Rheinland-Pfalz einwurf: Dominoeffekt

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Wenn im Innenbereich kein Bebauungsplan mit klaren Vorgaben gilt, sind Neubauten dann zulässig, wenn sie sich „in die Eigenart der näheren Umgebung“ einfügen. Dass dies Auslegungsspielräume lässt, liegt auf der Hand. Das zeigt auch der Fall, der jetzt das Verwaltungsgericht Mainz beschäftigte: Da hatte ein Kreisrechtsausschuss anders entschieden als Baubehörde und Gemeinde – zwei Verwaltungsinstanzen, zwei Meinungen. Die Krux dieses Gummiparagrafen: Wird ein Fehltritt genehmigt, zieht er weitere Bausünden nach sich und legalisiert sie. Ein Dominoeffekt, der auch in der Pfalz immer wieder in der Nachbarschaft von Vorhaben zu Ärger führt. Das neue Gerichtsurteil ist deshalb hilfreich, denn es zeigt überdimensionierten Neubauprojekten klare Grenzen auf.

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