gruppen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer religiösen, weltanschaulichen oder anerkannten politischen Gemeinschaft richten, sollen durch öffentliche Klage verfolgt werden.“

Artikel 19 legt fest, dass der Zugang zu öffentlichen Ämtern im Land allen Deutschen „ohne Unterschied der Rasse, des Religionsbekenntnisses, der Parteizugehörigkeit oder des Geschlechtes“ offensteht. Er könnte durch eine Formulierung ersetzt werden, nach der „alle Deutschen, ohne Diskriminierung aufgrund rassistischer Kriterien und ohne Unterschied des Religionsbekenntnisses, der Parteizugehörigkeit oder des Geschlechtes“ für Ämter infrage kommen.

So kam der Begriff in die Verfassung

Die beiden kurz nach dem Ende der NS-Gewaltherrschaft verfassten Artikel sollten damals den grundsätzlichen Bruch mit der menschenfeindlichen nationalsozialistischen Rassen-Ideologie ausdrücken. Im Zuge der weltweiten Anti-Rassismus-Proteste im Frühjahr hatte es auch in der rheinland-pfälzischen Landespolitik eine Debatte über den Begriff „Rasse“ gegeben, der von der wissenschaftlich überholten Annahme ausgeht, die Menschheit lasse sich in verschiedene Rassen einteilen. Das Wort selbst gilt den Kritikern inzwischen als sprachliches Überbleibsel überkommener rassistischer Einstellungen.

Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich

Wie die Fraktionen mit dem Vorschlag des Landtags umgehen, ist innerhalb der regierenden Ampel-Koalition noch nicht geklärt. Für eine Verfassungsänderung wäre auch die Zustimmung der CDU zwingend notwendig, da ohne deren Stimmen keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erreicht werden kann. Die AfD lehnt die Initiative als „ideologische Symboldebatte ohne jede Wirkung“ bislang ab.

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