Rheinland-Pfalz
Frankenstein: Folgenschwerer Fauxpas von Fraktion aus CDU- und AfD-Mitglied

Als Monika und Horst Schirdewahn im Juni eine Fraktionsbildung bekannt gaben, sorgten sie damit bundesweit für Aufsehen: Denn sie sitzt für die CDU, er für die AfD im Gemeinderat Frankenstein. Die bei der CDU unliebsame Liaison hat bereits für ein Parteiausschlussverfahren gesorgt. Auch im Rat konnte das Paar seine Ziele bisher nicht durchsetzen.
Bei den Christdemokraten nicht nur im Landkreis Kaiserslautern schlugen die Emotionen hoch, als sie Ende Juni von der Fraktion hörten. Da die CDU auf dem Bundesparteitag explizit eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen hat, versuchten die Christdemokraten das Bündnis zu stoppen. Das Ehepaar ließ sich davon jedoch nicht beirren und beharrte auf der Fraktionsgemeinschaft, der sie den Namen „Fortschritt Frankenstein“ gab. Ob Monika Schirdewahn aus der CDU ausschlossen wird, entscheidet das CDU-Bezirksparteigericht Mitte September.
Eigentlich geht es um die Wasserversorgung
Das erklärte Hauptziel des Paares ist jedoch gar nicht parteipolitisch: Die beiden wohnen in dem Frankensteiner Wochenendhausgebiet Schliertal und versuchen seit vielen Jahren, eine Wasserversorgung zu erstreiten. Bei ihren gerichtlichen Auseinandersetzungen blieben sie bisher jedoch erfolglos.
Ehepaar steht zehn FWG-Räten gegenüber
Nun versuchen sie ihrem Ziel mit Hilfe der politischen Arbeit näherzukommen. Monika Schirdewahn kandidierte im Mai gegen den FWG-Ortsbürgermeister Eckhard Vogel um das Amt des Ortschefs. Damit scheiterte sie, jedoch errang sie für die CDU ein Mandat im Rat – ebenso wie ihr Mann eines für die AfD. Die beiden stehen zehn FWG-Mitgliedern gegenüber.
Durch die Fraktionsbildung erhofften sie sich auch, in den Ausschüssen mitreden zu können. Denn für Einzelvertreter besteht kein Anspruch darauf. Allerdings ging auch diese Rechnung nicht auf.
AfD-Mann fehlte bei der Sitzung
Als die Besetzung der Ausschüsse am Donnerstag im Rat anstand, fehlte der AfD-Vertreter. Für die Ausschussbesetzung ist laut Gemeindeordnung nicht die Anzahl der Ratsmandate entscheidet, sondern die der abgegebenen Stimmen bei der Wahl. Da nun für die Ausschüsse nur je eine Stimme der Fraktionsgemeinschaft den zehn der FWG gegenüberstand, reichte dies nicht für ein Mandat. Bei einem Stimmverhältnis von zwei zu zehn hätte die Fraktionsgemeinschaft je einen Sitz in den Ausschüssen erlangt.