Interview
Gewalt nimmt zu: Gerichtsvollzieher berichten von mehr Widerstand bei Einsätzen
Ende 2025 sorgte ein Verbrechen bundesweit für Aufmerksamkeit: Ein Gerichtsvollzieher wurde im Saarland getötet. Damit rückte der Beruf ins Bewusstsein der Öffentlichkeit und der Politik. Aber nicht nur das Thema Sicherheit beschäftigt Patrick Goergen, Landesvorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieher-Bunds in Rheinland-Pfalz, ein halbes Jahr nach der Tat.
Herr Goergen, was erwarten Sie und der Gerichtsvollzieher-Bund vom neuen Landtag für das Gerichtsvollzieherwesen?
Wir erwarten derzeit im Wesentlichen zwei Dinge. Zum einen die Umsetzung des Koalitionsvertrages, in dem auch auf die Gerichtsvollzieher eingegangen wird. Dort ist vorgesehen, dass die Ausbildung attraktiver gestaltet werden soll und dass die Sicherheit ein Stück weit erhöht wird, indem wir elektronisch auf polizeiliche Erkenntnisse zugreifen können.
Insbesondere dadurch, dass das Justizministerium nun durch die CDU besetzt wird, erwarten wir auch die Umsetzung des Wahlprogramms. Dort wurden wir ebenfalls genannt – konkret, dass die Ausbildung der Gerichtsvollzieher nach dem Vorbild von Baden-Württemberg umgestellt werden soll.
Zum anderen erwarten wir eine andere besoldungsrechtliche Eingruppierung hin zum gehobenen Dienst. Wir sind derzeit nach dem mittleren Dienst eingruppiert und erhalten dieselbe Grundbesoldung wie ein Justizfachwirt im Innendienst – müssen aber ein ganz anderes Aufgabenfeld bewältigen. Wir treffen eigenständige rechtsmittelfähige Entscheidungen und sind zudem verpflichtet, selbstständig ein eigenes Büro zu unterhalten. Das heißt, wir stellen eigenes Personal an und schließen Verträge mit Softwareanbietern oder mit Drittanbietern wie Schlossern und Speditionen für Wohnungsräumungen ab. Das ist ein ganz anderes Aufgabenfeld als das eines Beamten im mittleren Dienst, und entsprechend sehen wir die Notwendigkeit, dass dies auch besoldungsrechtlich anders abgebildet wird.
Sie haben gerade schon das Thema Ausbildung angesprochen. Wie ist die Lage aktuell? Gibt es genug junge Menschen, die sich für den Beruf interessieren?
Derzeit ist es so, dass sich für den Beruf des Gerichtsvollziehers ausschließlich Bewerber aus dem mittleren Dienst in Frage kommen. Das heißt, es ist eine geschlossene Gruppe, die überhaupt als Auszubildende in Betracht kommt. Dadurch, dass das Thema Sicherheit immer mehr in den Fokus rückt und trotz der Weiterbildung keine höhere Grundbesoldung erfolgt, ist der Beruf nicht mehr besonders attraktiv. Genügend Bewerber gibt es zwar noch, da die Arbeit zurückgeht und entsprechend weniger eingestellt werden. Zumindest können die offenen Stellen besetzt werden. Ob es genug qualifizierte Bewerber gibt, lässt sich von unserer Seite aus allerdings nur schwer beantworten.
Es ist eben so, dass der Bewerberkreis – wie bereits erwähnt – geschlossen ist. Mit einer veränderten Ausbildung würde sich das ändern, indem der Bewerberkreis erweitert würde, ohne gleichzeitig die Zugangsvoraussetzung für den mittleren Dienst schließen zu müssen.
Eine der großen Forderungen des Gerichtsvollzieher-Bundes ist aktuell, dass die Ausbildung auf einen Studiengang umgestellt wird, wie es in Baden-Württemberg bereits der Fall ist. Welche Gründe sprechen für eine solche Umstellung?
Derzeit ist der Beruf des Gerichtsvollziehers eine reine Weiterbildung. Allerdings hat sich gerade in den letzten Jahrzehnten das Berufsbild völlig verändert. Wir tragen eine höhere juristische Verantwortung, treffen rechtsmittelfähige Entscheidungen und müssen mittlerweile europäisches Recht selbst erarbeiten. Die Verantwortung, die an diesen Beruf gestellt wird, ist deutlich gestiegen. Da wir durchgehend in Grundrechte eingreifen, ist es naheliegend, dass ein Studium diese Aufgaben besser vorbereitet. Außerdem würde es den Qualitätsunterschied schließen, der derzeit aufgrund der verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten besteht.
Können Sie ein Beispiel dafür nennen, wie Sie europäisches Recht selbst bearbeiten müssen?
Es gibt europäische Vollstreckungsangelegenheiten, also europäische Titel, die vollstreckt werden können. Dabei sind verschiedene Voraussetzungen durch den Gerichtsvollzieher eigenständig zu prüfen – etwa, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen bei solchen Titeln überhaupt vorliegen. Das muss der Gerichtsvollzieher selbstständig erarbeiten, da diese Themen vor Jahren noch gar nicht gelehrt wurden. Der Gerichtsvollzieher ist insoweit auf sich allein gestellt und muss sich diese Bereiche selbst erschließen und letztendlich auch in der Praxis umsetzen.
Dann kommen wir zum zweiten Thema, das Sie angesprochen hatten: die Sicherheit. Der tragische Vorfall im Saarland ist knapp ein halbes Jahr her. Wie groß ist das Thema Sicherheit aktuell?
Das Thema Sicherheit ist schon immer ein wichtiges Thema und für uns auch immer aktuell. Allerdings muss man in Rheinland-Pfalz ausdrücklich anerkennen, dass die Gerichtsvollzieher durch den Dienstherrn bereits in besonderem Maße geschützt werden. Die rheinland-pfälzischen Gerichtsvollzieher werden mit einem Reizstoffsprühgerät und mit stich- und schussfesten Westen ausgestattet. Des Weiteren wird ein mobiles Alarmierungsgerät derzeit pilotiert. Das alles ist bereits weit vor dem tragischen Vorfall geschehen.
Gleichwohl streben wir natürlich die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit und des Personenschutzes an. Wir wollen die Umsetzung dessen, was im Koalitionsvertrag steht: eine technische Abfragemöglichkeit sowie schnittschutzfähige Handschuhe, damit der Schutz noch einmal erhöht wird.
In letzter Zeit hört man häufiger von Gewalt gegen Gerichtsvollzieher. Merken Sie selbst, dass die Verrohung zugenommen hat? Oder wird nur ein stärkerer Fokus darauf gelegt?
Es wird keine Statistik geführt, deswegen ist es nicht offiziell belegbar. Aber gefühlt haben sowohl die passiven als auch die aktiven Widerstände gegen hoheitliches Handeln zugenommen. Das fängt mit Nicht-Mitwirken an und geht über zu tatsächlichen körperlichen Widerständen. Diese treten immer häufiger auf, und damit nimmt auch die Belastung zu. Deswegen wird der Schutz in Rheinland-Pfalz tatsächlich von Jahr zu Jahr erhöht. Das merken wir schon. Die Ablehnung, die mittlerweile auch in allen anderen Berufen, die mit hoheitlichem Handeln zu tun haben, spürbar ist – die spüren wir im Alltag.
Ihnen begegnen sicherlich auch viele Klischees über Ihren Beruf. Was ist das größte Klischee über Gerichtsvollzieher, das Ihnen begegnet, und warum stimmt es nicht?
Das größte Klischee ist tatsächlich der „Kuckuckskleber„. Das ist mittlerweile längst komplett überholt. Die Pfändungsmaßnahmen sind deutlich rückläufig. Wenn Sie ein paar Zahlen hören wollen: Mittlerweile sind nur noch 17 Prozent der Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher Pfändungsaufträge. Von 2015 bis 2022 sind die Pfändungsaufträge um 72 Prozent zurückgegangen. Aufgrund der veränderten Auftragsarten nimmt der Gerichtsvollzieher zunehmend die Rolle eines Informationsbeschaffers ein – bislang allerdings häufig, ohne die gewonnenen Erkenntnisse weiterverwerten zu können.
Daraus ergibt sich eine weitere Forderung: dass uns zusätzliche Aufgaben übertragen werden, nämlich die der Forderungspfändung. Dann könnten wir nicht nur Informationen beschaffen, sondern diese auch effektiv umsetzen und beispielsweise weiterpfänden – in Form einer Kontopfändung oder einer Arbeitgeberpfändung. So würden wir wieder zu einem zentralen Organ der Zahlungsvollstreckung.