Westpfalz / Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Wegen Drohungen verurteilt: Angeklagter klatscht Beifall

Blick aus dem Fenster: Noch immer ist das Zweibrücker Amtsgerichtsgebäude eine Baustelle.
Blick aus dem Fenster: Noch immer ist das Zweibrücker Amtsgerichtsgebäude eine Baustelle.

„Ich bring’ euch um und schlag’ euch kaputt“: Einen Baseballschläger schwingend, soll ein Kaiserslauterer mehrere Westpfälzer übel bedroht haben. Jetzt wurde er verurteilt.

Nach zwei Verhandlungstagen sprach das Zweibrücker Amtsgericht am Montag den Angeklagten schuldig. Obwohl dieser bis zum Schluss bestritt, die ihm vorgeworfenen Bedrohungen ausgestoßen zu haben, hatte das Gericht am Ende keinen Zweifel an der Beschreibung des Geschehens durch Geschädigte und Zeugen. Aus Rücksicht auf das bescheidene Einkommen des 44-jährigen lautete das Urteil auf eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 15 Euro, zusammen also 1350 Euro. Richter Matthias Heinzelmann sagte, laut Strafgesetzbuch wäre auch bis zu ein Jahr Gefängnis möglich gewesen.

Der bullige, bärtige Angeklagte verzichtete auf Beistand durch einen Anwalt. Im Gerichtssaal gab er sich wenig Mühe, einen seriösen äußeren Eindruck zu erwecken. Seine Tarnfleck-Baseballkappe abzunehmen, war für ihn kein Thema. Aus seinem T-Shirt mit Bildmotiv der rechtslastigen Hooligan-Rockband „Kategorie C“ ragten reich tätowierte Arme. Als er nach gefälltem Urteilsspruch höhnisch Beifall klatschte, ließ der Richter ihn wissen, dass er sich solche Bekundungen sparen solle.

Schrammen auf dem Baseballschläger

Zeugen hatten bereits am ersten Verhandlungstag am 11. Mai geschildert, dass der Kaiserslauterer am 20. Juni 2025 mit seiner Schwester vor einem Wohnhaus in einem Dorf in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben vorgefahren sei. Dort sei die Schwester ausgestiegen und habe die im Vorgarten versammelten Anwohner und weitere Anwesende wüst beschimpft. Es soll wohl darum gegangen sein, dass jemand aus der Familie das Grab ihrer Mutter zerstört habe. Letztlich sei auch der Angeklagte ausgestiegen, habe mit einem Baseballschläger bedrohlich auf den Boden und gegen ein Geländer geschlagen, mit einem Butterflymesser hantiert und die Versammelten seinerseits mit unflätigen Beleidigungen überzogen. Gipfelnd in der Drohung, die Leute umzubringen, sie „kaputt zu schlagen“ und ihnen „die Köpfe abzureißen“.

„Ich hab’ nix gemacht“, wies der Angeklagte alle Vorwürfe vor Gericht vehement zurück. Ein Polizist sagte als Zeuge aus, dass er bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Kaiserslauterers vier Baseballschläger und ein Messer sichergestellt habe. Der Angeklagte beharrte darauf, die bedrohlichen Schläge nicht ausgeführt zu haben. Schrammen an den Baseballschlägern, die der Richter ihm auf Fotos vorführte, erklärte der Mann damit, dass die Kratzer vermutlich von seinem Hund, einem American Bulldog, stammen.

Bis zum Schluss bestreitet er die Tat

Lange hatte der Westpfälzer beteuert, er sei während des Disputs seiner Schwester mit den Dorfbewohnern durchgehend im Auto sitzengeblieben. Später schob er nach, er sei doch ausgestiegen. „Aber nur, um meiner Schwester zu sagen: ,Komm jetzt, wir gehen’.“ Er selbst habe niemanden bedroht, und Baseballschläger oder Messer seien auch nicht zum Einsatz gekommen. Dass die Zeugen ihn belastet haben, erkläre er sich mit den Verhältnissen im Dorf: „Dort kennt doch jeder jeden. Die wissen, dass ich wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft bin und dass ich mehrere Baseballschläger besitze. Die haben mir auch das Messer verkauft. Die Leute wollen mir einfach nur einen Strick drehen.“

Legt der 44-Jährige keinen Widerspruch ein, wird das Urteil nach Ablauf einer Woche rechtskräftig.

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