Rheinland-Pfalz DRK Vorderpfalz: Gläubigerschutz beantragt

Ludwigshafen (ros). Der Kreisverband Vorderpfalz des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) hat gestern wegen drohender Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Ludwigshafen Gläubigerschutz beantragt.
Mit dem gesetzlichen Schutzschirmverfahren hofft der angeschlagene Kreisverband wieder auf die Beine zu kommen. Während der dreimonatigen Schutzschirm-Phase ist der DRK-Kreisverband vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt. Als Sachwalter wurde vom Amtsgericht der Mannheimer Rechtsanwalt Markus Ernestus bestellt. Eine DRK-Sprecherin sagte, der Betrieb werde zunächst mit allen 238 Angestellten an den Standorten in Ludwigshafen, Neustadt, Frankenthal und Speyer fortgeführt. Alle Einrichtungen und Leistungen des Kreisverbandes vom Pflegeheim bis zu den Sozialstationen liefen normal weiter.
Nicht betroffen vom Schutzschirmverfahren sind laut DRK die Rettungsdienst Vorderpfalz GmbH, die Ortsvereine sowie Katastrophenschutz und Jugendarbeit im Kreisverband. Zu den Gründen für die finanziellen Probleme wollte das DRK gestern keine Angaben machen, dazu werde man sich am Mittwoch auf einer Pressekonferenz äußern.
Das Schutzschirmverfahren war 2012 als eine besondere Form des Insolvenzverfahrens eingeführt worden, es soll Sanierungen erleichtern. Voraussetzung dafür ist, dass eine Zahlungsunfähigkeit lediglich droht, aber noch nicht eingetreten ist.