Rheinland-Pfalz Die Zukunft des Zweibrücker Outlets

Mit 37.000 Kunden wurde an einem verkaufsoffenen Sonntag 2013 der Besucherrekord im Outlet Zweibrücken aufgestellt. Aufgrund einer 2007 erlassenen Landesverordnung kann das Shopping-Center auf dem Flughafen-Areal an bis zu zwölf zusätzlichen Sonntagen im Jahr öffnen. Begründung: Wegen des Charterflugverkehrs müssen Flugreisende ab Zweibrücken in den Hauptferienzeiten Ostern, Sommer und Herbst Gelegenheit haben, sich im Nahbereich mit touristischem Bedarf einzudecken. Obwohl der Flughafen Hahn durch die Verordnung in gleichem Maße zu Sonderöffnungszeiten kommt, sprechen Kritiker, darunter der Einzelhandelsverband, die IHK Pfalz und insbesondere Händler in Nachbarkommunen, von einer „Lex Outlet“. Und einer Benachteiligung. Im Falle des Wegfalls von Passagierflügen im Zuge der Flughafen-Insolvenz kündigte der rheinland-pfälzische Einzelhandelsverband an, eine rechtliche Überprüfung der Sonderöffnungszeiten zu unterstützen. Eine Klagebefugnis selbst habe der Verband nicht, stellte Geschäftsführer Thomas Scherer gestern klar. Der Vorsitzende des Einzelhandelsverbands Pirmasens, Erich Weiss, bezeichnete die zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage als „Verzerrung des Wettbewerbs“. Ministerpräsidentin Malu Dreyer sagte gestern, das Land werde auf jeden Fall die Sonderöffnungszeiten des Outlets Zweibrücken absichern, gegebenenfalls durch ein Änderung des Ladenöffnungsgesetzes. Dreyer: „Ich habe null, aber wirklich null Verständnis für einige Pirmasenser, wenn sie in einer solchen Situation gegen das Outlet klagen wollen.“ Das Outlet sei eine Erfolgsstory, von der die ganze Region, auch der Pirmasenser Arbeitsmarkt, profitiere. Im Outlet arbeiten 1200 Menschen. Outlet-Betreiber Neinver wollte sich gestern zu möglichen Konsequenzen eines Wegfalls der zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage nicht äußern. (cps)