Rheinland-Pfalz „Frischzellen-Verbot rechtmäßig“

Eingang zur Klinik „Villa Medica“ in Edenkoben.
Eingang zur Klinik »Villa Medica« in Edenkoben.

«MAINZ.» Das Land darf der Edenkobener Privatklinik Villa Medica die Frischzellentherapie mit gefrorenen Zellen aus Schafsföten verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt gestern entschieden.

Das Gericht hat damit den Widerspruch der Villa Medica gegen einen entsprechenden Bescheid des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung zurückgewiesen. Die Wirksamkeit dieser Therapie sei wissenschaftlich nicht belegt, heißt es in der Begründung. Auf der anderen Seite bestehe ein Risiko immunallergischer und allergischer Reaktionen, das angesichts der fehlenden Wirksamkeit nicht hinzunehmen sei. Die Frischzellentherapie ist seit Jahren heftig umstritten. Das Landesamt hat der Privatklinik vor zwei Jahren verboten, Patienten weiterhin mit tiefgefrorenen Frischzellen zu behandeln. Die Klinik wehrt sich dagegen und hat beim Verwaltungsgericht in Neustadt sowie beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz Teilerfolge erzielt. Beide Instanzen lehnten es ab, das vom Land verfügte Verbot sofort greifen zu lassen. Gestern nun endete in erster Instanz das Hauptsacheverfahren. Die Vorgeschichte: Im August 2014 war in Schafsherden, die in der Nähe des Neustadter Ortsteils Lachen-Speyerdorf gehalten wurden, das Q-Fieber ausgebrochen. Dabei handelt es sich laut dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) um eine „hochansteckende“ Krankheit, die beim Menschen einen „potenziell schwerwiegenden Verlauf“ nehmen kann. Im Fall Lachen-Speyerdorf infizierten sich nach Behördenangaben etwa drei Dutzend Menschen. Einige von ihnen, darunter auch Nordamerikaner, hatten sich in Edenkoben einer Frischzellen-Therapie unterzogen. Wobei die Zellen von Schafsföten aus den vom Q-Fieber befallenen Herden stammten. Nachdem kanadische und US-Gesundheitsbehörden auf die wahrscheinliche Ursache der Erkrankungen aufmerksam gemacht hatten, geriet die Frischzellen-Therapie in Deutschland wieder ins Visier der Behörden. Vor dem Verwaltungsgericht wurden gestern noch einmal zentrale Streitfragen diskutiert. Burkhard Aschhoff, Chefarzt der Villa-Medica, hat angeboten, die Schafe vor Entnahme der Föten in sterilen, von der Außenwelt abgeschotteten Ställen zu halten. Dafür will er mindestens 40.000 Euro investieren. Damit und mit strengen Laborkontrollen will er ausschließen, dass von Krankheitserregern befallene Zellen noch einmal zu den Patienten gelangen können. Die Vertreter des Landesamts halten dies für unzureichend, das Infektionsrisiko bleibe bestehen. Ein anderer Streitpunkt: Können die Frischzellen lebensbedrohliche allergische Schocks auslösen? Das Landesamt verweist auf eine Studie aus den 1990er-Jahren, die solche Fälle dokumentiert. Aschhoff stellt die Expertise infrage. Er habe bei 25.000 Frischzellen-Injektionen zwei akute allergische Reaktionen erlebt: Es habe sich um „voluminöse Damen“ gehandelt, und die Injektionsnadeln seien nicht wie üblich bis ins Muskelfleisch gedrungen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Der Rechtsstreit könnte sich allerdings auch auf andere Art erledigen: Das Bundesgesundheitsministerium hat im Januar angekündigt, sowohl den Einsatz von Frischzellen als auch von Zellbestandteilen (xenogene Organextrakte) unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten. Geplant ist eine Rechtsverordnung, die der Bundesrat absegnen muss. In einem Schreiben an die Länder hat das Ministerium Mitte November seine Ankündigung bekräftigt. Zuvor seien jedoch Anpassungen der strafrechtlichen Vorschriften im Arzneimittelgesetz nötig. Diese „sollen zeitnah umgesetzt werden“, so das Ministerium. (Aktenzeichen: 5 K 903/16.NW) Einwurf

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