Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel CDU-Gericht erklärt Parteiausschluss von Monika Schirdewahn wegen Fraktionsbildung mit AfD

Placeholder-Image

Monika Schirdewahn wird wegen Fraktionsbildung mit der AfD im Gemeinderat Frankenstein (Kreis Kaiserslautern) aus der CDU ausgeschlossen. Mit dieser Entscheidung ist das CDU-Bezirksgericht in Neustadt gestern nach recht kurzer Verhandlung einem Antrag des CDU-Kreisverbandes gefolgt.

Ebenso zielstrebig und kommentarlos wie sie gekommen war, verließ sie die CDU-Geschäftsstelle gestern: Monika Schirdewahn, die von ihrem Mann Horst Schirdewahn und einem Freund begleitet wurde, machte auch dazwischen offenbar keine großen Worte. „Frau Schirdewahn hat eine Erklärung vorgelesen und ist dann gegangen“, berichtete Theo Wieder, der Vorsitzende des dreiköpfigen Parteigerichts, nach der nichtöffentlichen Verhandlung der RHEINPFALZ.

Die Ehepartner sitzen als jeweilige Einzelvertreter für die CDU und AfD im Gemeinderat

Monika Schirdewahn sitzt seit dieser Legislaturperiode für die CDU im Frankensteiner Ortsgemeinderat, ihr Mann vertritt die AfD in dem zwölfköpfigen Gremium, das sonst nur aus FWG-Mitgliedern besteht. Im Juni hatten die beiden eine Fraktion mit dem Namen „Fortschritt Frankenstein“ gebildet. Ein Hauptziel ihres politischen Handelns ist der Anschluss des Frankensteiner Wochenendhausgebietes an die Wasserversorgung. Auf juristischem Weg waren sie darin bisher gescheitert.

Die Fraktionsbildung war der Kreis-CDU sofort ein Dorn im Auge: Mit der Fraktionsbildung habe sich Monika Schirdewahn parteischädigend verhalten, begründete der Kaiserslauterer CDU-Kreisvorsitzende Marcus Klein die Entscheidung, ein Parteiausschlussverfahren gegen die Frankensteinerin einzuleiten. Kläger Klein, der gestern nicht anwesend war, berief sich auf CDU-Bundesbeschlüsse, wonach die CDU keinerlei Zusammenarbeit mit der AfD erlaube.

Theo Wieder: „Die Glaubwürdigkeit der CDU ist in Frage gestellt“

Dieser Argumentation war das Parteigericht gestern gefolgt. „Frau Schirdewahn hat gegen die Ordnung und Grundsätze der CDU verstoßen“, erläuterte Wieder nach der Verhandlung. Die Fraktionsbildung mit der AfD stehe im Widerspruch zu Beschlüssen der CDU-Bundespartei. Dadurch habe Frau Schirdewahn der CDU Schaden zugeführt, denn „die Glaubwürdigkeit der Partei ist damit in Frage gestellt“. Somit erkannte das Gericht parteischädigendes Verhalten, das laut Satzung einen Ausschluss aus der CDU erlaubt.

Monika Schirdewahn hat in der Verhandlung auf ein Rechtsgespräch verzichtet

Statt eines Argumentationsaustauschs mit dem Gericht habe die Frankensteinerin lediglich eine Erklärung verlesen, anschließend sei sie gegangen, berichtete Wieder gegenüber der RHEINPFALZ. Darin habe sie auf ihrer Meinung beharrt. Verwundert habe er noch gefragt, ob sie damit auf ein Rechtsgespräch verzichte. Einen Rechtsbeistand hatte sie nicht dabei. Ihr Mann und ein „Freund der Familie“ wurden als Zuhörer zugelassen, nachdem jene Vertraulichkeit zugesichert hatten, sagte Wieder.

Gegen die Entscheidung kann Schirdewahn innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Ob sie dies tun werde, dazu hat sich die Frankensteinerin laut Wieder nicht geäußert. „Es ist aber ihr gutes Recht, sich ans Landes-, dann Bundesparteigericht und schließlich an die zivile Gerichtsbarkeit zu wenden“, zeigte Wieder die rechtlichen Möglichkeiten auf.

x