Rheinland-Pfalz
Es soll mehr Wild geschossen werden: Eders neuer Anlauf zum Jagdgesetz
Zur Eröffnung der Jagdsaison am 1. April 2026 soll in Rheinland-Pfalz ein neues Landesjagdgesetz eingeführt werden – ein Jahr später als zunächst vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium geplant. Der erste Entwurf aus dem Haus von Ministerin Katrin Eder (Grüne) hat im vergangenen Jahr die Jägerschaft aufgebracht. Es erfolgte ein öffentlicher Verriss – unter Beteiligung der Opposition im Landtag. Die Jäger würden gegängelt, es gebe kein Vertrauen mehr in deren ehrenamtliche Arbeit, hatte beispielsweise der Kreisjagdmeister im Rhein-Pfalz-Kreis, Bernhard Sona, vor einem Jahr gegenüber der RHEINPFALZ gesagt.
Die Verantwortlichen im Landesjagdverband waren sogar so empört, dass sie medienwirksam einen Streik angedroht haben. Für einige Wochen im Sommer 2023 wollten sie Wildtiere, die nach Verkehrsunfällen am Straßenrand oder im Graben landeten, nicht mehr beseitigen. Sie forderten, die Gesetzesnovelle ersatzlos zu streichen.
28 Fachgespräche
So weit kam ihnen Ministerin Eder jedoch nicht entgegen. Ihr Haus legte stattdessen noch einmal Hand an den Entwurf. Mit 17 Verbänden seien 28 vertiefende Fachgespräche geführt worden, sagte Eder am Mittwoch bei der Vorstellung der Novelle in Mainz. Nächste Woche werde sich der Kommunale Rat mit dem Thema beschäftigen. Das Gremium, dem 28 Mitglieder angehören, berät die Landesregierung und richtet Empfehlungen an den Landtag. Der Gemeinde- und Städtebund spricht von einem „deutlichen Schritt in die richtige Richtung“ mit dem neuen Entwurf, auch der Landesjagdverband hat reagiert. Von einer „Entschärfung“ des Entwurfs ist in einer Mitteilung die Rede, aber es werden immer noch Konfliktfelder definiert.
Doch worum geht es überhaupt in dem neuen Jagdgesetz, warum die Novelle? Die Begründung auf der Homepage des Umweltministeriums ist etwas sperrig formuliert: „Eine Weiterentwicklung der jagdrechtlichen Vorschriften wurde (...) als erforderlich angesehen, weil es aufgrund der Klimawandelfolgeschäden in den Wäldern eines darauf ausgerichteten Jagdmanagements bedarf.“ In einfachen Worten: Der Klimawandel hat den Wäldern bereits zugesetzt. Um klimastabile Wälder aufzubauen, müssen viele Bäume neu gepflanzt werden. Diese, wie auch jene, die von selbst wachsen, müssen davor bewahrt werden, zum willkommenen Leckerbissen für allzu viel Reh- und Rotwild zu werden. Deshalb soll der Wildbestand begrenzt werden.
Zäune helfen nicht weiter
Der Gemeinde- und Städtebund, der eine Reihe von Kommunen vertritt, die selbst Wald besitzen, spricht von regional und zeitlich befristeten verringerten Wildbeständen. „Aufwändige Wildschutzmaßnahmen, wie Zäune und Plastikhüllen, helfen allein nicht weiter“, heißt es in einer Stellungnahme zum neuen Entwurf des Landesjagdgesetzes.
Die Jäger sollen also mehr Tiere abschießen als bisher. Nachgeschärft werden soll wohl auch deshalb, weil es mitunter Probleme mit Jagdpächtern gibt, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Manche, die vielleicht aus entfernteren Großstädten kommen, seien wohl mehr an freizeitlichen und gesellschaftlichen Aspekten des Jagens interessiert als daran, Wald und Wild in Einklang zu bringen und Abschussquoten zu erfüllen.
Im ersten Entwurf reagierte das Ministerium darauf mit einem neuen Paragraf 18, wonach die Waldbesitzer einen Anspruch darauf haben sollten, im verpachteten Revier selbst zu jagen. Das empfanden Jäger, die ja für die Pacht des Reviers zahlen, als besonders übergriffig. Im neuen Entwurf gibt es diesen Paragrafen 18 nicht mehr.
Pächter und Verpächter sollen sich einigen
An seine Stelle tritt eine privatrechtliche Regelung. Demnach sollen sich Pächter und Verpächter bei Vertragsabschluss verständigen, wie die „vorkommenden Schalenwildarten“, zu denen unter anderem Rehe und Hirsche gehören, „bewirtschaftet“ werden. In dieser Verständigung soll auch stehen, wie bei übermäßigem Wildschaden die „Abschusserfüllung“ unterstützt werden kann – zum Beispiel durch Dritte oder auch den Grundbesitzer selbst, einen Jagdschein natürlich vorausgesetzt. Nach den Ausführungen Eders soll eine jährliche Abschussvereinbarung getroffen werden. Für die mindestens auf fünf Jahre laufenden Pachtverträge kann ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt werden, wenn wiederholt Abschussvereinbarungen nicht erfüllt werden.
Fachbehörde soll Zustand erheben
Alle drei Jahre soll die zuständige Fachbehörde den Zustand des Waldes mit Blick auf Wildschäden erheben. Wird der Wald in dieser Stellungnahme als geschädigt eingestuft, muss der Jagdpächter dem Verpächter eine Konzeption vorlegen, wie er in der regulären Jagdzeit die vereinbarte Anzahl an Tieren erlegen will. Bei einer erheblichen Gefährdung werde die Behörde einen Mindestabschussplan festlegen und eine Jagdkonzeption verlangen. Bereits nach geltendem Recht können Abschusspläne festgelegt werden.
Laut Eder waren 2022 bereits 61 Prozent des rheinland-pfälzischen Waldes gefährdet oder erheblich gefährdet, im Jahr 2009 lag der Anteil noch bei 57 Prozent.
Das Ministerium ist den Jägern in weiteren Punkten entgegengekommen. Zum Beispiel steht eine von Jägern als despektierlich empfundene Formulierung nicht mehr im zweiten Entwurf. Im ersten Anlauf hieß es, die Jägerschaft werde verpflichtet, gegenüber der Bevölkerung „einen respektvollen Umgang“ zu pflegen.
Keine lebenden Enten
Beim Tierschutz wird die sogenannte „Baujagd“, bei der ein Jagdhund beispielsweise in Fuchsbauten eindringt, um diesen nach außen zu treiben, entgegen der ersten Pläne nicht generell verboten. Sie wird erlaubt, sofern entsprechende Fachkenntnisse nachgewiesen werden.
Was hingegen als Verbot im Gesetz festgeschrieben werden soll, ist der Einsatz lebender Enten, denen ein Flügel festgebunden wird, bei der Prüfung von Jagdhunden. In der rheinland-pfälzischen Prüfungsordnung sei dies, anders als in anderen Bundesländern, ohnehin nicht vorgesehen und spiele deshalb in der Praxis auch keine Rolle, sagte Eder.
Der Ministerrat hat den neuen Entwurf Anfang Juli gebilligt. Nun liegt er dem Kommunalen Rat vor, das Justizministerium muss ihn noch prüfen. Planmäßig soll der Ministerrat Ende des Jahres erneut abstimmen, danach erst beginnt die öffentliche parlamentarische Beratung über das neue Jagdgesetz.