Karlsruhe / Südwestpfalz
Freikirche als Infektionsherd für Masern: Erkrankte auch in der Pfalz
Das Christliche Zentrum Karlsruhe (CZK), eine evangelische Freikirche, bietet regelmäßig Heilungsgottesdienste an, den nächsten am 6. Dezember. Das Foto eines leeren Rollstuhls zum Terminhinweis könnte große Hoffnungen wecken. Einen Masernausbruch in den eigenen Reihen hat die Kirche dennoch nicht verhindern können. Dass der weitere Kreise zieht, versuchen das Gesundheitsamt und die Stadt Karlsruhe zu verhindern – und das Gesundheitsamt für Pirmasens und den Landkreis Südwestpfalz. Denn auch dort gibt es Erkrankte.
Nach Angaben des Landratsamtes Karlsruhe gibt es 27 Infizierte. Der Masernausbruch wird vom gemeinsamen Gesundheitsamt des Landkreises und der Stadt Karlsruhe auf besagte Freikirche zurückgeführt, das Christliche Zentrum Karlsruhe (CZK) unweit der Südtangente – ausschließlich, wie eine Sprecherin betont. Nur in einem Fall sei eine Ansteckung innerhalb einer Hausgemeinschaft erfolgt, wo dann aber der Überträger im CZK war. Denn nicht nur Menschen mit Symptomen können Masern übertragen, sondern auch „Ausscheider“, die selbst nicht oder kaum krank sind.
Betretungsverbot verhängt
Der erste Fall war dem Gesundheitsamt am 24. Oktober gemeldet und am 27. Oktober durch Labornachweis bestätigt worden. Als Quelle habe sich eine Familie herausgestellt, in der bereits mehrere ungeimpfte Kinder an Masern erkrankt waren, mit den typischen Symptomen von Ausschlag, Fieber, Katarrh (Atemwegserkrankung mit Schleimabsonderung) und Bindehautentzündung. Diese Familie hatte Veranstaltungen im CZK besucht.
Als Gegenmaßnahme hat die Stadt Karlsruhe per Allgemeinverfügung in die grundgesetzlich geschützte Glaubensfreiheit eingegriffen und allen Personen verboten, Veranstaltungen der Freikirche zu besuchen, die zwischen dem 1. und dem 26. Oktober an mindestens einer Veranstaltung dort teilgenommen hatten. Das können Gottesdienste, Jugendgruppen, Kinderbetreuung, Müttergruppen oder andere Angebote gewesen sein. Das Verbot gilt bis 20. November. Die Stadt hatte zu dem scharfen Schwert der Allgemeinverfügung gegriffen, weil in der Freikirche ein größeres Treffen anstand, eine mehrtägige Glaubenskonferenz.
Vier Kinder angesteckt
Wer geimpft ist oder nachweislich schon mal Masern hatte, darf das CZK weiterhin besuchen. Bereits Erkrankten hat das Gesundheitsamt eine Quarantäne auferlegt. Als Inkubationszeit, in der man sich durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten, Niesen oder durch Schmierinfektion durch Nasen- oder Rachensekrete – beispielsweise auch beim Küssen – anstecken kann, gelten 21 Tage.
Wie die Kreisverwaltung Südwestpfalz auf Anfrage mitteilt, gibt es auch in ihrem Kreisgebiet Masernfälle durch den Karlsruher Ausbruch. Zunächst nur einen bestätigten, aber es sei absehbar gewesen, dass es dabei nicht bleiben würde. Seit Mittwoch seien drei weitere Familienmitglieder infiziert, teilt Pressesprecherin Steffi Blinn auf Anfrage mit. Bei allen vier bestätigten Fällen handele es sich um Kinder.
Für Masern gibt es eine Meldepflicht. So ist es im Infektionsschutzgesetz geregelt. Das habe auch funktioniert, sagt Blinn. Danach hätten die Hygienekontrolleure des Gesundheitsamts mit der Fall- und der Kontaktpersonen-Ermittlung begonnen. Im vorliegenden Fall war das erste infizierte Kind ein Schulkind, das aber, als es ansteckend war, die Schule nicht besucht habe. Die Geschwisterkinder besuchen demnach keine Kitas oder Schulen, weshalb nicht mit einem weiteren Ausbruch zu rechnen sei.
Löchrige Impfpflicht
Eigentlich gibt es seit März 2020 eine vom Bundesverfassungsgericht abgesegnete Masern-Impfpflicht in Deutschland. Denn auch wenn das viele Menschen noch nicht wahrhaben wollen, sind Masern keine harmlose Kinderkrankheit, sondern können schwere Verläufe nehmen. Sie gelten als eine der ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren können sie zu heftigen Komplikationen führen, wie das Bundesgesundheitsministerium informiert. Das kann eine Lungen- oder eine Gehirnentzündung (Enzephalitis) sein, aber auch eine zwar sehr seltene, aber stets tödlich verlaufende „subakute sklerosierende Panenzephalitis“, eine fortschreitende Gehirnentzündung, die meist erst nach ein paar Jahren ausbricht. Doch selbst wenn es nicht so weit kommt, kann das Immunsystem so stark geschwächt werden, dass dann beispielsweise Bakterieninfektionen leichtes Spiel haben. Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfiehlt eine zweifache Impfung im Abstand von vier Wochen, die bis zum Alter von 15 Monaten erfolgt sein sollte. Üblicherweise wird eine Kombiimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln verabreicht.
Kirche nicht erreichbar
Seit Ablauf einer Übergangsfrist (31. Juli 2022) müssen in Deutschland alle nach 1970 Geborenen geimpft sein, die in einer Einrichtung leben, arbeiten oder betreut werden. Dazu gehören Kitas, Horte und Schulen, aber auch Flüchtlingsunterkünfte. Für Kleinkinder gilt dies ab einem Alter von einem Jahr. Auch Frankreich hat eine Masern-Impfpflicht. Das Gesundheitsamt Karlsruhe spricht dennoch von einem Ausbruch bei vulnerablen und empfänglichen Personen mit zahlreichen ungeimpften Kindern und Säuglingen.
Die CZK war telefonisch nicht erreichbar und hat auf eine Mail-Anfrage nicht reagiert.